KV-SafeNet

Fragen und Antworten zum KV-SafeNet

 

 
Wie erfolgt der Anschluss von Krankenhäusern und Krankenhaus- bzw. Klinikketten an das Sichere Netz der KVen mittels KV-SafeNet* (Netzkopplung)? Wie funktioniert der KV-SafeNet*-Router (die Blackbox)? Welche Aufgaben werden von dem Gerät übernommen? Wie werden die Zugänge zu den Praxisrechnern sowie zum KV-SafeNet* gesichert? Was müssen Praxen beachten, die über den KV-SafeNet*-Router auch ins Internet gehen? In welchen Bundesländern ist KV-SafeNet* der verpflichtende Zugang zur Online-Abrechnung? Kann der Praxisbetreiber den notwendigen KV-SafeNet*-Router selbst konfigurieren und/oder nachvollziehen, an welche Server dieser Daten überträgt, wie es bei Nutzung eines handelsüblichen Routers wie beispielsweise der Fritz!Box möglich wäre? Haben Ärzte und Psychotherapeuten, die KV-SafeNet* einsetzen, die vollständige Kontrolle darüber, wie und wo ihre Patientendaten verarbeitet werden? Verstößt das System „KV-SafeNet*“ gegen die geltenden Bestimmungen zu Datenschutz und -sicherheit bzw. die ärztliche Schweigepflicht? Woraus ergibt sich der Preisunterschied zwischen der Fritz!Box (70 Euro) und dem KV-SafeNet*-Router (190 bis 500 Euro)? Trifft es zu, dass es sich bei dem Router, der für den KV-SafeNet*-Anschluss benötigt wird, um eine konfigurierte Fritz!Box Fon Wlan 7170 mit einem Aufkleber handelt? Welche Firmen sind an der Bereitstellung von KV-SafeNet* beteiligt? Trifft es zu, dass alle Arzt- und Psychotherapeutenpraxen zukünftig nur noch via KV-SafeNet* abrechnen können?



Wie erfolgt der Anschluss von Krankenhäusern und Krankenhaus- bzw. Klinikketten an das Sichere Netz der KVen mittels KV-SafeNet* (Netzkopplung)?


Am 31. Oktober 2011 wurde die Richtlinie KV-SafeNet* (Netzkopplung) V1.0 veröffentlicht. Diese Richtlinie beschreibt die Anbindung der zur Nutzung von KV-Diensten berechtigten Teilnehmern, welche in Krankenhäusern und Kliniken arbeiten bzw. Leistungen erbringen. Über diese Anbindung kann bspw. die Übertragung der Abrechnungen im DALE-UV-Verfahren oder auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen.  Für die Umsetzung der Netzkopplung für bereits bestehende Anschlüsse von Krankenhäusern und Kliniken wurde ein Übergangszeitraum benannt, dieser Zeitraum endet am 31.12.2012. Bereits bestehende KV-SafeNet*-Installationen müssen mit Ablauf des Übergangszeitraum konform zu den Anforderungen der Richtlinie KV-SafeNet* (Netzkopplung) umgestellt werden. Die nachfolgend genannten Anbieter haben zur Richtlinie KV-SafeNet* (Netzkopplung) konforme Lösungen und können für die Realisierung des Anschlusses beauftragt werden:

  • DGN Service GmbH
  • I-Motion GmbH
  • INCAS Medical Services GmbH
  • Kamp Netzwerkdienste GmbH
  • PIRONET NDH Datacenter GmbH
  • Siemens AG
  • T-Systems International GmbH

Weitere Informationen rund um das Thema Anschluss nach KV-SafeNet* (Netzkopplung) sowie den genannten Anbietern erhalten Sie unter 030 / 4005 2121.


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Wie funktioniert der KV-SafeNet*-Router (die Blackbox)? Welche Aufgaben werden von dem Gerät übernommen?


Der nicht manipulierbare KV-SafeNet*-Router (die Blackbox) wird zwischen den Telefonanschluss und den Praxisrechner (beziehungsweise das Praxisnetzwerk) geschaltet. Der Router baut einen „sicheren Tunnel“, ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN), auf. Das VPN schottet die Verbindung vom Internet ab und gewährleistet einen sicheren Datenaustausch mit dem Rechenzentrum der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Die Daten gehen immer direkt in das Rechenzentrum der KV – dies ist der fest definierte Tunnel-Endpunkt.


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Wie werden die Zugänge zu den Praxisrechnern sowie zum KV-SafeNet* gesichert?


Der KV-SafeNet*-Router blockiert den Zugriff von außen auf die angeschlossenen Praxis-PCs und die dortigen Daten. Angriffe aus dem Internet auf die Arztpraxis werden somit verhindert. Der Router wird ausschließlich von speziell von der KBV zertifizierten Providern – nur in Verbindung mit einem KV-SafeNet*-Anschluss – angeboten. Die Provider verpflichten sich u.a. zur Einhaltung der Rahmenrichtlinie (http://www.kbv.de/25362.html) und gewährleisten, dass die hohen Sicherheitsstandards eingehalten werden.
Ein weiterer Beleg für die besondere Sicherheit von KV-SafeNet*: Landesdatenschützer empfehlen (in einigen KVen ausschließlich) den Einsatz dieser Anbindungsmöglichkeit für die Übermittlung der sensiblen Sozialdaten.


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Was müssen Praxen beachten, die über den KV-SafeNet*-Router auch ins Internet gehen?


Wer über den KV-SafeNet*-Router auch das Internet nutzen möchte, muss sich darum kümmern, geeignete Schutzmaßnahmen wie einen Virenschutz oder eine Firewall zu installieren. Zudem sollten alle aktuellen Sicherheitsupdates für das Betriebssystem sowie für die verwendeten Programme, beispielsweise den Browser, installiert sein. Denn für den sicheren Internetzugang – unabhängig vom KV-SafeNet*-Anschluss – ist der Arzt oder Psychotherapeut selbst verantwortlich.


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In welchen Bundesländern ist KV-SafeNet* der verpflichtende Zugang zur Online-Abrechnung?


Ab dem 1. Quartal 2011 ist die Online-Abrechnung für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtend. Dies geht auf einen Beschluss der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung aus dem Jahr 2007 zurück. Wie diese Online-Abrechnung von den Kassenärztlichen Vereinigungen realisiert wird, liegt im Ermessen der jeweiligen KV. Außerdem ist die Realisierung der Abrechnung vom Standpunkt des zuständigen Landesdatenschützers abhängig.
Bundesweit wird für die Abrechnung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten KV-SafeNet* als Zugangsweg angeboten und von den Landesdatenschützern empfohlen.


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Kann der Praxisbetreiber den notwendigen KV-SafeNet*-Router selbst konfigurieren und/oder nachvollziehen, an welche Server dieser Daten überträgt, wie es bei Nutzung eines handelsüblichen Routers wie beispielsweise der Fritz!Box möglich wäre?


Die Daten gehen immer in das Rechenzentrum der KV. Der KV-SafeNet*-Router (Blackbox) baut eine gesicherte Verbindung (VPN-Tunnel) zu einem Zugangsknoten im KV-Rechenzentrum auf. Die genauen technischen Details sind in der Rahmenrichtlinie (http://www.kbv.de/25362.html) enthalten, die die Grundlage für die Zertifizierung der KV-SafeNet*-Provider (http://www.kbv.de/13815.html) darstellt.
Um eine Manipulation der Konfiguration des KV-SafeNet*-Routers zu verhindern, wird dieser durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen, z. B. Ändern der Zugangsdaten zur Administrationsoberfläche des Routers, davor geschützt. Zudem wird durch die vom Provider einzuhaltenden und durch die KBV zertifizierten Maßnahmen der Rahmenrichtlinie ein Zugriff vom Internet auf den KV-SafeNet*-Router und somit auf das dahinterliegende Praxisnetzwerk verhindert.
Die Daten werden durch den VPN-Tunnel gesichert und darüber hinaus – je nach genutzter Anwendung – zusätzlich verschlüsselt an das Rechenzentrum der KV übertragen. Diese stellt den fest definierten Tunnelendpunkt dar. Die weitere Verarbeitung der Daten erfolgt in der jeweiligen KV unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu Datenschutz und Datensicherheit.
Es existieren also zwei Ebenen der Verschlüsselung: Zum einen die Verschlüsselung des VPN-Kanals und zum anderen die Verschlüsselung von zu übertragenden Daten auf Anwendungsebene über offizielle SSL-Server-Zertifikate.


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Haben Ärzte und Psychotherapeuten, die KV-SafeNet* einsetzen, die vollständige Kontrolle darüber, wie und wo ihre Patientendaten verarbeitet werden?


Welche Daten der Arzt oder Psychotherapeut über KV-SafeNet* überträgt, liegt in seinem Ermessen. KV-SafeNet* stellt lediglich die technischen Grundlagen bereit, um dem hohen Schutzbedarf der medizinischen Daten gerecht zu werden und deren Übertragung zu ermöglichen.
Welche Dienste der Arzt/Psychotherapeut nutzen will, kann er selbst entscheiden, da die Nutzung von Diensten gesondert beantragt werden muss. Nach Beantragung und Bewilligung durch den Dienstbetreiber werden ihm personalisierte Logindaten zur Verfügung gestellt, über die die Anmeldung am betreffenden Dienst erfolgt. Daher hat der Arzt bzw. Psychotherapeut die vollständige Kontrolle darüber, wie und wo Patientendaten verarbeitet werden.

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Verstößt das System „KV-SafeNet*“ gegen die geltenden Bestimmungen zu Datenschutz und -sicherheit bzw. die ärztliche Schweigepflicht?


Nein, im Gegenteil. Die Anbindung über KV-SafeNet* gewährleistet die Einhaltung der Datenschutzanforderungen an medizinische Daten. Dies bestätigen Landesdatenschützer und empfehlen daher KV-SafeNet* als Übertragungsmöglichkeit von medizinischen Daten.


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    Woraus ergibt sich der Preisunterschied zwischen der Fritz!Box (70 Euro) und dem KV-SafeNet*-Router (190 bis 500 Euro)?


    Die angegebenen Preise spiegeln die Realität nicht wieder. Die Tarife für die KV-SafeNet*-Router sind providerabhängig. Die Internetseite http://www.kbv.de/23800.html bietet eine Übersicht über die verschiedenen Angebote der zertifizierten Provider.
    Ein möglicher Preisunterschied kann sich aus der vom Zugangsprovider eingesetzten Hardware ergeben, da nicht nur Fritz!Boxen von den zertifizierten Providern eingesetzt werden. Und je nach Wahl der Hardware (Cisco, Lancom, etc.) ergeben sich unterschiedliche Preise für die KV-SafeNet*- Router. Ein weiterer Grund für mögliche Preisunterschiede ist die Härtung des Betriebssystems des KV-SafeNet*-Routers. Dieser Vorgang benötigt neben dem notwendigen fachlichen Wissen auch Ressourcen in Form von Mitarbeitern.


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    Trifft es zu, dass es sich bei dem Router, der für den KV-SafeNet*-Anschluss benötigt wird, um eine konfigurierte Fritz!Box Fon Wlan 7170 mit einem Aufkleber handelt?


    Nein. Es werden explizit keine Vorgaben zu Herstellern von VPN-Routern gemacht, es können alle handelsüblichen VPN-Router prinzipiell eingesetzt werden, wenn diese den Anforderungen der „Rahmenrichtlinie KV-SafeNet*“ genügen und die Überprüfung im Rahmen der Zertifizierung zum KV-SafeNet*-Zugangsprovider bestehen.
    Die Zertifizierung zum KV-SafeNet* Zugangsprovider unterliegt strengen, von der KBV formulierten Qualitätskriterien. Es werden keine Geräte zertifiziert, sondern immer nur Komplettangebote, also alles, was zum Anschluss via KV-SafeNet* relevant ist: VPN-Konzept, eingesetzte Hardware, Teilnehmervertrag, Gewährleistungen sowie Datenschutzerklärungen und Supportkonzept des Providers etc. Diese sind in der „Rahmenrichtlinie KV-SafeNet*“ festgehalten. Hier sind alle Anforderungen an das VPN-Konzept, den Teilnehmervertrag des Anbieters, aber auch globale Vorgaben zu den einzusetzenden VPN-Routern festgelegt.


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    Welche Firmen sind an der Bereitstellung von KV-SafeNet* beteiligt?


    Eine Übersicht über alle zertifizierten KV-SafeNet*-Zugangsprovider steht unter http://www.kbv.de/13815.html bereit.


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    Trifft es zu, dass alle Arzt- und Psychotherapeutenpraxen zukünftig nur noch via KV-SafeNet* abrechnen können?


    Nein, die einzelnen KVen geben die möglichen Wege zur Übermittlung der Abrechnungsdaten vor. Dies geschieht in vielen KV-Gebieten in Abstimmung mit den zuständigen Landesdatenschützern.
    Hier finden Sie einen Überblick über die Anbindungsmöglichkeiten sowie Ansprechpartner der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen.


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    Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht.


     

    Letzte Änderung 10.12.2012
    Logo: KV-SafeNet - Die Online-Initiative der Kassenärztlichen Vereinigungen
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