Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) - Liberalisierung und Flexibilisierung der vertragsärztlichen Tätigkeit
Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) hat die vertragsärztliche Tätigkeit zum 1. Januar 2007 erheblich liberalisiert. Völlig neue Tätigkeitsformen und Praxiskonstellationen sind nun möglich. Dazu gehören:- Vertragsärztliche Tätigkeit in bis zu zwei Filialen auch über die Grenzen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) hinaus
- Teilzulassung
- Anstellung von Ärzten oder Psychotherapeuten in Praxen, auch in Teilzeit
- Teilnahme an mehreren Berufsausübungsgemeinschaften
- überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften
- Teil-Berufsausübungsgemeinschaften
- Berufsausübungsgemeinschaften zwischen Ärzten, Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren.
Das VÄndG macht die Berufsausübung der Vertragsärzte und psychotherapeuten flexibler. Gleichzeitig stellen die Änderungen die KVen vor neue Herausforderungen bei der Abrechnung, zum Beispiel wenn ein Arzt in mehreren KV-Regionen tätig ist. Bisher hatte jede KV eine eigene Systematik der Abrechnungskennzeichnung. Diese können die überregionalen Praxismöglichkeiten des VÄndG nicht bewältigen. Zum 1. Juli 2008 erhalten deshalb alle vertragsärztlich tätigen Ärzte und Psychotherapeuten eine neue lebenslange Arztnummer und eine Betriebsstättennummer, die Leistungen eindeutig einer KV zuordnen können.
Die KBV hat bei der Umsetzung der neuen Nummern großen Wert darauf gelegt, den Auf-wand für die Arztpraxis möglichst gering zu halten. Die meisten Ärzte und Psychotherapeuten müssen ihre Praxissoftware einmalig ändern. Den größten Teil des Umstellungsaufwandes übernehmen die KVen.
