Richtlinien

Änderungen der Richtlinien gemäß § 106a SGB V sowie der Richtlinien über die Zufälligkeitsprüfung gemäß § 106 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V zum 1. Juli 2008

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich auf die Anpassungen der Richtlinien aufgrund des Wettbewerbsstärkungsgesetzes sowie des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (rückwirkend ab dem 1. Juli 2008) verständigt. Die Änderungen der Richtlinien gemäß § 106 SGB V betreffen vor allem Begrifflichkeiten auf Grundlage der gesetzgeberischen Änderung und Verweise auf die Bundesmantelverträge. Für die Richtlinien nach § 106a SGB V beziehen sich die Änderungen auf notwendige Anpassungen durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz. Veränderungen aufgrund der Neustrukturierung des seit dem 1. Januar 2008 gültigen Einheitlichen Bewertungsmaßstabes erfolgten bisher nicht. Vielmehr haben sich die Vertragspartner darauf verständigt, eine Anpassung der Richtlinien erst nach Vorliegen von Erkenntnissen der Analyse der Plausibilitätsprüfungen des Jahres 2008 sowie nach dem Vorliegen von Ergebnissen der „Wissenschaftlichen Begleitung zur Einführung des EBM 2008“ vorzunehmen. Die entsprechenden Regelungen finden sich in der Protokollnotiz zu den Richtlinien.

 

Dokumente zum Download
Titel In Kraft getreten: Datei
Richtlinien gemäß § 106a SGB V 01.07.2008 PDF zum Download 60 KB
Richtlinien gemäß § 106 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V 01.07.2008 PDF zum Download 50 KB
 
Letzte Änderung 12.02.2009