Köhler: Im ambulanten und stationären Bereich wird bislang mit zweierlei Maß gemessen
Berlin, 4. Dezember 2008 Die Patientenversorgung findet sowohl im Krankenhaus als auch in der Praxis des niedergelassenen Arztes statt. Deshalb müssen auch die Qualitätsanforderungen für beide Bereiche gleich sein. Das hat Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin gesagt. Besonders an den Schnittstellen der Sektoren entstehen häufig Reibungsverluste. Wir möchten daher sowohl gleiche Bedingungen für die Qualitätssicherung schaffen als auch übergreifende Versorgungs- und Qualitätsförderungskonzepte entwickeln, so Köhler.
Bei Disease-Management-Programmen wird die sektorenübergreifende Qualitätssicherung schon teilweise angewandt. Doch es gibt noch Erweiterungsbedarf. Im stationären und ambulanten Sektor gibt es unterschiedliche Methoden und Anforderungen, doch der Patient bleibt derselbe, betonte Köhler. Deshalb sollte sich die Patientenversorgung künftig an sogenannten sektorenübergreifenden Behandlungspfaden orientieren. Das sind Leitlinien, die um organisatorische Aufgaben und eine klare Zuweisung der Verantwortlichkeiten erweitert wurden. Ziel ist, den Patienten beispielsweise vor Doppeluntersuchungen zu schützen. Voraussetzung dafür ist ein Konsens darüber, wer was an welcher Stelle zu tun hat.
Derzeit läuft die Ausschreibung für ein unabhängiges Qualitätsinstitut nach Paragraph 137a Fünftes Sozialgesetzbuch. Dieses soll künftig im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) die Entwicklung von Methoden zur Qualitätssicherung, von Qualitätsindikatoren und deren Bewertung übernehmen. Die Arbeitsergebnisse werden in sektorenübergreifende Qualitätssicherungsrichtlinien des GBA einfließen. Es gibt im stationären Bereich zwar bereits Indikatoren, aber es gibt keine echten Sanktionen. Das ist im ambulanten Bereich anders. Bei uns werden vielfältige Instrumente zur Qualitätssicherung und -förderung eingesetzt. Neben motivierenden, unterstützenden Angeboten stehen von jeher auch Sanktionen. So können Ärzte bei Nichterreichen von Qualitätszielen sogar ihre Genehmigung verlieren. Hier wird bislang in beiden Sektoren mit zweierlei Maß gemessen, kritisierte Köhler.
Um an den künftigen Aufgaben der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung professionell mitzuwirken, hat die KBV unter anderem das Projekt AQUIK (Ambulante Qualitätsindikatoren und Kennzahlen) auf den Weg gebracht. Dadurch ist, ausgehend vom ambulanten Bereich, umfassendes Wissen vorhanden, um künftige Entwicklungen und Anwendung von Qualitätsindikatoren für die Versorgungsqualität zu gestalten und zu begleiten.
