Offener Brief des KBV-Vorsitzenden an die Ärzte zur Honorarreform
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das neue Jahr hat mit einem Paukenschlag für Sie begonnen. Von jetzt auf gleich ist eine vollkommen neue Honorarwelt auf Sie eingestürzt. Derzeit haben viele Kolleginnen und Kollegen zudem den Eindruck, dass das Geld nicht bei ihnen ankommt. Die vielen kursierenden Falschinformationen und Gerüchte tun ihr Übriges, um für viel Verwirrung zu sorgen. Die meisten dieser Meldungen sind schlicht und ergreifend nicht seriös. Was das neue System tatsächlich für den QuartalsumsatzIhrer Praxis bedeutet, kann erst nach Abschluss der Abrechnung des ersten Quartals festgestellt werden. Erst wenn wir die tatsächlichen Zahlen vorliegen haben, können wir analysieren und falls notwendig Korrekturen vornehmen.
Mit diesem Schreiben schildere ich Ihnen den tatsächlichen Ablauf der Dinge verbunden mit den sich hieraus ergebenden Perspektiven.
Das gesetzliche Instrumentarium, das die Politik mit der jüngsten Honorarreform entwickelt hat, ist in enger Abstimmung mit der KBV entstanden. Damit lassen sich alte Forderungen der Ärzteschaft realisieren. Hierzu zählen:
- feste Preise bei der vertragsärztlichen Vergütung
- Abschaffung der Budgetierung in der bisherigen Form
- deutliche Aufstockung des gesamten Honorarvolumens
- Angleichung der vertragsärztlichen Vergütung in den neuen Bundesländern an das Niveau West.
Auf der Grundlage dieser neuen Rahmenbedingungen hat die KBV schon im ersten Halbjahr 2008 rechtzeitig ein Konzept vorgelegt, um diese Ziele umfassend zu erreichen. In Teilen ist uns das auch gelungen.
Wir sind bei der Umsetzung aber abhängig von der Zustimmung unserer Vertragspartner. Die meisten Beschlüsse zur Honorarreform wurden leider konfliktiv getroffen. Das heißt: Ein Schlichter entschied im Erweiterten Bewertungsausschuss. In verschiedenen Punkten konnten wir uns durchsetzen, zum Beispiel bei der erstmaligen Festlegung des Orientierungswertes 2009, ebenso beim Verfahren zur Berechnung des Behandlungsbedarfs für die erstmalige Vereinbarung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung 2009. Daraus resultierte letztlich das Plus von rund drei Milliarden Euro mehr.
Bei der Berechnung der Regelleistungsvolumen (RLV) jedoch gab es einen Beschluss, der auf eigenen Vorschlägen des Schlichters und der Kassen beruhte.
Wir hatten daran von Anfang an kritisiert, dass das von den Krankenkassen favorisierte Modell systematisch solche Praxen benachteiligt, die kleine Fallzahlen, aber ein weitreichendes Leistungsangebot aufweisen. Aus diesem Grund hatten wir ursprünglich ein volumenbezogenes Modell vorgeschlagen, das große Fallzahlen berücksichtigt.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat leider zu spät Klarheit geschaffen bezüglich der Möglichkeit zur Vereinbarung zusätzlicher regionaler leistungsbezogener Zuschläge für besonders förderungswürdige Leistungen. Dazu gehören zum Beispiel: Prävention, ambulantes Operieren oder belegärztliche Leistungen. Das BMG bestätigte erst mit Schreiben vom 24.11.2008 die Rechtsposition der KBV, nach der zusätzliche regionale Zuschläge zum Orientierungswert außerhalb der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung möglich sein müssen. Diese Klarstellung Ende November kam allerdings zu spät. Zu diesem Zeitpunkt waren die meisten Schiedsamtsverfahren zu dieser Frage bereits abgeschlossen und zwar zu Lasten der Honorarvolumina in diesen KVen. Regionale Spielräume wurden entgegen der gesetzlichen Intention damit einfach gekürzt. Die damit verbundenen Folgen für die Vertragsärzteschaft werden wir nicht hinnehmen.Aber es müssen einige Dinge, die derzeit fälschlicherweise in der Kritik stehen, klargestellt werden. Denn erst in der zusammenhängenden
Betrachtung aller Honorare ergibt sich ein korrektes und vollständiges Bild Ihrer Honorarsituation.
Das RLV ist für manche Ärzte die größte, aber nicht einzige Einnahmequelle. Hinzu kommen Honorare für Leistungen, die außerhalb der Gesamtvergütung, bezahlt werden. Zusätzlich zu berücksichtigen sind außerdem qualitätsgebundene Zuschläge und abgestaffelt zu vergütende Leistungen. Bestimmte Leistungen sind zudem aus dem RLV herausgenommen worden, um sie zu fördern. Dafür müssen die KVen Vorwegabzüge aus den Gesamtvergütungen vornehmen, um diese förderungswürdigen Leistungen zu finanzieren. Außerdem haben die KVen Rückstellungen gebildet, um zum Beispiel unverhältnismäßige Honorarverwerfungen auffangen zu können. Die Vorwegabzüge und Rückstellungen machen nach den bislang uns vorliegenden Zahlen einiger KVen zwischen 8.000 und 23.000 Euro je Arzt aus. Auch diese Gelder werden für die beschriebenen Zwecke ausgeschüttet und zwar ebenfalls zusätzlich zum RLV.
In diesem Zusammenhang ein Hinweis zum einheitlichen Orientierungs-Punktwert von rund 3,5 Cent. Es ist irreführend, hier einfach zu behaupten, damit könne man nicht mehr Geld verdienen als vorher. Man muss Preis und Menge sehen. (Das wissen übrigens auch viele Kritiker, verschweigen dies aber wohlweislich). Wir haben allein für 20 Leistungsbereiche die Punktzahlen im EBM erhöht. Multipliziert man die mit dem Orientierungswert, kommt man in diesen Bereichen auf das bisherige, im Bundesdurchschnitt geltende Niveau. Übrigens lag der Punktwert des Jahres 2007 für budgetierte Leistungen im Bundesdurchschnitt bei 3,2 Cent.
In einem ersten Schritt ist es uns jedoch gelungen, eine Verbesserung zu erzielen. In den Verhandlungen mit den Krankenkassen im Erweiterten Bewertungsausschuss ist am 15. Januar eine Konvergenzregelung vereinbart worden. Jede Kassenärztliche Vereinigung kann allerdings nur gemeinsam mit den Krankenkassen vor Ort für den Zeitraum 1. April 2009 bis 31. Dezember 2010 (sieben Quartale) Regelungen vereinbaren, um erhebliche Verluste von Arztgruppen zu mildern. Diejenigen KVen, die die RLV unter Vorbehalt gestellt haben, können sogar rückwirkend zum 1. Januar eine Konvergenzregelung vereinbaren. Dass diese Maßnahme nicht ausreichen kann, steht fest.
Am 22. Januar tagte der Erweiterte Bewertungsausschuss erneut. Dabei wollten die Kassen gegen das entschiedene Votum der KBV durchsetzen, dass alle Ärzte für die Finanzierung von Sonderverträgen einzelner Krankenkassen bezahlen sollen selbst wenn sie nicht selber an diesen Verträgen teilnehmen. Da der Vorsitzende des Erweiterten Bewertungsausschusses wieder mit den Kassen gegen die KBV stimmen wollte, haben wir die Sitzung unter Protest verlassen.
Um es deutlich zu sagen: Wir können auf Grundlage der bestehenden Rechtslage die noch ausstehenden Probleme in der Selbstverwaltung mit den Krankenkassen selbst lösen, ohne dass Gesetzgeber oder Politik eingreifen müssen. In vielen Gesprächen bin ich derzeit dabei, die politische Unterstützung für die Erreichung unserer Ziele zu bekommen.
Lassen Sie uns die bisher erreichten Vorteile der Honorarreform zusammenfassen:
- Im Jahr 2009 kommen rund drei Milliarden Euro mehr im Vergleich zu 2007 in die ambulante Versorgung. Der Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung wollte uns übrigens ursprünglich gerade mal ein Plus von 0,5 Milliarden Euro zugestehen.
- Es wurde Transparenz geschaffen. Sie rechnen nun in Euro und Cent ab, nicht mehr in Punkten. Diese Transparenz hat aber auch zur Folge, dass die Unterschiede der bisherigen 17 verschiedenen Honorarverteilungen der KVen deutlich werden.
- Die Leistungen der Vertragsärzte werden in großen Teilen zu Euro-Preisen bezahlt, die im gesamten Bundesgebiet einheitlich sind.
- Das Morbiditätsrisiko geht stärker auf die Krankenkassen über. Damit ist die unsinnige Kopplung der Honorarentwicklung an die Grundlohnsumme nach nunmehr fast 20 Jahren aufgehoben.
- Die Trennung von hausärztlicher und fachärztlicher Vergütung wird beibehalten.
Mit dem Ziel weiterer Verbesserungen wollen wir den Beschluss zu den RLV vollständig überarbeiten und diese bis Mitte des Jahres umsetzen. Dazu gehören unter anderem:
- Einführung von zusätzlichen RLV
- Begrenzung der Leistungen im Vorwegabzug, auch für Arztgruppen ohne RLV
- Schutzmechanismen für kleine Arztgruppen bei den RLV
- Eigenständiger Vergütungsbereich für Psychotherapie
- Labor wird von der Vergütung getrennt
- Herausnahme weiterer Leistungen aus den RLV
Sie können sich darauf verlassen, dass wir uns mit aller Kraft und gegen alle Widerstände für die mit diesen Zielen verbundenen
Verbesserungen der Ausgestaltung der Vergütungsreform einsetzen werden, um diese Vergütungsreform zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Wir wollen für Sie erheblich verbesserte Rahmenbedingungen für Ihr tägliches Engagement
in der ambulanten medizinischen Versorgung erreichen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Köhler
Vorsitzender des Vorstandes

