Dokumente zur Nutzenbewertung
Die Vielzahl angewendeter medizinischer Leistungen und medizinischer Innovationen machen einen ständigen Auswahlprozess unter dem Zielkriterium des patientenrelevanten Nutzens notwendig.
Rechtliche Vorgaben im SGB V für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erfordern dazu eine systematische Bewertung und einen umfassenden Abwägungsprozess des Stands der wissenschaftlichen Erkenntnis zu Nutzen und Risiken, zur medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Dieser systematische Bewertungsprozess als Grundlage für Entscheidungsprozesse wird international als Health Technology Assessment (HTA) bezeichnet, entsprechende Ausarbeitungen werden international als HTA-Berichte veröffentlicht.
Bei der KBV wurden die Kenntnisse und Erfahrungen zur Erstellung solcher systematischen Bewertungen im Dezernat 1 "Innovation und Nutzenbewertung ärztlicher Leistungen, Prävention, amb. Behandlung im Krankenhaus, Psychotherapie" gebündelt.
Themenbezogene systematische Bewertungen, z.B. innovativer ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen, werden durch das Dezernat 1 für KBV-interne Gremien, sowie in Zusammenarbeit mit Vertretern der Krankenkassen und anderen Sachverständigen im Gemeinsamen Bundesausschuss in den Unterausschüssen Methodenbewertung sowie "sektorenübergreifende Versorgung" für die Entscheidungen des G-BA erarbeitet. Dabei wird die Verfahrensordnung des G-BA mit ihrem Bezug auf die Kriterien der Evidenzbasierten Medizin (EbM) zugrundegelegt.
Als Hilfestellung für Entwickler einer neuen ärztlichen oder psychotherapeutischen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode bietet das Dezernat 1 der KBV seinen Innovationsservice allen Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbänden an. Dabei wird gemeinsam mit den Entwicklern oder Befürwortern der neuen Methode geprüft, ob diese bereits so gut erforscht und erprobt ist, dass Chancen bestehen, sie über den Gemeinsamen Bundesausschuss in die ambulante vertragsärztliche Versorgung einzuführen. Für Medizinproduktehersteller und andere Unternehmen, die ein neues Verfahren anbieten, wird aufgrund des neu eingeführten eigenen Antragsrechtes im G-BA seit dem 01.01.2012 die Prüfung wissenschaftlicher Unterlagen im Rahmen des KBV-Innovationsservice nicht mehr angeboten.
