Arthroskopie

Mit jährlich mehr als einer halben Million Eingriffen handelt es sich bei der Arthroskopie um die häufigste orthopädisch/unfallchirurgische Operation, die bei etwa der Hälfte der Patienten ambulant erfolgt. Die Ausführung und Abrechnung von arthroskopischen Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) voraus. Grundlage für die Genehmigungserteilung sind die Arthroskopievereinbarung und die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zum ambulanten Operieren. Neben den dort geforderten Nachweisen muss der Arzt über eine besondere fachliche Weiterbildung verfügen.

Zur Förderung der Qualität von Arthroskopien in der vertragsärztlichen Versorgung führen einige KVen bereits Stichprobenprüfungen durch. Damit in ganz Deutschland die gleichen Qualitätsstandards gelten, werden nun bundesweit Stichprobenprüfungen eingeführt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat dazu eine Richtlinie erlassen, die einheitliche Beurteilungskriterien für arthroskopische Eingriffe am Knie- und Schultergelenk enthält. Sie wurde am 17. Dezember 2009 beschlossen und ist am 3. März
2010 in Kraft getreten.

In einer "Information für die Praxis" hat die KBV die wichtigsten Punkte der Qualitätsprüfungs-Richtlinie zusammengestellt.

 

Rechtsquellen:

 

Ergänzende Informationen:

Ergebnisse der Stichprobenprüfungen finden Sie ab 2007 in den Qualitätsberichten der KBV

 

Dokumente zum Download
Titel/Thema Details
Information für die Praxis zur Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie  70 KB

 
Letzte Änderung 04.03.2010
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