Magnetresonanz-Tomographie (Kernspin)

Diese Vereinbarung sichert die Strukturqualität bei der Erbringung von Leistungen der Magnetresonanz-Tomographie (Kernspintomographie). In ihr sind unter anderem die Qualifikationsvoraussetzungen für die allgemeine Magnetresonanz-Tomographie und für die Magnetresonanz-Tomographie der Mamma geregelt. Neben der persönlichen Qualifikation sind apparatetechnische Mindestanforderungen zu erfüllen.
Vorgaben zur Qualitätsbeurteilung in der  Magnetresonanz-Tomographie sind in einer separaten Richtlinie geregelt.

Besondere Bestimmungen gelten für die Magnetresonanz-Tomographie der Mamma. So wird die Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung erst nach der Teilnahme an einem obligatorischen Kolloquium erteilt. Die Aufrechterhaltung der Genehmigung ist wie bei der Vereinbarung zur invasiven Kardiologie an eine Frequenzregelung (50 Untersuchungen pro Jahr) gebunden, bei deren Unterschreitung ein Kolloquium verpflichtend ist. Wird auf Grund einer Magnetresonanz-Tomographie der Mamma eine histologische/zytologische Abklärung veranlasst, ist deren Ergebnis zu dokumentieren.

 

Rechtsquellen:

Ergänzende Informationen:

Ergebnisse der Stichprobenprüfungen finden Sie ab 2007 in den Qualitätsberichten der KBV

 

Dokumente zum Download
Titel/Thema Details
Frequenzprüfungen der Magnetresonanz-Tomographie der Mamma (2007), KBV-Qualitätsbericht 2007: S. 56  80 kb
 
Letzte Änderung 10.07.2009
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