Der Umfang der Vorsorgeleistungen zur Früherkennung von Darmkrebs wurde im Jahre 2002 um die Koloskopie erweitert. Diese können Personen ab dem 55. Lebensjahr im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Gleichzeitig mit der Einführung der Früherkennungskoloskopie wurde eine umfassende Qualitätssicherung für die Durchführung von Koloskopien (kurativ und präventiv) in der vertragsärztlichen Versorgung verabschiedet. Die Vereinbarung regelt die fachlichen und apparativen Voraussetzungen für die Durchführung und Abrechnung von Leistungen der Koloskopie. Ihr zentraler Punkt ist eine Frequenzregelung. So kann die Genehmigung nur aufrechterhalten werden, wenn der Arzt innerhalb eines Jahres eine Mindestfrequenz von 200 totalen Koloskopien, davon mindestens zehn mit Polypektomien, nachweisen kann. Neu an dieser Vereinbarung war auch, dass zur Sicherstellung der Hygienequalität bei der Durchführung von Koloskopien regelmäßig zweimal jährlich hygienisch-mikrobiologische Überprüfungen der Aufbereitung der Koloskope durchgeführt werden. Zum 1. Oktober 2006 wurde die Vereinbarung geändert. Unter anderem gibt es nun eine Stichprobenprüfung mit Bewertung der Mängel im Einzelnen. Die Prüfung erstreckt sich zum einen auf die geforderte Erreichung der Mindestfrequenz der durchgeführten Koloskopien und Polypektomien sowie daran anschließend bei Erfüllung der Mindestzahlen auf eine stichprobenartig durchzuführende Bewertung bezogen auf die kurativ und präventiv durchgeführten Koloskopien/Polypektomien.
Rechtsquellen:
- Voraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung von koloskopischen Leistungen
(Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie)
- Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinien) (Anspruch auf eine Koloskopie im Rahmen der Krebsfrüherkennung; Merkblatt zur Darmkrebsfrüherkennung)
Ergänzende Informationen:
Wiederholungen der Hygieneprüfungen (2003-2007), KBV-Qualitätsbericht 2007:S. 53

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| Wiederholungen der Hygieneprüfungen (2003-2007), KBV-Qualitätsbericht 2007:S. 53 | ||
