Langzeit-EKG-Untersuchungen

Eingehende Kenntnisse des Arztes in der Elektro-Kardiographie sind Vorraussetzung für die Durchführung von Langzeit-elektrokardiographischen Untersuchungen (Langzeit-EKG) um auch seltene Rhythmusstörungen unter erschwerten Bedingungen erkennen zu können. Nur Ärzte, die entsprechende fachliche und apparative Voraussetzungen nachweisen können, dürfen Langzeit-EKG Untersuchungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durchführen.

Rechtsquelle:

Ergänzende Informationen:

Ergebnisse der Stichprobenprüfungen finden Sie ab 2007 in den Qualitätsberichten der KBV

 
Letzte Änderung 08.07.2009
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