Photodynamische Therapie am Augenhintergrund (PDT)

Die seit dem 1. August 2001 bestehende Vereinbarung zur Behandlung krankhafter Gefäßneubildungen am zentralen Augenhintergrund wurde zwischenzeitlich an die erweiterten Indikationen der Richtlinie Methoden vertragsärztlicher Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses angepasst. Sie regelt die Anforderungen an die fachliche Befähigung, die apparative Ausstattung und die Dokumentation als Voraussetzung für die Ausführung und Abrechnung der photodynamischen Therapie (PDT). Antragsberechtigt sind Ärzte, die über die Gebietsbezeichnung Augenheilkunde hinaus eine zusätzliche Qualifikation nachweisen. (So ist unter anderem zu belegen, dass innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren vor Antragstellung mindestens 200 Fluoreszenzangiographien selbstständig unter Anleitung ausgewertet und mindestens 50 photodynamische Therapien ebenfalls unter qualifizierter Anleitung durchgeführt wurden.) Nach Erteilung der Genehmigung ist die Ausführung und Anwendung der PDT an die jährliche Überprüfung einer umfangreichen ärztlichen Dokumentation gebunden, die in erster Linie auf den Entscheidungsgang zur Indikationsstellung gerichtet ist.

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Letzte Änderung 10.07.2009
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