Zytologische Untersuchungen von Abstrichen der Zervix Uteri

Zur Vereinheitlichung bereits bestehender regionaler Qualitätssicherungsaktivitäten sowie zur Anpassung an internationale Standards wurde die seit 1992 geltende „Zytologie-Vereinbarung“ 2007 überarbeitet und in wesentlichen Punkten weiterentwickelt. Die Neuerungen der nun geltenden „Qualitätssicherungsvereinbarung Zervix-Zytologie“ betreffen insbesondere folgende Bereiche:

  • Einheitliche Eingangsqualifikation: Die Qualifikationsvoraussetzungen zur Durchführung und Abrechnung zytologischer Untersuchungen sind nun für die berechtigten Facharztgruppen (Pathologen und Gynäkologen) einheitlich geregelt. Unverändert übernommen wurde die Notwendigkeit einer erfolgreichen Teilnahme an einer Präparateprüfung.
  • Fachliche Qualifikation der Präparatebefunder: Erstmals Umfasst die Vereinbarung auch  verbindliche Vorgaben zur fachliche Qualifikation der im Zytologie-Labor unter Anleitung und Aufsicht des zytologieverantwortlichen Arztes tätigen Präparatebefunder.
  • Durchführung von zytologischen Präparatebefundungen: Vorgaben zur Durchführung von zytologischen Präparatebefundungen sehen vor, dass sie in den Räumen der zytologischen Einrichtung, an einem zytologischen Arbeitsplatz erfolgen. Entsprechend international üblichen Standards dürfen am Mikroskop arbeitende Präparatebefunder durchschnittlich pro Arbeitsstunde nicht mehr als zehn Präparate befunden. Die neue Vereinbarung enthält Vorgaben zur Präparateaufbereitung, macht die Präparatebefundung nach der „Münchner Nomenklatur II“ verbindlich und regelt, welche Präparate vom zytologieverantwortlichen Arzt zu begutachten sind.
  • Stichprobenprüfung der Präparatequalität und ärztlichen Dokumentation: Die Kassenärztlichen Vereinigungen prüfen in Qualitätssicherungskommissionen regelmäßig Präparate mit der dazugehörenden Dokumentation und Befundung auf ausreichende technische Präparatequalität, zutreffende und vollständige Beurteilung des Präparates sowie auf vollständige Dokumentation.
  • Statistische Erfassung der Untersuchungsergebnisse: Der zytologieverantwortliche Arzt erstellt eine sogenannte Jahresstatistik, die eine fallbezogene Auflistung der zytologischen Befundgruppen enthält. Im Rahmen der internen Praxisorganisation ist anhand dieser Jahresstatistik eine Zusammenführung und Korrelation zytologischer und histologischer Befundergebnisse vorzunehmen.

 

Rechtsquellen:

 

 
Letzte Änderung 10.07.2009
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