Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben in einem Rundschreiben an Ihre Mitglieder Hinweise zur vertraglichen Zusammenarbeit von Niedergelassenen und Krankenhäusern formuliert. Im Mittelpunkt stehen die Durchführung und die Delegation von Leistungen der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung gemäß § 115a SGB V.
| Titel/Thema | Datum | Art/Größe | |
|---|---|---|---|
| Rundschreiben zur vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung gemäß § 115a SGB V | 04.09.2009 |
