Bereinigung der in Komplexleistungen enthaltenen Laborparameter
hier: Anpassung der Beschlüsse der Partner der Bundesmantelverträge und des Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 191. Sitzung (schriftliche Beschlussfassungen) zum 1. Oktober 2009, Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt, Heft 30, vom 24. Juli 2009
Die Unterschriftsverfahren zum Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 191. Sitzung am 2. Juni 2009 sowie zu den Beschlüssen der Partner der Bundesmantelverträge wurden nicht beendet. Die Vertragspartner verständigten sich auf eine Neufassung der Beschlüsse (gültig ab dem 1. Oktober 2009).
Folgende Anpassungen wurden vorgenommen:
- Auf die Aufnahme eines Abschnitts 32.4 wird verzichtet. Die neu geschaffenen Laborpauschalen der Laborparameter aus Komplexleistungen werden in einem Abschnitt 32.2.8 zusammengeführt.
- Die Laborpauschale 32890 wurde in ihre Einzelparameter aufgelöst, sodass nunmehr die Gebührenordnungspositionen 32880 für die Urinuntersuchung, 32881 für die quantitative Bestimmung von Glukose und 32882 für die quantitative Bestimmung von Cholesterin berechnet werden können.
- Die Untersuchung auf Blut im Stuhl (GOP 01734) wird nicht um die Laborparameter bereinigt, da die Diagnostik ausschließlich in der Arztpraxis erfolgt, welche auch die Testbriefchen an den Patienten ausgibt. Somit ist die GOP 32892 entbehrlich geworden. In diesem Zusammenhang wurde der obligate Leistungsinhalt der GOP 01734 um die Ausgabe der Testbriefchen erweitert.
- Die Vergütung der Gebührenordnungspositionen 32880 bis 32882 des Abschnitts 32.2.8 erfolgt außerhalb der gemäß den Beschlüssen des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 27./28. August bzw. 23. Oktober 2008 ermittelten morbiditätsorientierten Gesamtvergütung.
Wie erfolgt nunmehr die Anforderung der Laborparameter zur Gebührenordnungs¬position 01732 und die die Abrechnung durch die Laborgemeinschaft gegenüber der KV?
1. Anforderung in der Laborgemeinschaft
Unter Nutzung des Musters 10A, dem Ankreuzfeld Präventiv und dem Anstreichen der Parameter Cholesterin (Feld 19) für die GOP 32882, Glukose (Feld 28) für die GOP 32881 und Urinstatus (Feld 55) für die GOP 32880, kann der Arzt die Parameter in der Laborgemeinschaft anfordern.
Die Anforderung von sowohl kurativen als auch präventiven Parametern erfolgt gemeinsam auf einem und demselben als präventiv gekennzeichneten Muster 10A-Schein (sog. Mischfall). In diesem Fall ist das Ankreuzfeld Kurativ nicht zu nutzen.
2. Anforderung in der Laborpraxis
Die neuen Gebührenordnungspositionen 32880, 32881 und 32882 sind selbstverständlich als Bestandteil des Abschnitts 32.2 auch bei Laborarztpraxen mit dem Muster 10 anzufordern. Bei der Anforderung ist die Angabe der Gebührenordnungsposition zwingend.
3. Abrechnung durch die Laborgemeinschaft
Für die Abrechnung durch die Laborgemeinschaft mit der Kassenärztliche Vereinigung erfolgt eine Umschlüsselung der angeforderten Laborparameter der Gesundheitsuntersuchung im Zusammenhang mit der Kennzeichnung im Feld Präventiv in die neu geschaffenen Laborpauschalen 32880, 32881 und 32882. Alle evtl. kurativ angeforderten Parameter werden wie bisher abgerechnet.
| Titel | Datum | Datei | |
|---|---|---|---|
| Bereinigung Laborparameter in Komplexleistungen Anlage 1a | 16.09.2009 | ||
| Bereinigung Laborparameter in Komplexleistungen Anlage 1b | 16.09.2009 | ||
| Bereinigung Laborparameter in Komplexleistungen Anlage 2 | 16.09.2009 | ||

