Honorar

Stabile Regelleistungsvolumen durch neue Verteilungsregeln

Änderungen der Honorarverteilung zum 1. Juli 2010

Zur Stabilisierung der Regelleistungsvolumen (RLV) wird die Honorarverteilung zum 1. Juli 2010 in einigen Punkten verändert. „Freie Leistungen“ wie Akupunktur und dringende Hausbesuche werden über qualifikationsgebundene Zusatzvolumen gesteuert. Damit unterliegen ab Juli fast alle Leistungen, die aus der begrenzten morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV finanziert werden, einer Mengenbegrenzung. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband am 26. März 2010 im Bewertungsausschuss geeinigt. Eine Zunahme der  „freien Leistungen“ hat dazu geführt, dass immer weniger Geld für die Basisversorgung zur Verfügung steht. Die KBV hatte deshalb bereits im vergangenen Jahr gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und Berufsverbänden eine Korrektur der RLV-Systematik gefordert.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Stabilisierung der Regelleistungsvolumen: Bislang „freie Leistungen“ werden ab dem 1. Juli 2010 gesteuert. Mengenzunahmen bei solchen Leistungen gehen dann nicht mehr zu Lasten der RLV-Fallwerte unbeteiligter Ärzte aller Arztgruppen.
  • Zuwachsbegrenzung für Fallzahl: Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen sollen eine Zuwachsbegrenzung ab dem dritten Quartal 2010 einzuführen; dadurch wird der RLV-Fallwert zusätzlich stabilisiert.
  • Einführung von qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) zur Mengensteuerung u. a. von Leistungen, die bislang unbegrenzt zu festen Preisen honoriert werden („freie Leistungen“).
  • Bildung arztgruppenspezifischer Verteilungsvolumen für RLV- und QZV-Leistungen. Der Vorteil: Leistungsausweitungen einer Arztgruppe gehen ausschließlich zu deren Lasten und belasten nicht mehr die Honorarvolumen aller Haus- bzw. aller Fachärzte.
  • Ein Honorarvolumen für die Praxis: RLV- und QZV können gegenseitig verrechnet werden.
  • Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung wird dauerhaft in einen haus- und einen fachärztlichen Teil getrennt, beide Honorarbereiche werden künftig auch separat weiterentwickelt; damit ist ein weiterer Schritt in Richtung autonomer eigenständiger Verwaltung der Versorgungsbereiche getan.
  • Reduzierung der Vorwegabzüge auf das Wesentliche, um möglichst viel Geld für die RLV zur Verfügung zu haben.
  • Mehr regionale Spielräume für die regionalen Partner der Gesamtverträge (Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen); sie können z. B. entscheiden, ob QZV als Volumen je Arzt oder fallbezogen ermittelt wird.
  • Konvergenzphase für regionale Sonderregelungen wird bis zum 31. Dezember 2011 verlängert.
  • Anpassung des Bereinigungsverfahrens für Selektivverträge an die neue Honorarverteilung.

 

Dokumente zum Download
Titel/Thema Datum Art/Größe
Praxisinformation zu den Änderungen der Honorarverteilung 31.03.2010 PDF-Dokument zum Download 110 KB
Fragen und Antworten 31.03.2010 PDF-Dokument zum Download _90 KB
Übersicht Honorarverteilung: So wird das Geld verteilt 31.03.2010 PDF-Dokument zum Download _50 KB
Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV), Übersicht ab S.18 Beschluss des Bewertungsausschusses 26.03.2010 PDF-Dokument zum Download 340 KB
Pressegespräch zum Thema Stabilisierung der Honorarreform 28.06.2010 PDF-Dokument zum Download 500 KB
 
Letzte Änderung 30.06.2010
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