Prävention

Früherkennung: Der Krankheit zuvorkommen

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Warum sich untersuchen lassen, wenn einem nichts weh tut? Doch viele Krankheiten – wie Bluthochdruck oder erhöhte Blutfette – beginnen unauffällig, können aber zu ernsthaften Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen.

Durch Früherkennungsuntersuchungen können Risiken frühzeitig erkannt werden, sodass im Idealfall gar nicht erst Beschwerden entstehen. Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf eine ganze Reihe von Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Zu den Untersuchungen zählen:

  • Krebsfrüherkennungsuntersuchungen
  • Gesundheitsuntersuchung (Check-up 35)
  • Kinderuntersuchungen
  • Jugendgesundheitsuntersuchung

Die KBV hat dazu umfangreiches Informationsmaterial für Ärzte und Patienten zusammengestellt.

 

Früherkennungsuntersuchungen

 

Frauen
Alter Untersuchung Wie oft? Was wird gemacht?

Ab 20

Früherkennung auf Gebärmutterhalskrebs

jährlich (ein Mal pro Kalenderjahr)

Anamnese*, Untersuchung der äußeren und inneren Geschlechtsorgane, Zellabstrich (Pap-Test) von Gebärmutterhals und Muttermund, Ergebnismitteilung

Ab 30

Früherkennung auf Brustkrebs

jährlich (ein Mal pro Kalenderjahr)

Tastuntersuchung der Brust und der angrenzenden Lymphknoten, Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung, Ergebnismitteilung

Ab 35

Früherkennung auf Hautkrebs

alle zwei Jahre

Anamnese*, Untersuchung der gesamten Haut, Ergebnismitteilung

Ab 35

„Check-up 35“: Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Nierenerkrankungen

alle zwei Jahre

Anamnese*, Körperliche Untersuchung, Blutzuckermessung, Cholesterinmessung, Urinuntersuchung, Ergebnismitteilung

Ab 50
bis 70

Früherkennung auf Brustkrebs

alle zwei Jahre

Mammographie (Röntgenuntersuchung der Brust), Ergebnismitteilung

Ab 50

Früherkennung auf Darmkrebs

ein Mal möglichst bald nach dem 50. Geburtstag

Beratung zur Früherkennung auf Darmkrebs

jährlich (ein Mal pro Kalenderjahr)

Test auf Blut im Stuhl, Ergebnismitteilung

Ab 55  Früherkennung auf Darmkrebs

ein Mal

(erneute) Beratung zur Früherkennung auf Darmkrebs

höchstens zwei Mal im Abstand von 10 Jahren

Darmspiegelung, Ergebnismitteilung

oder

alle zwei Jahre

oder

Test auf Blut im Stuhl, Ergebnismitteilung

* gezielte Befragung zu Ihrer medizinischen Vorgeschichte

 

Männer
Alter Untersuchung Wie oft? Was wird gemacht?

Ab 35

Früherkennung auf Hautkrebs

alle zwei Jahre

Anamnese*, Untersuchung der gesamten Haut, Ergebnismitteilung

Ab 35

„Check-up 35“: Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Nierenerkrankungen

alle zwei Jahre

Anamnese*, Körperliche Untersuchung, Blutzuckermessung, Cholesterinmessung, Urinuntersuchung, Ergebnismitteilung

Ab 45

Früherkennung auf Prostatakrebs

jährlich (ein Mal pro Kalenderjahr)

Anamnese*, Untersuchung der äußeren Geschlechtsorgane, Enddarmaustastung zur Untersuchung der Prostata, Untersuchung örtlicher Lymphknoten, Ergebnismitteilung

Ab 50 Früherkennung auf Darmkrebs

ein Mal möglichst bald nach dem 50. Geburtstag

Beratung zur Früherkennung auf Darmkrebs

jährlich (ein Mal pro Kalenderjahr)

Test auf Blut im Stuhl, Ergebnismitteilung

Ab 55 Früherkennung auf Darmkrebs

ein Mal

(erneute) Beratung zur Früherkennung auf Darmkrebs

höchstens zwei Mal im Abstand von 10 Jahren

Darmspiegelung, Ergebnismitteilung

oder

alle zwei Jahre

oder

Test auf Blut im Stuhl, Ergebnismitteilung

* gezielte Befragung zu Ihrer medizinischen Vorgeschichte

 

Früherkennung – Kinder und Jugendliche

Jedes gesetzlich versicherte Kind hat Anspruch auf derzeit zehn Vorsorgeuntersuchungen. Die ersten neun finden im Säuglings- und Kindesalter unmittelbar nach der Geburt bis zum 6. Lebensjahr statt (U1 bis U9). Darüber hinaus können Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren eine Jugendgesundheitsuntersuchung in Anspruch nehmen (J1).

 

Kinder und Jugendliche

U1

Unmittelbar nach der Geburt

U2

Zwischen dem 3. und 10. Lebenstag

U3

Zwischen der 4. und 6. Lebenswoche

U4

Zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat

U5

Zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat

U6

um den ersten Geburtstag

U7

um den zweiten Geburtstag

U7a

um den dritten Geburtstag

U8

um den vierten Geburtstag

U9

um den fünften Geburtstag

J1 

Im Alter von 12 bis 14 Jahren

 

Die Kinder-Richtlinien U1 bis U9 werden derzeit im Unterausschuss Methodenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (gemeinsames Selbstverwaltungsorgan der Ärzte und Krankenkassen) überarbeitet.

Informationen zu den aktuellen Beratungsthemen, den Beschlüssen und den Richtlinien des Unterausschuss Methodenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses finden Sie hier.

Weitere Informationen zu den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche erhalten Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung http://www.kindergesundheit-info.de/ und http://www.j1-info.de/.

 

Dokumente zum Download
Allgemeine Informationen zu Vorsorge und Früherkennung Datum: Datei

Für den Arzt:
Hinweise zur gezielten Integration von Früherkennungsuntersuchungen in den Praxisalltag September 2011 PDF zum Download 120 KB
Einverständniserklärung des Patienten zur Erinnerung an Früherkennungsuntersuchungen und/oder Impfungen Oktober 2010 Word-Datei zum Download _30 KB

Zur Auslage im Wartezimmer:

Flyer: Der Vorsorge-Checker

Januar 2013 PDF zum Download 330 KB
Kopiervorlage Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen Januar 2013 PDF zum Download 120 KB

 
Letzte Änderung 03.01.2013
Filmtipp zum Thema