Dr. Andreas Köhler: Bericht an die Vertreterversammlung der KBV
3. Dezember 2010
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Gäste,
es ist kaum zu glauben: Nach 2.793 Sitzungen, die ich absolviert habe und sechs Jahren intensiver Arbeit geht die 13. Amtsperiode der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nun zu Ende. Heute ist die letzte offizielle Sitzung der Vertreterversammlung dieser Amtsperiode. Wenn Sie jetzt einen ausführlichen und umfassenden Rückblick auf die Arbeit dieser sechs Jahre erwarten, werde ich Sie enttäuschen. Ich möchte Sie damit nämlich nicht über Gebühr strapazieren. Verzichten müssen Sie auf einen umfassenden Rückblick aber trotzdem nicht: Wir haben für Sie die Arbeitsschwerpunkte dieser Amtsperiode in einem Bericht zusammengetragen. Keine Sorge: Auch dieser Bericht umfasst keine tausend Seiten, sondern er beschränkt sich auf die wichtigsten Themen, die knapp ausgeführt werden. Schauen Sie rein, blättern Sie darin und staunen Sie, welche Themenfülle wir als Organe und Gremien in diesen sechs Jahren bearbeitet haben!
Ein paar Anmerkungen zur 13. Amtsperiode möchte ich aber an dieser Stelle doch machen. Die vergangenen sechs Jahre haben uns als verantwortliche Mandatsträgern und vor allem den Vertragsärzten und -psychotherapeuten einiges abverlangt. Vor allem der grundlegende Richtungsstreit zwischen Kollektivvertrag und Selektivvertrag hat uns in schädliche Grabenkämpfe gezwungen. Ausgestanden ist dieser Richtungsstreit keineswegs: Mit der Änderung des § 73b SGB V im GKV-Finanzierungsgesetz wird die akute Gefahr für den Kollektivvertrag zwar etwas gemindert, aber die grundsätzliche Problematik bleibt. Insbesondere die Süd-KVen Bayern und Baden-Württemberg kämpfen mit enormen Schwierigkeiten in Folge der dortigen Selektivverträge unter Ausschluss der KVen. Die Wahlkämpfe in den KVen und natürlich auch der anstehende Wahlkampf in der KBV werden bzw. wurden auch vor diesem Hintergrund geführt.
Wofür dieser KBV-Vorstand steht, haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder unmissverständlich deutlich gemacht: für einen modernen Kollektivvertrag, der unverzichtbar ist für die möglichst gerechte und sichere Versorgung aller GKV-Versicherten. Wir stehen dafür, dass auch in Zukunft kein Arzt einen GKV-Versicherten abweisen muss, nur weil dieser in der falschen Kasse versichert ist. Wir stehen dafür, dass Ärzte und Psychotherapeuten unabhängig von einzelnen Kassen im Interesse ihrer Patienten arbeiten können. Wir stehen dafür, dass die Qualität in der ambulanten Versorgung auf einem gleichmäßig hohen Niveau garantiert wird. Wir stehen für eine strukturierte, vertrauensvolle Zusammenarbeit der Versorgungsebenen und -sektoren. Das alles setzt den Kollektivvertrag als Basis der Versorgung voraus. Gute Versorgung darf kein Spielball von Einzelinteressen einiger Kassen oder einiger Berufsverbände sein!
Das bedeutet aber keineswegs eine Absage an den Wettbewerb! Wettbewerb ist ein Motor für Versorgungsverbesserungen und mehr Wirtschaftlichkeit. Angesichts der unweigerlich steigenden Kosten in der Gesundheitsversorgung müssen wir jegliche Chance dazu nutzen. Wir wollen daher den Wettbewerb, aber der Preis dafür darf keinesfalls die Zerstörung einer für den sozialen Frieden in Deutschland enorm wichtigen Errungenschaft sein.
Die überwiegende Mehrheit in dieser Vertreterversammlung teilt diese Auffassung. Sie hat daher alle Grundsatzentscheidungen dieser Amtsperiode ausgerichtet auf die Modernisierung und Stärkung des Kollektivvertrags bei gleichzeitiger Nutzung der Vorteile des Wettbewerbs. Leicht getan haben wir uns damit nie; aber immer sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass das Kollektivvertragssystem als Grundlage der ambulanten ärztlichen Versorgung für Patienten und Ärzte gleichermaßen wichtig ist. Gleichzeitig hat das KV-System gute, auf diesem Kollektivvertrag aufbauende selektive Add-on-Verträge gefördert, um die Möglichkeiten des Wettbewerbs sinnvoll zu nutzen. Das KV-System hat in dieser Amtsperiode bewiesen, dass es reformfähig ist und es hat sich verändert!
Dabei stand der Beginn der Amtsperiode gerade hinsichtlich dieses Themas unter keinem guten Stern. Ich glaube, wir alle können uns sehr gut an die quälende Situation der Anfangszeit erinnern, die dann mit einem für alle schmerzhaften Schnitt geklärt werden musste. Ich wünsche dem KV-System, dass es nicht noch einmal in eine solche Lage kommt, in der ein Vorstand und nicht nur dieser, sondern das gilt für alle Organe und Gremien aufgrund völlig konträrer Ziele nicht miteinander, sondern gegeneinander arbeiten muss. Dass sich die KBV dort, wo sie es konnte, aus dieser Zwangslage befreit hat, und dort, wo sie es nicht konnte, einen Modus Vivendi gefunden hat, zeigt aber auch, dass wir als System handlungsfähig sind.
Klar ist aber: In der nächsten Amtsperiode steht diese Grundsatzentscheidung erneut zur Debatte. Denn mit den Neuwahlen in den KVen und der KBV werden die Karten neu gemischt. Ich persönlich und das darf ich auch für Herrn Dr. Müller sagen stehe dabei ganz klar für ein kassen- und versorgungsebenenübergreifendes System guter Kollektivverträge, ergänzt um sinnvolle, die Patientenbehandlung verbessernde Selektivverträge als Add-on-Verträge. Wir setzen uns für ein geordnetes Verhältnis von Kollektiv- und Selektivvertrag ein. Das kann und darf allerdings nicht bedeuten, dass die KVen und die KBV nur noch die Aufgaben einer Regulierungsbehörde haben und die Organisation der Versorgung komplett in die Hände von einzelnen Kassen und einzelnen Verbänden gelegt wird.
Hier ist der Gesetzgeber gefragt, der unter Berücksichtigung des sozialstaatlichen Gebots, für alle eine sichere, gerechte und bezahlbare Gesundheitsversorgung bereitzustellen, eine widerspruchsfreie und zukunftsgerichtete Wettbewerbsordnung schaffen muss. Die Forderungen der KBV aus dieser Amtsperiode sind klar, stringent und eindeutig. Die nächste Vertreterversammlung wird dazu erneut beraten und entscheiden müssen. Ich werde ganz klar auch weiterhin für den Kollektivvertrag kämpfen, im Interesse der Patienten und vor allem auch im Interesse der Vertragsärzte und -psychotherapeuten!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Kollektivvertrag kann für Vertragsärzte und -psychotherapeuten aber nur dann das Mittel der Wahl bleiben, wenn er gute Rahmenbedingungen bietet. Da geht es vor allem darum, dass die Vergütung angemessen ist. Dafür haben wir während der vergangenen sechs Jahre sehr erfolgreich gekämpft. Unter den extrem schwierigen Bedingungen der Wirtschaftskrise haben wir es geschafft, dass das für die ambulante ärztliche Versorgung bundesweit zur Verfügung stehende Honorar von unter 26 Mrd. Euro im Jahr 2004 auf über 31 Mrd. Euro in diesem Jahr gestiegen ist. Im nächsten Jahr wird noch einmal eine Milliarde Euro dazu kommen. Dafür haben wir in harten Verhandlungen mit der Politik und den Krankenkassen gesorgt. Die Steigerungsraten lagen in den vergangenen Jahren und werden auch im nächsten Jahr deutlich über der Grundlohnsummensteigerung liegen. Angesichts der Sparmaßnahmen in fast allen Bereichen ist diese überproportionale Steigerung einzigartig! Auch wenn die damit verbundenen regionalen und arztgruppeninternen Verteilungsprobleme das Ergebnis trüben: Die Vertragsärzte und die Vertragspsychotherapeuten können damit insgesamt sehr zufrieden sein. Sie sind es auch zunehmend, wie kürzlich der MLP Gesundheitsreport 2010 belegt hat: Die eigene wirtschaftliche Lage bewerten 72 Prozent der niedergelassenen Ärzte als gut oder sehr gut, im Jahr davor waren es noch 61 Prozent. Die Zufriedenheit mit den Einnahmen stieg also um erstaunliche 11 Prozentpunkte! Die Zufriedenheit bei Hausärzten liegt dabei insgesamt immer noch etwas niedriger: 63 Prozent gaben an, zufrieden oder sehr zufrieden zu sein, im Vorjahr waren es noch 58 Prozent. Diese Zahlen zeigen eindeutig: Im Honorarbereich kommen die Erfolge der letzten Jahren mittlerweile auch bei den Ärzten vor Ort an!
Eine der wichtigsten Aufgaben der nächsten Amtsperiode besteht darin, auf dem Erreichten aufbauend ein einfaches, transparentes und nachvollziehbares Vergütungssystem zu schaffen, das das in Dresden festgelegte Ziel stringent verfolgt: Jeder Vertragsarzt soll demnach für die Diagnostik, Therapie und Behandlung eines Versicherten in der GKV unabhängig von dessen Kassenzugehörigkeit, von seinem finanziellen Status und Wohnort bundesweit die gleiche leistungsbezogene Vergütung bei gleicher Qualität erhalten. Das ist ein ehrgeiziges Ziel. Und es impliziert Umverteilungen. Das geht nur mit einer Konvergenzphase. Die Grundlagen für das Konzept dazu legen wir gerade im KV- und KBV-übergreifenden Projekt Gute Versorgung. Dieses Projekt ist sehr ehrgeizig und umfassend. Es kommt angesichts der großen Herausforderungen, des immensen Abstimmungsbedarfs und der Notwendigkeit, valide Datengrundlagen dafür zu erarbeiten und auszuwerten, erstaunlicherweise erfreulich gut voran.
Auch ein weiterer Teil der Dresdener Beschlüsse gewinnt so langsam Gestalt: Die neben dem Sachleistungsprinzip gleichwertige Einführung der Kostenerstattung in die ambulante vertragsärztliche Versorgung. Der politische Wille ist eindeutig, es fehlt jetzt an einem klaren Konzept, das wir sehr bald vorlegen müssen. Die Vorstellungen zu einem solchen Konzept sind vielfältig, allerdings kennen wir noch nicht die Rahmenbedingungen, die die Politik für eine Einführung von Kostenerstattung vorgeben will. Sind die erkennbar, müssen wir die begonnenen Diskussionen zu Ende führen. Vor allem müssen wir sicherstellen, dass es keine Kostenerstattung unter einem Budget gibt, die schlechter wäre als das jetzige Vergütungssystem.
Das alles wäre ohne das Allgemeine Recherchesystem für Gesundheitsdaten und -organisationen (ARGO), das die KBV im Laufe der letzen beiden Jahre aufgebaut hat, gar nicht möglich gewesen. In den Aufbau dieses hochperformanten, sicheren und datenschutzrechtlich zertifizierten Analyseinstrumentariums hat die KBV eine Menge Arbeit, Manpower und Geld investiert. Diese Investitionen zahlen sich bereits jetzt aus und werden in Zukunft wesentlich dazu beitragen, dass das KV-System eine rationale Versorgungsplanung umsetzen kann. Für mich gehört der Aufbau dieses Systems zu den wichtigsten, erfolgreich beendeten Arbeiten der Amtsperiode. Denn damit sind wir, was Datengrundlagen und Datenanalysen angeht, für die Zukunft sehr gut gerüstet. Besser als alle andern Organisationen im Gesundheitswesen!
Höchst erfolgreich waren auch die Aktivitäten der KBV und der KVen im Bereich der Qualitätsförderung und -sicherung. Mit QEP haben wir das mittlerweile erfolgreichste und meist angewandte QM-System für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten entwickelt und umgesetzt. Wir haben damit etablierte Systeme wie die DIN/ISO überrundet! Über 8.900 Qualitätszirkel arbeiten bundesweit strukturiert nach den Curricula der KBV und unter Anleitung von ausgebildeten Moderatoren und Tutoren. Mit AQUIK haben wir ein Indikatorenset erarbeitet, das Outcomes erfolgreich misst und damit Benchmarks und künftig auch die Bindung von Vergütungsanteilen an die Ergebnisqualität ermöglicht. Mit den bewährten Instrumenten der Qualitätssicherung und der Qualitätsberichterstattung, die laufend an neue Entwicklungen angepasst werden, und den genannten Instrumenten der Qualitätsförderung schaffen wir Sicherheit und Transparenz für Patienten. In diesen Bereichen macht uns keiner etwas vor!
Auch intern haben wir einiges erreicht: Der Umbau der KBV zu einer modernen Verwaltung ist in dieser Amtsperiode erfolgreich vorangetrieben worden. Wir stehen heute sehr gut da: Die KBV ist zu einer schlagkräftigen Organisation geworden, die moderne Managementmethoden zielgerichtet einsetzt. Das Ergebnis ist nicht nur für uns intern, sondern auch für die KVen, die Vertragsärzte und -psychotherapeuten und unsere Partner im Gesundheitswesen spürbar. Die KBV arbeitet professionell, sie arbeitet zügig und ihre Ergebnisse sind verlässlich und valide. Wir haben die Kommunikation nach innen und nach außen ständig verbessert, neue Medien genutzt und extrem viel Wert auf eine verständliche Ausdrucksweise gerade bei komplexen Materien wie etwa der Honorarreform gelegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich darf mit Fug und Recht sagen: Wir haben sehr vieles erreicht in dieser 13. Amtsperiode. Aber natürlich haben wir nicht alle Arbeiten abschließen, nicht alle Projekte beenden können. Auch die ständigen Linienaufgaben erfordern eine kontinuierliche Weiterarbeit. Und natürlich konnten wir auch nicht alle Probleme lösen, auch wenn viele gute Ansätze in den einzelnen Bereichen gefunden wurden.
Im umfassenden Sinne geht es darum, die Attraktivität des Arztberufs so zu steigern, dass der drohende Nachwuchsmangel auch in der ambulanten Versorgung gemildert, vielleicht sogar verhindert werden kann. Dazu gehören als wichtigste Bausteine eine angemessene Vergütung, ein wirksamer Abbau der Bürokratie und die Abschaffung der Regressdrohung bei der Verordnung veranlasster Leistungen. Bei der angemessenen Vergütung sind wir wie bereits geschildert einen sehr guten Schritt vorangekommen und wir haben die nachfolgenden Schritte eingeleitet. Die Vertreterversammlung und der Vorstand der KBV in der 14. Amtsperiode haben damit ein sicheres Fundament, auf dem sie weiter aufbauen können. Allerdings: Das muss auch geschehen, denn die über die jahrzehntelange Budgetierung angewachsene Unterfinanzierung ist noch lange nicht beseitigt!
Mindestens genau so wichtig zur Steigerung der Attraktivität des Arztberufs ist der Abbau der Bürokratie. Allerdings zeigt sich immer wieder, dass der Kampf gegen die Bürokratie einem Kampf gegen Windmühlen ähnelt. Wirksamer Bürokratieabbau kann nur dann gelingen, wenn die Kultur des Misstrauens sukzessive ersetzt wird durch eine Kultur des Vertrauens. Paradoxerweise kann das nur gelingen, wenn Transparenz herrscht. Und Transparenz setzt gute Daten voraus, die wiederum erhoben und dokumentiert werden müssen. Erfolg verspricht hier dauerhaft nur ein strukturiertes, systematisches Herangehen.
Das sieht so aus:
- Schritt 1: Bürokratiekosten durch Messung sichtbar zu machen. Und zwar noch vor
Einführung einer Norm! - Schritt 2: Kosten-Nutzen-Bewertung einer bürokratischen Vorgabe.
- Schritt 3: Positiv bewertete Maßnahmen werden umgesetzt, negativ bewertete nicht!
- Schritt 4: Mehraufwände, die für andere Beteiligten, nicht aber für Vertragsärzte einen positiven Nutzen haben, müssen bezahlt werden.
Diese systematische Herangehensweise haben wir mit der Einführung des Standardkosten-Modells für alle Normen der KBV bereits in die Wege geleitet. Die folgenden Schritte müssen in der nächsten Amtsperiode sukzessive und stringent gegangen werden.
Jetzt höre ich schon die Zwischenrufe: Und was ist mit den Ambulanten Kodierrichtlinien? Die sind doch Bürokratie pur! Ja, das ist Bürokratie. Ich kann auch sehr gut nachvollziehen, dass Vertragsärzte und -psychotherapeuten nicht begeistert über den zusätzlichen Aufwand sind, den die AKR mindestens in der Einführungsphase mit Sicherheit verursachen. Die KBV und natürlich die KVen haben zur Unterstützung der Vertragsärzte und -psychotherapeuten bei der Einführung der AKR ein umfassendes Maßnahmenbündel geschnürt, das von Schulungsangeboten auch online über Info-Broschüren, der Zusammenstellung der Regelungen im Wegweiser Ambulante Kodierrichtlinien, der Einrichtung von Informationshotlines und vor allem der Implementierung der AKR bis hin zu Kodierhilfen in den Praxisverwaltungssystemen durch die Hersteller reicht. Zusätzlich gibt es den Kodierassistenten der KBV, der als separate Software in das PVS eingebunden werden kann und den ICD-Browser zur Freitextsuche. Wir lassen die Ärzte damit also nicht allein, sondern unternehmen alles, um so viel und so gute Hilfestellung zu geben wie überhaupt nur möglich.
Aus der Testphase in Bayern haben wir ebenfalls wertvolle Erkenntnisse ziehen können. Einiges konnte direkt verbessert werden, anderes dauert noch etwas. Insbesondere geht es darum, noch bestehende Probleme bei den Praxisverwaltungssystemen zu bereinigen.
Mit Hochdruck kümmern wir uns um die hausärztliche Problematik beim Kodieren. Eine Arbeitsgruppe, die beim ZI speziell dafür eingesetzt worden ist, hat dazu bereits einen Vorschlag erarbeitet: Weil die ICD-10-Struktur auf hausärztliche Behandlungsanlässe nicht immer passt, wird auch auf die ICPC zurückgegriffen. Um Hausärzte in einem insgesamt durch die ICD-10 geprägten Dokumentationssystem in der stationären und in der ambulanten fachärztlichen Versorgung nicht zu isolieren, soll die Struktur der ICPC mit ICD-10-Schlüsselnummern hinterlegt werden. Für viele ICPC-Kodes ist eine eindeutige Übersetzung in einen ICD-10-Kode (Mapping) möglich. Die so ausgewählten ICD-10-Kodes stellen die in der hausärztlichen Versorgung vorzugsweise benötigten ICD-10-Schlüsselnummern dar, die in ihrer Gesamtzahl gegenüber Kodes der ICD-10 erheblich reduziert werden und als virtuelles Hausarztkapitel bezeichnet werden können. In der Praxissoftware soll dann eine Möglichkeit des Umschaltens zwischen der Komplettversion der ICD-10-GM und der reduzierten Version geschaffen werden. Mit dem Umschalten wird der Thesaurus für die Abbildung hausärztlicher Behandlungsanlässe aktiviert, der den Hausarzt bei der Eingabe von Suchbegriffen wie ein Filter auf die Schlüsselnummern des virtuellen Hausarztkapitels führt. Das Ganze soll so schnell wie möglich ausgearbeitet und umgesetzt werden, so dass Hausärzte ab dem 1. Juli 2011 auf das geplante virtuelle Hausarztkapitel zurückgreifen können.
Für viel Aufregung hat hinsichtlich der Umsetzung der AKR in den Praxisverwaltungssystemen die Tatsache gesorgt, dass der Arzt hat er erst einmal die AKR aktiviert nicht mehr zurückschalten kann. Für diese Vorgabe an die Software-Hersteller gibt es auch gute Gründe. Weil die Menüführung und die Datenstrukturen bei Nutzung der AKR-Funktionen andere sind, gäbe es bei der gleichzeitigen Nutzung des neuen und des alten Programms ein heilloses Durcheinander in den Praxen. Für den größten Aufwand, nämlich die Durchsicht der Dauerdiagnosen auf ihre Behandlungsrelevanz im Abrechnungsquartal, ist diese Rückschaltung auch gar nicht notwendig. Mit Aktivierung der AKR werden alle vorliegenden Dauerdiagnosen automatisch in anamnestische Diagnosen umgewandelt. Pro Patient kann der Arzt mit einfachen Klicks diejenigen Dauerdiagnosen auswählen, die er in den Topf Behandlungsdiagnosen übernehmen möchte. Er hat aber auch die Möglichkeit, alle anzuklicken und zu übernehmen, wenn die Zeit für eine genauere Prüfung fehlt. Auf die Abgabe seiner Abrechnung hat es in den ersten beiden Quartalen 2011 keine Auswirkungen, ob der Arzt die AKR nutzt oder nicht; da im KBV-Prüfmodul alle AKR-Regelungen für diesen Zeitraum deaktiviert sind.
Eine Revision dieser Vorgabe gegenüber den Software-Herstellern ist mindestens für das kommende Quartal nicht mehr möglich, da diese ihre fixen, unveränderbaren Termine für die notwendige Programmierarbeit und das Brennen und Verschicken der Update-CDs haben. Wir sollten heute unter dem TOP 4 dazu nochmals intensiv diskutieren und eine Entscheidung herbeiführen.
Die KBV geht jedenfalls davon aus, dass sowohl für die noch bestehenden Probleme bei der Anwendung der AKR insgesamt als auch im hausärztlichen Bereich sehr schnell tragfähige Lösungen geschaffen werden. Deswegen haben wir mit den Krankenkassen auch ausgehandelt, dass die Einführung der AKR zwar zum 1. Januar 2011 erfolgt, diese aber erst zum 1. Juli 2011 tatsächlich scharf geschaltet werden.
Das ist im Übrigen gar nichts Neues, denn Kodieren nach dem ICD-10-GM müssen Vertragsärzte bereits seit zehn Jahren. Die Ambulanten Kodierrichtlinien sollen dafür sorgen, dass sich die Kodierqualität erhöht und zuverlässigere Daten als Grundlage für die Mittelverteilung zur Verfügung stehen. Das ist von entscheidender Bedeutung für die Bemessung der morbiditätsbezogenen Gesamtvergütungen. Es wird sich für die Vertragsärzte und Psychotherapeuten also lohnen, nach den AKR korrekt zu kodieren.
Trotz der vielfältigen Unterstützungsangebote und trotz der Tatsache, dass ohne die Umsetzung der AKR die Krankenkassen morbiditätsbedingten Steigerungen der Gesamtvergütungen ab dem Jahr 2013 keinesfalls zustimmen werden, haben sich mittlerweile eine ganze Reihe von KV-Vertreterversammlungen gegen die AKR ausgesprochen, mindestens aber eine Verschiebung gefordert. Dazu ist zu sagen: Die AKR werden kommen, sie stellen einen gesetzlichen Auftrag dar, dessen Erfüllung längst überfällig ist. Jede Verschiebung wird die Vertragsärzte bares Geld kosten, weil dann der Nachweis von Morbiditätssteigerungen nicht geführt werden kann. Solche Forderungen sind daher wohl sehr viel eher dem laufenden Wahlkampf in den KVen geschuldet als rationalen Überlegungen. Eine solche Taktik des Verschiebens unangenehmer Dinge auf die nächste Amtsperiode ist aber weder fair noch sinnvoll. Die KBV hält deshalb an der Einführung der AKR wie geplant fest. Allerdings werden wir wie oben ausgeführt noch nachbessern! Auf die Diskussion dazu unter dem Tagesordnungspunkt 4 freue ich mich bereits, denn die wird ganz gewiss lebhaft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sicher werden die Wellen der Einführung der AKR noch eine Weile ganz schön hoch schlagen. Eine Verschiebung bringt dabei gar nichts; sie verlängert nur die Phase der Aufregung und bindet Kräfte, die dringend wo anders gebraucht werden. Diese Kräfte müssen wir doch jetzt auf die Zukunft richten!
Da gibt es eine ganze Reihe von Themen, die wir zwar immer wieder diskutiert, aber noch nicht endgültig abgearbeitet haben. Ungeklärt ist z. B. immer noch, wie in den KVen und der KBV mit angestellten Ärzten in der ambulanten Versorgung umgegangen werden soll. Wir sehen von Quartal zu Quartal, wie die Zahlen dieser angestellten Kolleginnen und Kollegen steigen, haben aber weder in unserem Denken noch in unseren Strukturen wirklich Antworten auf die sich daraus ergebenden Fragen. Dabei ist das ein dringliches Problem geworden, denn nicht nur der Marburger Bund wartet darauf, sich dieser Ärztinnen und Ärzte anzunehmen. Künftig wird es das zeigen die Zahlen und die Aussagen von Medizinstudierenden und jungen Ärzten ganz deutlich eine spürbare Verschiebung weg vom selbständig niedergelassenen Vertragsarzt hin zum angestellten Arzt geben. Dieser Übergang muss konzeptionell vorbereitet und vernünftig begleitet werden. Das ist eine wichtige Aufgabe für die kommende Amtsperiode!
Weiter gearbeitet werden muss auch am Ausbau der Kooperationen innerhalb der ambulanten Versorgung und mit dem stationären Sektor. Wir haben dazu gute Grundlagen in dieser Amtsperiode erarbeitet. Diese müssen in den kommenden Jahren weiter ausgearbeitet und vor allem mit Leben erfüllt werden.
Minister Rösler hat bereits ein Gesetz zur Verbesserung der ambulanten Versorgung angekündigt, in dem es wirklich ans Eingemachte gehen wird. Immerhin steht da neben der Veränderung der Vergütungssystematik mit der Konvergenzphase und der Einführung von Kostenerstattung das wird schwierig genug auch noch die Neuordnung der Bedarfsplanung an. Wir müssen den Ärztemangel wirksam bekämpfen und sinnvoll auf die Verteilung der Ärzte in den unterschiedlichen Regionen einwirken. Parallel dazu wollen wir die Kostenerstattung stärken und den Patienten mehr Eigenverantwortung übertragen. All das sind höchst kontroverse Themen!
Ich bin der Überzeugung, dass wir mit unserem Konzept einer bedarfsorientierten, sektorenübergreifenden und infrastrukturbezogenen Versorgungsplanung richtig liegen. Aber der Teufel liegt wie immer im Detail: Wie kann eine sinnvolle, für Ärzte akzeptable und die Versorgung verbessernde Arztsitzsteuerung etabliert werden? Wie können drohende weiße Flecken wieder gefüllt werden? Unser Konzept bedarf noch einer intensiven internen Diskussion dazu gibt es heute auch einen gesonderten Tagesordnungspunkt und der Vertiefung und Verfeinerung. Das ist eine harte, langwierige Arbeit, die aber dringend vorangetrieben werden muss. Wenn das KV-System auch zukünftig der Organisator einer guten Versorgung sein will, müssen wir diese Themen konstruktiv, offen und zielgerichtet aufgreifen.
Für die Dienststelle der KBV kann ich hier und heute feststellen: Diese ist bestens gerüstet für die kommenden Aufgaben. Das hat sie bereits in der jetzt zu Ende gehenden Amtsperiode zur Genüge bewiesen. Bei ständig steigenden Aufgaben, bei immer komplexer werdenden Sachverhalten haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KBV Voraussicht, Durchhaltevermögen und Innovationsgeist bewiesen. Natürlich mussten wir auch neue, zusätzliche Mitarbeiter einstellen. Trotzdem ist es uns gelungen, den Umlagesatz von 1,6 Promille im Jahr 2008 wieder zurückzuführen auf 1,5 Promille, einen Satz den wir nun bereits im dritten Jahr stabil halten können. Und das nicht nur bei deutlich gestiegener Mitarbeiterzahl, sondern auch bei erheblichen Investitionen z. B. in die IT-Infrastruktur und in zukunftsträchtige Projekte. Das beweist den verantwortungsvollen Umgang mit den uns von den Vertragsärzten über die KVen zur Verfügung gestellten Mitteln. Ein weiterer Beweis dafür: Die KBV wird 10 Mio. Euro so Sie es heute beschließen noch in diesem Jahr an die KVen zurückfließen lassen. Eine detaillierte Aufstellung des Haushalts für das kommende Jahr bekommen Sie selbstverständlich wie gewohnt im geschlossenen Teil dieser Sitzung.
Diskutieren werden wir heute auch noch über zwei Anträge zur Änderung der Satzung der KBV. Dabei geht es zum einen um die Option auf ein drittes Vorstandsmitglied. Damit hätte die Vertreterversammlung in der nächsten Amtsperiode die Möglichkeit, je nach Konstellation einen Zweier- oder einen Dreiervorstand zu wählen. Zum anderen geht es um die Option, die Beitragsgestaltung der KBV auf einen Beitrag je Mitglied der KVen bzw. eine Mischung aus prozentualer Umlage und einem solchen mitgliedsbezogenen Beitrag umzustellen. Beide Anträge binden die Vertreterversammlung der kommenden Amtsperiode nicht, sondern erweitern deren Handlungsspielraum.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein letzter Bericht in dieser Amtsperiode an Sie hat hoffentlich deutlich gemacht, was wir alles erreicht haben. Wer das vertiefen möchte, sei nochmals auf den Bericht über die Arbeitsschwerpunkte der KBV in der 13. Amtsperiode hingewiesen.
Deutlich machen wollte ich aber auch, was auf die KBV und die KVen zukommt. Viel Arbeit und einige schwierige Auseinandersetzungen warten auf die handelnden Personen wer auch immer sie sein werden in der kommenden Amtsperiode. Darin liegen große Risiken, aber auch ebenso große Chancen. Wir können maßgeblich dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen in der ambulanten und sektorenübergreifenden Versorgung für Ärzte und Psychotherapeuten weiter deutlich zu verbessern; wir können maßgeblich dazu beitragen, dass Versicherte auch künftig eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung unabhängig von ihrer Kassenzugehörigkeit oder ihrem Wohnort bekommen; wir können maßgeblich dazu beitragen, dass das KV-System für seine Mitglieder wieder attraktiv wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zum Abschluss möchte ich aus ganz persönlicher Sicht auf diese sechs Jahre zurückblicken. Sie waren immer spannend, immer interessant und sehr oft anstrengend. Sie waren anregend und aufregend. Sie waren an der einen oder anderen Stelle auch frustrierend, vor allem dann, wenn die aus meiner Sicht noch nicht ausreichend zukunftsfähigen Strukturen des KV-Systems sich äußerst hinderlich auf eine zielorientierte Arbeit ausgewirkt haben. Manchmal das wird niemandem verborgen geblieben sein fand ich meine Rolle als Sündenbock für alles und jeden nicht wirklich prickelnd; aber diese gehört wohl zum Amt und ist akzeptabel, solange die Angriffe nicht zu persönlich werden. Ich habe mir in diesen sechs Jahren notgedrungen eine etwas dickere Haut zulegen müssen.
Die Zusammenarbeit mit Ihnen allen war konstruktiv und anregend. Ich habe mich trotz häufiger harter Auseinandersetzungen in der Sache immer ernst genommen gefühlt und ich habe Sie alle ebenfalls immer ernst genommen. Wir haben gemeinsam ein gutes Stück Weg erfolgreich hinter uns gebracht, dafür möchte ich mich bei Ihnen allen bedanken. Ganz besonders gilt mein Dank meinem Co-Vorstand, Herrn Dr. Müller. Sein Pragmatismus, seine verbindliche und doch zielstrebige Art waren für mich und für die KBV enorm wichtig. Wir beide sind Überzeugungstäter, wenn es um die Zukunft des KV-Systems geht; das schweißt zusammen. Herzlichen Dank, Herr Müller, dafür, dass Sie so sind, wie Sie sind! Auch Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Hellmann, gilt mein herzlicher Dank: Mit Ihnen als Vorsitzendem dieser Vertreterversammlung zusammen zu arbeiten war immer angenehm. Sie verkörpern die besten Eigenschaften eines ehrenamtlich Tätigen: Verwurzelt in der Praxis und doch erfahren in allen berufspolitischen Fragen, waren Ihr Rat und Ihre Tat für uns immer sehr wertvoll. Ihren Aufsichtspflichten sind Sie immer vorbildlich nachgekommen! In diesen Dank schließe ich auch Ihre Stellvertreter, Herrn Dr. Hoffmann-Goldmayer und Herrn Weidhaas, ein.
Mein Dank gilt auch allen Vorsitzenden und allen Mitgliedern der Ausschüsse dieser Vertreterversammlung, die immer mit viel Herzblut und Sachverstand mitgearbeitet haben. Nicht zuletzt möchte ich Ihnen allen als Mitglieder der Vertreterversammlung danken, Sie haben maßgeblich zu einem hohen Diskussionsniveau und zu tragfähigen, zukunftsträchtigen Entscheidungen beigetragen.
Einen besonderen Dank haben sich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KBV verdient: Ohne sie wäre alles, was wir erreicht haben, nicht möglich gewesen. Sie haben engagiert, oft unter gewaltigem Zeitdruck und schwierigen Bedingungen wirklich Erstaunliches geleistet.
Jetzt bleibt mir nur noch, Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit zu danken.
(Es gilt das gesprochene Wort)
| Titel/Thema | Art/Größe | |
|---|---|---|
| Rede von Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV, zur KBV-Vertreterversammlung | ||
