Dr. Carl-Heinz Müller: Bericht an die Vertreterversammlung der KBV
3. Dezember 2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Gäste,
eine alte Regel für Redner lautet: Du kannst über alles reden, nur nicht über dreißig Minuten. An diese Regel versuche ich mich heute zu halten. Herr Dr. Köhler hat bereits vieles von dem dargestellt, was die KBV und die KVen in den letzten sechs Jahren erreicht haben. Wir blicken heute auf eine Amtsperiode zurück, die für die ärztliche und psychotherapeutische Selbstverwaltung insgesamt schwierig, aber auch erfolgreich war. Mit der Hauptamtlichkeit der Vorstände der KVen und der KBV wurde ein neues Kapitel in dieser Selbstverwaltung aufgeschlagen: Unsere Organisationen sind spürbar professioneller geworden, aber sie haben sich durch die Hauptamtlichkeit das ist die Kehrseite der Medaille auch etwas weiter von den Mitgliedern entfernt. Vorstand einer KV oder der KBV zu sein, ist ein echter Vollzeitjob. Das weiß jeder, der dieses Amt ausfüllt oder ausgefüllt hat. Um im komplexen Gesundheitswesen die Interessen der Vertragsärzte und -psychotherapeuten erfolgreich wahrnehmen zu können, muss man ein echter Profi sein und das gesundheitspolitische Parkett sehr gut kennen. Deswegen ist die Hauptamtlichkeit auch richtig; die Bindung an die Basis und den Praxisalltag gewährleisten die ehrenamtlich tätigen Mitglieder in den Vertreterversammlungen, den Gremien der KBV und der KVen sowie eine enge Kooperation mit den Berufsverbänden.
In dieser ersten Amtsperiode mit hauptamtlichen Vorständen galt es zunächst, ein neues Gleichgewicht zwischen dem Haupt- und dem Ehrenamt zu finden. Das ist in den KVen weitgehend gelungen; in der KBV ist es allerdings aufgrund der heterogenen Zusammensetzung der Vertreterversammlung schwieriger. Außerdem haben sich in den letzten Jahren die Aufgaben für die KVen und die KBV vermehrt und verändert; das führt auch zwangsläufig dazu, dass über eine neue Aufgabenverteilung zwischen den KVen und der KBV nachgedacht werden muss. In der jetzt zu Ende gehenden Amtsperiode haben wir deswegen teilweise auch mit externer Begleitung einige Anläufe genommen, Vorschläge zur Optimierung der bestehenden Struktur zu erarbeiten. Einen ausgearbeiteten Vorschlag zur Änderung der Satzung und der gesetzlichen Grundlage haben wir nicht konsentieren können; es wird Aufgabe der kommenden Amtsperiode sein, diese Diskussion wieder aufzunehmen und zu Ende zu bringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zu den noch nicht vollständig zu Ende geführten Aufgaben gehört auch die Abschaffung der Regressdrohung für veranlasste Leistungen. Die Gefahr, mit privatem Vermögen für Arznei- und Heilmittelverordnungen haften zu müssen, ist für Vertragsärzte enorm belastend, mit einer hohen Bürokratie verbunden und schreckt außerdem junge Kolleginnen und Kollegen davon ab, sich niederzulassen. Deswegen ist der Kampf gegen die Regresse ein vordringliches Anliegen der KBV in dieser Amtsperiode gewesen. Wir haben dabei auch sehr viel erreicht: Mit dem eben im Bundestag beschlossenen Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts sind einige der schlimmsten bürokratischen Auswüchse entschärft worden. Außerdem sollen durch strukturelle Änderungen Einsparungen im Arzneimittelbereich erzielt werden.
Die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen war im gesamten Gesetzgebungsverfahren das Thema, dem am meisten politische und mediale Aufmerksamkeit zuteil wurde. Der Gesetzgeber hat beschlossen, dieses Verfahren, das die Grundlage für Erstattungsvereinbarungen zwischen GKV-Spitzenverband und pharmazeutischen Unternehmen bilden soll, durch eine Rechtsverordnung festzulegen. Die Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung regelt die grundsätzlichen Verfahrensschritte der frühen Nutzenbewertung für neu in Verkehr gebrachte Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen. Am 25. November 2010 fand die Anhörung zum Entwurf der Rechtsverordnung statt. Die Rechtsverordnung soll, ebenso wie das AMNOG, zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird auf Basis der Rechtsverordnung bis zum 31. Januar 2011 die weiteren Einzelheiten der frühen Nutzenbewertung in seiner Verfahrensordnung regeln.
Festzustellen ist, dass wir unser Ziel einer generellen Abschaffung der Richtgrößenprüfung und der damit verbundenen Regresse trotz intensiver Gespräche mit der Politik sowie fundierter schriftlicher und mündlicher Stellungnahmen zum Gesetzentwurf nicht erreicht haben. Dabei waren wir die einzigen, die ein umfassendes Konzept zur Neuausrichtung der Arzneimittelversorgung vorgelegt haben. Wir haben eben nicht nur ‚nein’ gesagt, sondern praktikable Lösungen bis hin zu konkreten gesetzlichen Formulierungsvorschlägen unterbreitet. Durchsetzen konnten wir eine Öffnung im Gesetz, die die Möglichkeit zur Ablösung der Richtgrößenprüfung bietet. Zu einer vollständigen Abschaffung der Richtgrößenprüfung konnten sich die Gesundheitspolitiker noch nicht durchringen. Ich sage hier bewusst noch nicht, denn angesichts der faktischen Nichtanwendbarkeit der Richtgrößen bei steigender Zahl an Rabattverträgen und Selektivverträgen wird sich Politik damit bald wieder befassen müssen. Hier eröffnen sich Chancen, die in der nächsten Amtsperiode genutzt werden können.
Richtig ist, dass wir jetzt mit den limitierten gesetzlichen Möglichkeiten umgehen und sie nutzen müssen, auch wenn wir wissen, dass wir dabei auf den Widerstand der Krankenkassen stoßen werden. Das heißt, dass wir unser Konzept zur Neuausrichtung der Arzneimittelversorgung politisch wie auch operativ konsequent weiterverfolgen werden. Wir müssen weiterhin zeigen, dass arzneimittelpreisbezogene Steuerungsinstrumente überflüssig, längst nicht mehr angemessen und für die Vertragsärzte absolut nicht praktikabel sind. Stattdessen wollen wir die Vertragsärzte mit Verordnungsempfehlungen auf Basis eines Medikationskataloges unterstützen. Die vertragliche Ausgestaltung der Arzneimittelvereinbarungen würde dann vorrangig auf die Vereinbarung von Versorgungszielen auf Basis des Medikationskataloges ausgerichtet. Die Ärzte würden durch die Auswahl eines Wirkstoffes den Kriterien von indikationsgerechtem Einsatz und adäquater Menge entsprechen und damit die Verantwortung für eine zweckmäßige Versorgung nach medizinisch begründeten Regeln übernehmen.
Auch die Arzneimitteltherapiesicherheit sowie die Verbesserung der Kooperation zwischen Arzt und Apotheker spielen dabei eine entscheidende Rolle. Den vom BMG initiierten Aktionsplan 2010 2012 zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit unterstützt die KBV zwar grundsätzlich und begleitet ihn auch aktiv. Dass aber echte Lösungsvorschläge zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit bislang gar nicht oder nur sehr zögerlich berücksichtigt werden, sehen wir mit großer Besorgnis: Bei Fortbestehen der Rabattverträge würde die Wirkstoffverordnung einen Ansatzpunkt für die Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit bieten. Sie würde den Ärzten auch wieder ermöglichen, ihren Patienten einen Medikationsplan mitzugeben. Wenn dann noch die Wirkstoffbezeichnung auf der Packung eines Fertigarzneimittels im Vergleich zum Produktnamen des Herstellers deutlich sichtbarer wäre, dann könnten Arzt, Patient und Apotheker besser miteinander kommunizieren. Dies wäre ein entscheidender Beitrag zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Wenn solche Rahmenbedingungen, die wir auch in unserem gemeinsamen Eckpunktepapier mit der ABDA verankert haben, vom Gesetzgeber nicht geschaffen werden, dann bleibt Arzneimitteltherapiesicherheit ein reines Lippenbekenntnis.
Maßnahmen wie die Bereitstellung eines Patientenmerkblattes mit Tipps zur Arzneimitteltherapiesicherheit sind nämlich ohne Schaffung dieser Voraussetzungen nicht zielführend. Das bereits im Sommer 2009 veröffentlichte Patientenmerkblatt wird auf Initiative des BMG im Dezember dieses Jahres über Apotheken, den Sozialverband VdK und die Helios-Kliniken zur Verfügung gestellt. Ebenso wird es dem Deutschen Ärzteblatt am 10. Dezember 2010 als Poster beigelegt sein. Das Merkblatt empfiehlt Patienten unter anderem, eine Liste aller ihrer Medikamente zu führen. Das wird zur Folge haben, dass Patienten auch ihre behandelnden Ärzte bitten werden, sie bei der Erstellung der Liste zu unterstützen. Die KBV hatte sich bis zuletzt dafür eingesetzt, das Merkblatt erst nach der im Aktionsplan vorgesehenen Abstimmung eines Medikationsplans zur Verfügung zu stellen. Ein Medikationsplan sollte so gestaltet sein, dass der Arzt den Wirkstoff einträgt. Denn aufgrund der hohen Zahl an Rabattverträgen kann dem Arzt bei der Verordnung nicht bekannt sein, welches Arzneimittel der Patient in der Apotheke erhält. Idealerweise sollte in Praxisverwaltungssystemen ein Modul integriert sein, das die Erstellung eines Medikationsplanes jederzeit und unkompliziert ermöglicht. Erst Medikationsplan, dann Merkblatt, das wäre der richtige Weg gewesen. Ihn umgekehrt zu gehen, grenzt an Aktionismus ohne Substanz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Arzneimitteltherapiesicherheit, Verordnungssteuerung, neue Arzneimittel und Auslegungsfragen zur Arzneimittel-Richtlinie wer Informationen zu diesen Themen sucht, kann sie beim Arzneimittel-Infoservice (AIS) der KBV finden. Seit nunmehr zwei Jahren bieten wir zahlreiche Informationen zu diesen und vielen weiteren Themen an. Im Mittelpunkt des Angebotes steht hierbei der einzelne Vertragsarzt. Diesem möchten wir mit unserem Service eine Hilfe beim Verordnungsmanagement geben. Dass der AIS bei den Kollegen ankommt, zeigen die hohen Zugriffszahlen und die vielen positiven Rückmeldungen, die wir per E-Mail oder telefonisch, aber auch auf Messen und Kongressen erhalten.
Ergänzend zum klassischen Internetauftritt hat die KBV seit 2009 einen wöchentlichen Arzneimittel-Newsletter sowie ein Fortbildungsportal gestartet. Dieses Portal steht den Niedergelassenen exklusiv zur Verfügung und bietet unabhängige sowie von der Ärztekammer Berlin zertifizierte Fortbildungen zu unserer Publikation Wirkstoff AKTUELL an. Allein in diesem Jahr sind bislang acht neue Ausgaben von Wirkstoff AKTUELL und somit auch acht neue Fortbildungen hinzugekommen.
Nicht weniger erfolgreich ist das vor einem Jahr gestartete Internetportal Verordnete Leistungen. Das Portal ist zunächst mit den Bereichen Heil- und Hilfsmittel, Rehabilitation und Soziotherapie online gegangen. Aufgrund der positiven Resonanz von Vertragsärzten, aber auch von vielen anderen Besuchern unserer Webseite, haben wir das Portal kürzlich um weitere Bereiche ausgebaut. Hinzugekommen sind Informationen zur Arbeitsunfähigkeit, häuslichen Krankenpflege, Krankenhausbehandlung, Krankentransport und spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Themenschwerpunkte sind auch hier die Rechtsgrundlagen, Verordnungshinweise und vordrucke, Hinweise zur Wirtschaftlichkeit sowie relevante Gerichtsurteile. Ergänzt wird das Angebot um themenrelevante Informationen, etwa zur Vergabe von SAPV-spezifischen Betriebsstättennummern, sowie um aktuelle statistische Auswertungen und zahlreiche Linksammlungen.
Im kommenden Jahr möchten wir mit unserem Angebot noch einen Schritt weiter gehen. Dann sollen die Vertragsärzte von ihrer KV ein zeitnahes Feedback über die eigenen Verordnungen erhalten. Hierzu haben KBV und ZI ein Konzept ausgearbeitet, das nun gemeinsam mit den neun KVen, die bislang noch kein eigenes System auf den Weg gebracht haben, weiterentwickelt und umgesetzt wird. Künftig können sich die Vertragsärzte in einem geschlossenen KV-Portal einloggen und dort ihre Daten einsehen. Damit können sie ihr Verordnungsverhalten mit dem ihrer Fachgruppe beziehungsweise Region vergleichen, um so eine bessere Selbsteinschätzung vornehmen und gegebenenfalls rechtzeitig gegensteuern zu können. Denn eine vernünftige Steuerung im Arzneimittelbereich setzt auch voraus, dass zuverlässige Verordnungsdaten zeitnah zur Verfügung stehen. Auch Beratungen und Informationen über zweckmäßige und wirtschaftliche Verordnungsalternativen können dann unmittelbar genutzt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Selektivvertrag nach § 73b SGB V zur Hausarztzentrierten Versorgung soll nach einer Presseveröffentlichung der AOK Baden-Württemberg im Jahr 2010 Einsparungen von rund 30 Millionen Euro bei den Arzneimitteln bewirken. Die Kosten sollen hier angeblich um 31 Prozent unter denen der KV-Regelversorgung liegen. Einer objektiven Überprüfung halten die genannten Zahlen allerdings nicht Stand, denn die Frühinformationen der Apotheker, das Unternehmen Insight Health, das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung und selbst das AOK-eigene Institut WIdO kommen zu anderen Ergebnissen. Zwar werden die Arzneimittelausgaben bei allen Haus- und Fachärzten in Baden-Württemberg 2010 nach den vorliegenden Verordnungszahlen insgesamt um 7 bis 8 Millionen Euro geringer als im Vorjahr ausfallen. An dieser Entwicklung haben jedoch die Verordnungen für AOK-Versicherte durch die Hausärzte in Baden-Württemberg keinen erkennbaren Anteil. Im Gegenteil: Diese Verordnungen sind mit vergleichsweise hohen Brutto- und Nettoumsätzen verbunden und zeigen eine Entwicklung, die ziemlich genau dem Bundesdurchschnitt entspricht. Dies kann auch durch assoziierte Arzneimittelrabattverträge nicht aufgewogen und ins Gegenteil verkehrt werden. Denn rabattierte Arzneimittel werden von allen Fachgruppen und nicht nur in Baden-Württemberg verordnet. Bezieht man die Umsätze des Arzneimittelgesamtmarktes bei den Hausärzten in den Regionen auf jeweils 1.000 GKV-Versicherte, dann liegen die Hausärzte in Baden-Württemberg oberhalb des Durchschnitts, die absoluten Verordnungsmengen nach definierten Tagesdosen dagegen deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Für AOK-Versicherte im Vergleich zu allen GKV-Versicherten in Baden-Württemberg wird von den Hausärzten vergleichsweise mehr und außerdem teurer verordnet. Das liegt daran, dass AOK-Versicherte vergleichsweise weniger Festbetragsarzneimittel, weniger Generika und kleinere Packungen erhalten. Kleinere Packungen sind aber gemessen am Inhalt verhältnismäßig teurer. Zusammenfassend muss also gesagt werden, dass die moderaten Einsparungen in Baden-Württemberg keinesfalls wegen, sondern vielmehr trotz des HzV-Vertrages der AOK zustande kommen. Der Beweis für eine höhere Wirtschaftlichkeit ist damit jedenfalls nicht zu führen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein ganz wichtiger Arbeitsschwerpunkt der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in den letzten Jahren war die Online-Initiative. Unser Ziel: Wir wollten so viele Mitglieder der KVen wie möglich sicher online an die KVen anbinden und auch die Kommunikation zwischen den KVen und mit der KBV vereinfachen und verbessern. Dazu haben wir das KV-SafeNet und den KV-Backbone eingerichtet. Vertragsärzte und -psychotherapeuten haben davon viele Vorteile: Die KVen bieten bereits jetzt zahlreiche Online-Dienste und Services an, die den Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten die Arbeit in der Praxis erleichtern. Dazu zählen beispielsweise die elektronische Dokumentation im Rahmen der Qualitätssicherung, das Abrufen von Honorarunterlagen und Verordnungsinformationen sowie das elektronische Bestellen, Ausfüllen und Versenden von Formularen. Und natürlich auch, ab dem kommenden Jahr, die Möglichkeit, sich online im geschützten Bereich die Verordnungsdaten seiner eigenen Praxis anzuschauen und mit den Durchschnittswerten anderer zu vergleichen.
Für den Zugang ist ein sogenanntes Hardware-VPN, das KV-SafeNet oder ein Software-VPN, das KV-FlexNet erforderlich. Über das sichere Netz können Vertragsärzte und -psychotherapeuten nicht nur Praxisdienste ihrer KV nutzen, sondern auch die anderer Anbieter; beispielsweise den E-Mail-Dienst der KBV. Bereits jetzt hat das sichere Netz der KVen mehr als 18.000 Teilnehmer. Einige KVen bieten darüber hinaus auch einen Zugang nur zu ihrem Online-Portal über das Internet an, das KV-WebNet. Eine Nutzung KV-übergreifender Anwendungen ist damit allerdings nicht möglich.
Welche Vorteile der jeweilige Online-Anschluss mit sich bringt, welche Zugangsmöglichkeiten von welcher KV angeboten werden und warum sich das Einsteigen lohnt, sind Fragen, die detailliert im Flyer Jetzt einsteigen! KV-Online-Power und in der Broschüre KV-Online-Power Wege zur papierlosen Praxis beantwortet werden. Sowohl Flyer als auch Broschüre stehen auch auf den Internetseiten der KBV zur Verfügung.
Die Online-Initiative des KV-Systems ist erfolgreich: Mittlerweile sehen viele Kolleginnen und Kollegen die vielfältigen Vorteile und Erleichterungen, die eine sichere Anbindung an die angebotenen Dienste bietet. Mit dem Auf- und Ausbau der Online-Dienste, wie z. B. der elektronischen Dokumentation, sind wir auch auf einem guten Weg zur Verwaltungsvereinfachung. Denn eine klar strukturierte Datenerfassung und -ablage erleichtert den Ärzten und Psychotherapeuten die täglich zu bewältigenden Bürokratie.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
überhaupt spielt eine sichere Datenhaltung und -auswertung eine überragende Rolle im modernen Gesundheitsmanagement. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat deswegen ein Managementsystem für Informationssicherheit aufgebaut, in Betrieb genommen und erfolgreich nach dem internationalen Standard ISO/IEC 27001:2005 zertifizieren lassen. Damit ist ein Managementprozess in Gang gesetzt, der basierend auf einer regelmäßigen Risikoanalyse und orientiert an den Sicherheitszielen der KBV kontinuierlich Schwachstellen und Bedrohungen erkennt, Risiken durch geeignete Maßnahmen mindert und damit ein angestrebtes Sicherheitsniveau erreicht. Der dem Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) zugrunde liegende Prozess sorgt zudem für eine stetige Verbesserung der eingesetzten Methoden und Werkzeuge.
Informationssicherheit bedeutet dabei mehr als nur IT-Sicherheit. So werden in den Gesamtprozess auch Themen wie Personal- und Gebäudesicherheit berücksichtigt. Auch werden nicht nur Daten in IT-Systemen betrachtet, sondern alle Informationen unabhängig vom Speichermedium oder Verarbeitungswerkzeug und im gesamten Ablauf der betrachteten Geschäftsprozesse.
Im Fokus der Sicherheitsziele der KBV stehen die Vertraulichkeit, die Verfügbarkeit und die Integrität von Informationen und Prozessen. Konkrete Beispiele dafür sind der Schutz vor unberechtigten Zugriff auf Informationen, die ausreichende Dimensionierung der benötigten Ressourcen zur Vermeidung von Ausfällen oder die Sicherstellung der Qualität und Validität von Informationen. Zudem richtet sich ein ISMS an die Mitarbeiter als Akteure in den Geschäftsprozessen, aber auch an die externen Dienstleister. Konkrete Verfahrensanweisungen für einzelne Abläufe geben den verantwortlichen Mitarbeitern klare Vorgaben. Vertragliche Maßgaben und Vertraulichkeitserklärungen sichern die externen Unterstützungsleistungen.
Die Zertifizierung der KBV stellt einen echten Meilenstein beim Umgang mit Sozialdaten dar. Sie ist neben der DAK die einzige große Organisation im deutschen Gesundheitswesen und eines von nur 145 Unternehmen in ganz Deutschland, die über ein solches Zertifikat verfügen. Wir reihen uns damit ein in Firmen wie Bayer, IBM, KPMG, Lufthansa, SAP, Siemens, ThyssenKrupp, T-Systems um nur einige zu nennen.
Damit unterstreicht die KBV ihre besondere Kompetenz in der Verarbeitung und ihr hohes Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit den sensiblen Sozialdaten. Man kann es gar nicht deutlich genug sagen: Diese Zertifizierung ist in erstaunlich kurzer Zeit gelungen. Dafür möchte ich den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der KBV, die sich enorm eingebracht haben, um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, ganz herzlich danken.
Auch an anderer Stelle der IT geht es voran: Ende Oktober fanden die Verhandlungen zur bundesweiten Ausstattung der Praxen mit Kartenlesegeräten für die elektronische Gesundheitskarte, dem sogenannten Basis-Rollout statt. Im Ergebnis konnte man sich auf die Pauschalen zur Finanzierung der stationären und mobilen Kartenlesegeräte sowie der installationsbedingten Aufwände einigen. Einen Ausstattungszeitraum wollten die Vertreter der Krankenkassen allerdings nicht festlegen, stattdessen wurde vereinbart, die Rahmenbedingungen für den Basis-Rollout mit Abnahme der Pflichtenhefte aller Teilprojekte zum Online-Rollout durch die Gesellschafterversammlung der gematik festzulegen.
Im GKV-Finanzierungsgesetz hat das Bundesministerium für Gesundheit den Krankenkassen eine Frist zur Ausgabe von Elektronischen Gesundheitskarten für mindestens zehn Prozent ihrer Versicherten bis Ende 2011 gesetzt. Sollten die eGKs nicht im geforderten Rahmen durch die Krankenkassen ausgegeben werden, werden die Verwaltungsausgaben für die Krankenkassen im Jahr 2012 gegenüber denen des Jahres 2010 um zwei Prozent gekürzt. Das wird den Prozess vermutlich deutlich beschleunigen. Denn bevor die eGKs genutzt werden können, müssen die Ärzte mit den entsprechenden Kartenterminals ausgestattet sein. Das wird voraussichtlich zu sehr kurzen Rollout-Zeiträumen im kommenden Jahr in den KVen führen.
Das BMG erhöht damit den Druck zur raschen Einführung der eGK. Es hat auch bereits eine neue Anwendung in Blick, die im nächsten Jahr im Gesetz verankert werden soll. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler hat unseren Vorschlag zum Einzug der Praxisgebühr über die eGK aufgegriffen und auf einer Veranstaltung der Berliner Charité öffentlich angekündigt. Damit hätten die Krankenkassen die Möglichkeit, die Praxisgebühr vollautomatisch einzuziehen. Diese bargeldlose Möglichkeit zum Bezahlen der Praxisgebühr wird für Ärzte und Patienten eine spürbare Erleichterung bringen! Es müssten keine Quittungen mehr gedruckt werden und Patienten müssten diese nicht mehr aufbewahren und in die Praxis mitbringen. Damit wäre wieder ein Schritt zum Bürokratieabbau getan.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
für die Bevölkerung haben wir uns noch ein echtes Schmankerl einfallen lassen: Seit dem 1. Dezember 2010 gibt es ein von der KBV entwickeltes kostenlos verfügbares App für das iPhone und das iPad zur bundesweiten Arztsuche. Jeder kann sich dieses App auf sein iPhone laden und damit in seiner Umgebung, aber auch an jedem beliebigen Ort in Deutschland eine Arztsuche durchführen. Gesucht werden kann mit der einfach zu bedienenden, intuitiven Benutzerführung nach Arztnamen, Fachgebieten, Fremdsprachen und Zusatzbezeichnungen. Das Suchergebnis wird übersichtlich, unterteilt in Hausarzt, Facharzt und Psychotherapeut, dargestellt. Für Ärzte ergibt sich daraus kein Aufwand: Alle Ärzte werden laut Bundesarztregister hinterlegt, es sei denn sie legen dagegen Widerspruch ein. Ist ein Arzt ausgewählt, können ausführliche Details abgerufen werden. Über die Kontaktfunktionalität kann die Praxis auch sofort angerufen oder angemailt werden. Den Weg zum Arzt zeigt die iPhone-Navigation über Google-Maps auf Wunsch ebenfalls an. Wer ein anderes Smartphone hat, braucht sich übrigens nicht mehr sehr lange zu gedulden: Das App wird in Kürze auch dafür bereitstehen.
Mit diesem App haben wir ein für die Bevölkerung sehr einfach zu bedienendes und sehr hilfreiches Angebot geschaffen. Das Beispiel macht im Übrigen Schule: das Deutsche Ärzteblatt hat ein App Taschendolmetscher für Ärzte und Patienten entwickelt, das die wichtigsten Vokabeln und Hinweise zur Diagnostik und Therapie in vielen Sprachen enthält, die Felix-Burda-Stiftung ein Präventions-App, das an Vorsorgetermine, Schutzimpfungen und Ähnliches erinnert. Ich finde das prima, denn es ergänzt unsere Präventions-Kampagne vorzüglich.
Eine andere sinnvolle Ergänzung hat die KBV in der Palliativversorgung auf den Weg gebracht: Die Vertragsblaupause zur Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung stellt den geeigneten und benötigten Unterbau für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung dar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch ich möchte mit einem kleinen persönlichen Rückblick auf die letzten Jahre zum Ende kommen. Für mich war diese Amtsperiode zweigeteilt: Die ersten zweieinhalb Jahre als Vorsitzender der KV Rheinland-Pfalz, die letzten dreieinhalb Jahre als Vorstand der KBV. Beides hat sehr viel Freude gemacht, denn ich wusste immer, wofür wir arbeiten: Für eine gute Versorgung der Patienten und für gute Arbeitsbedingungen der Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Ich bin ein überzeugter Anhänger des Kollektivvertrages, weil nach meiner Auffassung nur dieser dazu geeignet ist, eine gerechte und sichere ambulante und sektorenübergreifende Versorgung sicherzustellen. Und weil nur dieser Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen langfristigen Rahmenbedingungen bieten kann, die sie benötigen. Selektive Verträge können diese Langfristigkeit und damit auch Planungssicherheit nicht gewährleisten! Außerdem möchte ich als Arzt alle meine Patienten nach den gleichen Bedingungen behandeln können und nicht nach deren Kassenzugehörigkeit differenzieren müssen. Ich hoffe, dass auch in der nächsten Vertreterversammlung eine Mehrheit diese Überzeugung teilt. Die nächste Zeit wird jedenfalls sehr spannend werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte diese Gelegenheit auch nutzen, um Ihnen allen für eine sehr gute, angenehme und vertrauensvolle Zusammenarbeit in diesen Jahren zu danken. Dieser Dank gilt explizit auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KBV, die hervorragende Arbeit geleistet haben. Mein besonderer Dank gilt dabei Herrn Dr. Köhler. Ich habe ihn als einen innovativen, hochkompetenten, manchmal auch impulsiven Kollegen erlebt, mit dem zusammenzuarbeiten richtig Spaß macht. Dabei ist er aufgeschlossen für Anregungen und erfasst mögliche Auswirkungen bestimmter Vorgehensweisen auf das gesamte System der ambulanten Versorgung in beeindruckender Schnelligkeit.
Den Dankesworten von Herrn Köhler an Sie alle muss ich gar nichts mehr hinzufügen, ich schließe mich ihnen in vollem Umfang gerne an. Also: Herzlichen Dank für sechs interessante, spannende und erfüllende Jahre!
(Es gilt das gesprochene Wort)
| Titel/Thema | Art/Größe | |
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| Rede von Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der KBV, zur KBV-Vertreterversammlung | ||
