Reden und Statements

Statement von Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV, zum Thema Ambulantes Operieren

Gemeinsames Pressegespräch von KBV und Berufsverbänden

Berlin, 27. Januar 2011,

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vorteile des ambulanten Operierens sind für jeden einsichtig: dem Patienten wird ein Aufenthalt im Krankenhaus erspart, er kann von dem Arzt seines Vertrauens operiert werden und insgesamt ist das Ambulante Operieren deutlich kostengünstiger als eine stationäre Aufnahme. Es hat also Vorteile für den Patienten, für Leistungserbringer und für die Kostenträger. Durch den medizinischen Fortschritt in Operationstechnik und Anästhesie kann auch immer mehr ambulant gemacht werden.
Im internationalen Vergleich bei der Anzahl der ambulant erbrachten Operationen kann Deutschland aber immer noch nicht mithalten: liegt der Anteil in Deutschland bei allen dafür geeigneten Operationen immer noch bei knapp über 60 % hat er in anderen Ländern, z.B. den USA bereits 80 % überschritten. Es besteht also noch viel Potenzial zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Qualität der Versorgung durch das Ambulante Operieren.
Das wurde in den vergangenen Jahren in Deutschland – trotz immer noch nicht optimaler Rahmenbedingungen dafür – auch moderat genutzt. Die GKV-Ausgaben  für Ambulantes Operieren durch Vertragsärzte sind nach der Abrechnungsstatistik der KBV in den Jahren 2006 bis 2009 kontinuierlich im einstelligen Prozentbereich gestiegen und lag 2009 bei 1,56 Mrd. Euro. Die Leistungshäufigkeit   stieg ebenfalls im einstelligen Bereich und erreichte im Jahr 2009 mit 3 860 000 Ambulanten Operationen seinen bisherigen Höhepunkt. Hinzugerechnet werden müssen noch die an Krankenhäusern erbrachten Leistungen, die ungefähr weitere 25 % betragen. Angesichts des hohen Steigerungspotenzials durch die Verlagerung rein stationärer Fälle in die ambulante Versorgung liegen diese Zahlen aber deutlich hinter dem zurück, was sinnvoll und leistbar wäre.
Jetzt hat der Gesetzgeber im GKV-Finanzierungsgesetz auch noch einen Deckel auf Leistungen, die außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung bezahlt werden, gelegt. Darunter fallen – neben anderen besonders förderungswürdigen Leistungen - auch die Ambulanten Operationen. Es ist geradezu widersinnig: gerade ein Leistungsbereich, der Kosten sparen hilft, wird durch diese Deckelung künstlich klein gehalten! Und das in Zeiten wachsenden Leistungsbedarfs!
Glaubt man den Zahlen des GKV-Spitzenverbandes , würde das allerdings kein Problem darstellen. Dieser errechnete nämlich für das Jahr 2009 einen Rückgang der Ausgaben für Ambulantes Operieren um 3 % bei den Vertragsärzten und eine Verlangsamung des Ausgabenanstiegs der Ambulanten Operationen am Krankenhaus. Auf rückläufige Ausgaben würde eine Deckelung keine negativen Auswirkungen haben.
Unsere Zahlen zeigen allerdings, dass im Jahr 2009 die Leistungshäufigkeiten im vertragsärztlichen Bereich um 11 % gegenüber 2008 gestiegen sind und die Ausgaben um 6 %. Die Diskrepanz beider Zahlen lässt sich erklären: die GKV-Zahlen beruhen auf der KJ1-Statistik des BMG, die von den KBV-Daten abweichen. Außerdem geht der GKV-Spitzenverband von einer Punktwertabsenkung für diese Leistungen im Jahr 2009 aus, der aber tatsächlich im Bundesdurchschnitt nicht stattgefunden hat. Denn zum einen ist der EBM angepasst worden und zum anderen gab es in 9 KVen regionale Zuschläge  für Kernleistungen des Ambulanten Operierens sowie deren Begleitleistungen. Im Ergebnis zeigt sich klar, dass nur in zwei KV-Bezirken der Punktwert unter dem des Jahres 2008 lag.
Der somit auch im Jahr 2009 entstandene Ausgabenanstieg für ambulante Operationen erklärt sich auch maßgeblich dadurch, dass
­ die Krankenkassen zum Jahr 2009 manche zum Teil „außerhalb der Statistik“ laufende Sonderverträge zum ambulanten Operieren z.B. in der Kataraktchirurgie gekündigt haben, was dann zum Anstieg der Zahlen der „regulär erfassten“ ambulanten Operationen geführt hat und dadaurch, dass
­ mit der Einführung des Hautkrebsscreenings die Häufigkeit ambulanter Eingriffe zur operativen Entfernung potenziell bösartiger bzw. bösartig entarteter Hautbezirke im Jahr 2009 um rund 20 Prozent deutlich zugenommen hat.
Die Ausgabenentwicklungen im Bereich des ambulanten Operierens sind also medizinisch wie ökonomisch nachvollziehbar und insbesondere im letztgenannten Fall ausdrücklich erwünscht: Schließlich ersetzt jede ambulante Operation einen bei gleicher Qualität teureren stationären Aufenthalt!
Die gesetzlich für die Jahre 2011 und 2012 verordnete Deckelung wird sich daher nicht nur negativ auf das Ambulante Operieren auswirken, sondern auch die Zahl vermeidbarer stationärer Behandlungen steigern. Das Ergebnis wird dann nicht die erhoffte Ausgabenzuwachsbegrenzung, sondern eine unnötige Ausgabensteigerung sein.
Außerdem widerspricht die gesetzliche Deckelung den Regelungen in § 115 b SGB V. Dort ist mittlerweile (auch das hat jahrelangen Kampf gekostet) festgelegt, dass bei der Erbringung von Ambulanten Operationen und stationsersetzender Leistungen einheitliche Vergütungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte vorzugeben sind.
Wenn eine Deckelung für den vertragsärztlichen Bereich gilt, nicht aber für die Krankenhäuser, wäre das nicht mehr erfüllt. Das ist nicht nur ungerecht. Es wäre auch ein Verstoß sowohl gegen das deutsche Recht als auch gegen das europäische Wettbewerbsrecht.
Die KBV wird sich daher vehement dafür einsetzen, dass sinnvolle Leistungen – und daran zweifelt gerade beim Ambulanten Operieren niemand – auch weiterhin im Interesse der Patienten und der Versicherten im notwendigen medizinischen Ausmaß wachsen können.
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Vielen Dank.  


(Es gilt das gesprochene Wort.)

 
Letzte Änderung 27.01.2011