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Konstituierende Vertreterversammlung der KBV und Wahl des KBV-Vorstands

Berlin, 11. März 2011

Die KBV-Vertreterversammlung hat am 11. März 2011 Dipl.-Psych. Hans-Jochen Weidhaas zu ihrem neuen Vorsitzenden gewählt. Dr. Stefan Windau und Dr. Andreas Gassen sind erster beziehungsweise zweiter Stellvertreter von Weidhaas.

Dr. Andreas Köhler und Dr. Carl-Heinz Müller wurden in ihren Ämtern als Vorstandsvorsitzender beziehungsweise Vorstand der KBV bestätigt.

 

Neue Vertreterversammlung wählte ihren Vorsitz

Zum Ende der 13. Amtsperiode konstituierte sich die KBV-Vertreterversammlung am 11. März 2011 neu und wählte aus ihren Reihen ihren Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. Diese Kandidaten kommen aus der hausärztlichen, der fachärztlichen und der psychotherapeutischen Versorgung.

Mit 38 von 60 abgegebenen Stimmen bestimmte die Versammlung Hans-Jochen Weidhaas, Diplom-Psychologe, psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut aus Bad Dürkheim, zu ihrem Vorsitzenden. Mit Weidhaas bekleidet erstmals ein Psychotherapeut das höchste Amt der KBV.

Sein erster Stellvertreter wurde Dr. Stefan Windau, hausärztlicher Internist in Leipzig. Windau ist seit 2000 Vorsitzender der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsen.

Dr. Andreas Gassen, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie aus Düsseldorf, ist zum zweiten Stellvertreter des Vorsitzenden der KBV-Vertreterversammlung gewählt worden.

Alle Gewählten bezeichneten sich als Verfechter des Kollektivvertrags.

Vertreterversammlung wählte den KBV-Vorstand

Die Mitglieder der Vertreterversammlung entschieden sich zudem, den Vorstand der KBV bereits am 11. März zu wählen. Nachdem die Vertreterversammlung die Vorstandsmitglieder gewählt hatten, stimmte sie darüber ab, welcher der Gewählten der Vorstandsvorsitzende wird.

Dr. Andreas Köhler und Dr. Carl-Heinz Müller wurden am 11. März in ihren Ämtern bestätigt. Köhler bleibt der Vorstandsvorsitzende der KBV und ist für das fachärztliche Ressort zuständig. Müller betreut den hausärztlichen Bereich.

Der Antrag, die Entscheidung über die Erweiterung des Vorstands von zwei auf drei Personen von der Tagesordnung zu streichen, wurde angenommen. Der KBV-Vorstand besteht also künftig weiterhin aus zwei Personen. 

Für die Position des KBV-Vorstands kommen Ärzte oder Psychotherapeuten mit Erfahrungen in der Versorgung infrage. Je ein Vorstandsmitglied ist für das hausärztliche und für das fachärztliche Vorstandsressort zuständig. Das dritte Vorstandsmitglied hingegen kann aus einem anderen Berufsfeld kommen.

Voraussetzung ist, dass die Kandidaten keine Mitglieder der KBV-Vertreterversammlung sind und sich bereit erklären, im Falle einer Wahl das Vorstandsamt hauptamtlich auszuüben.

Wahl der Ausschussmitglieder

Weiterhin wählte die KBV-Vertreterversammlung am 11. März die Mitglieder folgender Gremien:

  • Beratender Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten
  • Finanzausschusses
  • Beratender Fachausschusses für die fachärztliche Versorgung
  • Beratender Fachausschusses für die hausärztliche Versorgung
  • Beratender Fachausschuss für Psychotherapie

Eine Übersicht der jeweiligen Ausschussmitglieder finden Sie hier

Die Vertreterversammlung ist oberstes Organ der KBV

Die Vertreterversammlung ist das oberste beschließende Organ der KBV. Sie wählt und kontrolliert auch deren Vorstand. Zudem nimmt sie zu Grundsatzangelegenheiten Stellung.

Die Vertreterversammlung der KBV setzt sich unter anderem aus den Vorstandvorsitzenden der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und jeweils einem ihrer Stellvertreter zusammen. 2010 fanden in den KVen ebenfalls Vertreterversammlungs- und Vorstandswahlen statt.

Darüber hinaus wurden 20 weitere Mitglieder von den Vertreterversammlungen der KVen gewählt. Hinzu kamen sechs gewählte Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Insgesamt besteht die Vertreterversammlung der KBV also aus 60 Mitgliedern. 

 
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