Bericht an die Vertreterversammlung
Dr. med. Andreas Köhler, Vorsitzender des Vorstandes
Sitzung der Vertreterversammlung der KBV am 30. Mai 2011 in Kiel
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Stadt Kiel weist eine geographische Besonderheit auf: Sie liegt exakt auf der Wasserscheide zwischen der Nord- und der Ostsee. Das hat gleichzeitig etwas Verbindendes und etwas Trennendes. Das erinnert mich sehr stark an die derzeitige Situation in der KBV. Verbindendes und Trennendes liegen nämlich auch hier sehr nah bei einander. Das gilt ganz besonders in der 14. Amtsperiode der KBV, wie die ersten Sitzungen der Vertreterversammlung gezeigt haben.
Zum ersten Mal in der jüngeren Geschichte der KBV und der KVen hat es nämlich so etwas wie einen echten Lagerwahlkampf gegeben. Mit dem Ergebnis, dass wir sehr unterschiedlich ausgerichtete Blöcke in der Vertreterversammlung der KBV haben. Der Lagerwahlkampf und die unterschiedliche Grundausrichtung sind allerdings schon in der vorangegangenen Amtsperiode gewachsen. Sie haben sich an Fragen entzündet, die wir in der vergangenen Amtsperiode zwar oft diskutiert, aber keiner tragfähigen Lösung zugeführt haben. Dabei ging und geht es um wichtige Sachverhalte, die sich zentral auf die strategische Ausrichtung der ambulanten Versorgung insgesamt und auf die ärztliche Selbstverwaltung auswirken. Ungeklärt ist nach wie vor das Verhältnis von Kollektiv- und Selektivvertrag. Darauf komme ich später noch ausführlich zurück. Ungeklärt ist das Verhältnis zwischen den KVen und der KBV, wobei ich an dieser Stelle ganz klar betone: Die von der überwiegenden Mehrheit gewünschte Regionalisierung wird von diesem Vorstand in allen Facetten nachdrücklich unterstützt, wurde in vielen Gesprächen mit der Politik vehement eingefordert, ist mit der Neuausrichtung der Arbeit der KBV bereits eingeleitet und findet sich auch im Arbeitsentwurf des anstehenden GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (GKV-VSG) in aller Deutlichkeit wieder. Diese Regionalisierung wird auch Auswirkungen auf die konkrete Arbeitsteilung zwischen der Landes- und der Bundesebene haben. Darüber werden wir noch intensiv diskutieren und klare Abgrenzungen finden müssen. Auch das Verhältnis der KVen untereinander muss neu definiert werden.
Ebenfalls ungelöst und damit noch nicht Bestandteil des Gesetzesentwurfs ist die Frage des Verhältnisses von Ehrenamt und Hauptamt. Wie können wir die ehrenamtlichen Vertreter besser einbinden? Ist die Struktur dieser Vertreterversammlung mit ihrer Mischung aus Haupt- und Ehrenamt dauerhaft tragfähig? Oder müssen wir beim Gesetzgeber vehement auch auf Bundesebene wieder eine Vertreterversammlung einfordern, die sich ausschließlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern zusammensetzt? Wie können wir in diesem Fall die Einbindung der hauptamtlichen KV-Vorstände gewährleisten? Nicht zuletzt geht es darum, ob und wie Verbindlichkeit im KV-System hergestellt werden kann.
Damit eng verwoben ist die Frage nach dem Selbstverständnis der KBV-Vertreterversammlung. Nach der gesetzlich verordneten Professionalisierung hat sich die Vertreterversammlung in der 13. Amtsperiode eher in der Funktion eines Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstand der KBV gesehen. Das hat sich mittlerweile völlig geändert. Denn der Charakter der Vertreterversammlung selbst hat sich geändert. Mittlerweile gibt es innerhalb der VV zu fast jedem der wichtigen Themen Befürworter und Gegner. Die Auseinandersetzung, z. B. über den Umgang mit den Selektivverträgen, wird nun nicht mehr überwiegend außerparlamentarisch geführt, sondern auch intern. Wir haben eine Opposition, die ganz klare Oppositionspolitik betreibt. Damit hier kein Missverständnis aufkommt: Ich begrüße das trotz der aktuellen Unruhe und trotz der gelegentlich heftigen Diskussion ausdrücklich! Denn damit haben wir die Chance, die ungelösten Probleme der letzten Jahre erneut und unter anderen Rahmenbedingungen zu behandeln. Und die Debatten darüber nicht vorrangig über die Medien, sondern in den Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung zu führen, wo sie letztlich hingehören.
Denn was wir jetzt haben, ist im Kern eine gelebte parlamentarische Demokratie. Unser Problem: Wir haben noch nicht gelernt, damit umzugehen. Das müssen wir jetzt dringend in Angriff nehmen. Was die Opposition mit der Gründung von FALK (Freie Allianz der Länder-KVen) gemacht hat, ist doch nichts anderes, als sich in einer Fraktion zusammenzuschließen. Genau das haben im Grunde genommen auch die Befürworter des Kollektivvertrags getan und die noch namenlose Koalition gebildet. Die Fraktionsbildung, die wir derzeit erleben, könnte vielleicht sogar als eine Vorstufe zu der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Möglichkeit der Fusion von KVen gesehen werden.
Das mag jetzt beide Fraktionen und viele der Anwesenden verwundern: Ich halte diese, wenn auch sehr holprige, Entwicklung für gut und wichtig. Denn die erwähnten Probleme der Vergangenheit sind unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass wir intern keine klare Struktur hatten und eine konsistente kollektive Meinungsbildung kaum möglich war. Wir brauchen Entscheidungen, die länger als nur eine oder zwei Vertreterversammlungen oder AK KV-Sitzungen tragfähig sind. Und wir brauchen Entscheidungen, die einander mindestens nicht widersprechen und im Idealfall ein konsistentes Gesamtbild ergeben, das über einen längeren Zeitraum stabil bleibt.
Ich habe mich mit der Frage beschäftigt, wieso dies bisher nicht gelungen ist. Bei der Recherche bin ich auf das Problem der zyklischen Präferenzen gestoßen, das für mich eine sehr plausible Erklärung liefert. Sehr vereinfacht besagt das Problem der zyklischen Präferenzen, dass es unmöglich ist, aus den Präferenzen der Individuen einer Gruppe immer eine eindeutige Präferenz der Gruppe abzuleiten; in der ärztlichen Selbstverwaltung leider ein weit verbreitetes Problem. Das hängt damit zusammen, dass jeder eine individuelle Reihenfolge der Erwünschtheit möglicher Lösungen hat und zwar in Abhängigkeit von seiner eigenen Praxis, seiner Arztgruppe, seinem Fachgebiet und seiner Region und KV-Zugehörigkeit. Diese individuelle Reihenfolge führt dann im Abstimmungsprozess unter Umständen dazu, dass die von der Gruppe insgesamt am wenigsten gewünschte Lösung gewählt wird. Die Folge davon ist, dass Beschlüsse nicht konsistent sind und sich je nach Situation unterschiedliche Mehrheitsvoten zu gleichen Sachverhalten ergeben.
Dieses Problem ist keineswegs neu. Jede Demokratie hat damit zu kämpfen. Deswegen haben sich in Parlamenten verschiedene Mechanismen durchgesetzt, die dieses Problem entschärfen und die wir uns genau anschauen sollten.
Das probateste Mittel, um zyklische Präferenzen in den Griff zu bekommen, ist der Fraktionszwang. Denn einige hundert Einzelpräferenzen werden durch den Fraktionszwang auf einige wenige reduziert. Wie wirksam der Fraktionszwang ist, zeigt sich an den wenigen Abstimmungen, in denen er aufgehoben ist. Das ist meist bei ethischen Sonderproblemen der Fall, wie gerade jetzt in der Frage der PID. Dann kann es passieren, dass am Ende ein Antrag beschlossen wird, auf den am Anfang keiner einen Pfifferling gegeben hätte.
Der Fraktionszwang ist für eine geordnete parlamentarische Arbeit aus den genannten Gründen unverzichtbar. Die Frage, die wir uns stellen müssen: Können und wollen wir in der VV, aber auch in anderen Gremien, offizielle Fraktionen bilden und uns dem Fraktionszwang unterwerfen? Faktisch haben wir ja bereits Fraktionen. Wenn sich eine davon dem Fraktionszwang unterwirft, eine andere aber nicht, dann liegt klar auf der Hand, welche Fraktion die erfolgreichere sein wird.
Ein weiteres, wichtiges Mittel zur Entschärfung des Problems in Parlamenten ist eine strukturierte Beratung und Beschlussfassung nach klaren Regeln. Schon bei der Erarbeitung von Entwürfen werden bestimmte Verfahren zur Einbeziehung von Arbeitsgruppen der Fraktionen beachtet. Eingebracht wird dann ein in der jeweiligen Fraktion oder im Kabinett abgestimmter Entwurf, der in erster Lesung mit allgemeiner Aussprache beraten wird. Dieser Gesetzesentwurf wird dann in die Ausschüsse verwiesen und dort beraten. Ein so strukturiertes Verfahren stellt sicher, dass alle Meinungen geäußert werden und ggf. auch einfließen können. Niemand wird übergangen. Ein Verhalten wie in der letzten VV, dass eine Gruppe meint, sich nicht in ausreichendem Maße einbringen zu können und die Beratungen verlässt, könnte damit vermieden werden. Am Ende dieses Prozesses steht dann auch eine Mehrheitsentscheidung, in welcher Form ein Gesetz eingebracht wird. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt dann in zweiter und dritter Lesung, in der Regel ohne weitere Änderungen.
Ein solches Verfahren würde auch für die KBV sinnvoll sein. Denn alle wären beteiligt: Die Koali¬tionsfraktionen, die Oppositionsfraktionen, die Beratenden Fachausschüsse, die ehrenamtlichen Mitglieder, die hauptamtlichen Mitglieder und natürlich die Geschäftsführung. Voraussetzung für die erfolgreiche Einführung eines analogen Beratungsverfahrens ist eine ggf. höhere Sitzungsfrequenz der Gremien, die wir vor dem Hintergrund der geplanten neuen Arbeitsteilung zwischen KVen und KBV sowieso haben werden. Zudem zeigen die Erfahrungen seit März, dass das eher ein kleineres Problem darstellt. Ein wesentlich größeres Hindernis liegt meines Erachtens darin, dass damit spontane Anträge aus der Hüfte künftig nicht mehr möglich wären. Wird ein Antrag gestellt, würde automatisch die Verweisung an die Gremien vor der Beschlussfassung erfolgen. Und das sind wir derzeit überhaupt nicht gewohnt und es entspricht auch nicht dem derzeitigen Selbstverständnis dieses Gremiums.
Schließlich erfordert das Verfahren ein anderes Verständnis von Ausschussarbeit. Ausschüsse würden künftig die Arbeit verbindlich vorstrukturieren. Was nach erster Lesung und Bearbeitung im Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt wird, ist verbindlich. Das bedeutet keineswegs, dass die Entscheidung vollständig in die Ausschüsse verlagert würde, denn natürlich wird es auch Alternativvorschläge geben, die im Plenum zu diskutieren und abzustimmen sind. Das Ganze erfordert natürlich auch, dass wir uns mit einer Neustrukturierung unserer Gremien befassen.
Ein weiteres Arbeitsprinzip von Parlamenten liegt darin, sich auf die Grundsatzfragen zu beschränken und Detailentscheidungen der Exekutive zu überlassen. Genau das haben wir als KBV vom Gesetzgeber immer wieder eingefordert: Lege den Rahmen fest und gib der ärztlichen und der gemeinsamen Selbstverwaltung die notwendigen Spielräume, damit diese ihre Aufgabe gut erfüllen können. Der bekannt gewordene Arbeitsentwurf zeigt uns deutlich, dass das geht. Das gilt analog auch für die KBV: Die Vertreterversammlung befasst sich mit Grund¬satz¬fragen, Detailregelungen gehören in das operative Tagesgeschäft und damit in die Verantwortung des Vorstandes. Allerdings werden wir eine ganze Menge Grundsatzfragen in der nächsten Zeit klären müssen, wenn das Gesetz, wie es sich im Arbeitsentwurf darstellt, kommt.
Ob ein solches parlamentarisches Beratungsverfahren in diesem Kreis wirklich gewünscht ist, vermag ich derzeit nicht einzuschätzen. Aber es würde die Qualität, die Konsistenz und die Halbwertszeit der Beschlüsse mit Sicherheit deutlich verbessern. Und das würde uns als ärztlicher Selbstverwaltung sehr gut anstehen.
Außerdem würde es der Tatsache gerecht werden, dass nunmehr in der Vertreterversammlung der KBV alle Strömungen der Ärzteschaft vertreten sind. Tatsache ist, dass wir Mitglieder in dieser VV haben, die der KV, vor allem aber der KBV gegenüber extrem kritisch eingestellt sind und den Systemausstieg wollen. Wir haben Vertreter, die Selektivverträge fördern und solche, die diese verhindern wollen. Wir haben außerdem regional und strukturell begründete Meinungsunterschiede: Große KVen haben oft andere Interessen als kleine KVen, die neuen Bundesländer immer noch teilweise andere Probleme als die alten. Wir haben solche, die die Konvergenz der Vergütungen wollen und solche, die sie ablehnen. Ich will alle einbinden!
Das sollten Sie als Angebot ernst nehmen! Wobei ich mir bewusst bin, dass uns das angesichts der Heterogenität der Interessen und je nach Thema wechselnden Präferenzen nur dann gelingen wird, wenn wir nach klaren Regeln und vollständig transparent agieren. Allerdings muss auch klar sein: Das Aufstellen und die Vereinbarung solcher Regeln kann nur dann erfolgreich sein, wenn sich alle Delegierten an sie halten und Mehrheitsentscheidungen akzeptieren.
Zuletzt brauchen wir auch eine unserem Berufsstand entsprechende Streitkultur. Diese haben wir im Moment noch nicht und sie muss dringend entwickelt werden, wenn wir die wenigen noch an einer Mitarbeit in der Selbstverwaltung interessierten jungen Ärzte und Psychotherapeuten nicht vollends erschrecken wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Fakt ist, dass wir heute andere Grundlagen und Voraussetzungen für die Arbeit in dieser Amtsperiode haben als in der vergangenen. Deswegen ist eine inhaltliche und organisatorische Neuausrichtung der KBV nach meiner Auffassung unverzichtbar. Das setzt zwingend die Beantwortung der Frage voraus: Wofür steht die KBV?
Die KBV ist Teil der ärztlichen Selbstverwaltung. Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und haben gesetzlich vorgegebene Aufgaben. Im SGB V ist klar geregelt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen den Sicherstellungsauftrag haben und den Krankenkassen gegenüber gewährleisten müssen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. Wird das grundsätzlich nicht akzeptiert, muss es in dieser Vertreterversammlung diskutiert und entschieden werden, mit allen Konsequenzen für die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen. Ich bin zu dieser Diskussion bereit! Da heißt es entweder oder. Wir müssen uns dabei darüber im Klaren sein, dass auch hier der alte Spruch gilt: Ein bisschen schwanger geht nicht.
Was bedeutet das ganz konkret im Hinblick auf die Verantwortung, die den KVen und der KBV mit dem Sicherstellungsauftrag übertragen worden ist? Ich halte es für enorm wichtig, dass wir uns das, eingeordnet in den gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang, nochmals vor Augen führen.
Eine der wichtigsten Errungenschaften des Sozialstaates ist das solidarische Krankenversicherungssystem, das die gesamte Wohnbevölkerung in einen umfassenden Versicherungsschutz einbezieht. Jeder hat in Deutschland die gleiche Chance auf Zugang zu medizinischen Leistungen, er hat je nach seinem individuellen Bedarf Anspruch auf alle Leistungen, die ein im internationalen Vergleich sehr umfassender Leistungskatalog vorsieht und das völlig unabhängig von seiner persönlichen finanziellen Leistungsfähigkeit, seiner Kassenzugehörigkeit oder seinem Wohnort. Ungleichheiten rühren daher, dass nicht jeder seine Ansprüche kennt und in der Lage ist, diese zu realisieren. Und Ungleichheiten rühren von der unterschiedlichen Angebotsdichte in den Regionen. Dort, wo ein Patient weite Wege in Kauf nehmen muss, um einen Arzt einer entsprechenden Fachrichtung aufsuchen zu können, wird er es weniger häufig tun. Die Konsequenz aus der Erkenntnis, dass es trotz der theoretischen Chancengleichheit Unterschiede gibt, kann für die KBV und die KVen als Verantwortliche für die ambulante Versorgung aber doch nur bedeuten, dass wir alles dafür tun müssen, faktisch bestehende Ungleichheiten zu mildern.
Das KV-System realisiert den Anspruch der Versicherten im Sachleistungssystem mit den Kollektivverträgen, der freien Arztwahl und den einheitlichen Rahmenbedingen für die vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Leistungserbringung in hohem Maße. Nur über diese Instrumente als Grundlage der Versorgung ist es in einem pluralistischen, mit hohen Freiheitsgraden für die Versicherten ausgestatten System möglich, Zugangschancen und Behandlungsinhalte weitgehend gleichmäßig für alle zur Verfügung zu stellen. Damit erfüllen KVen und KBV eine sehr wichtige gesellschaftliche Aufgabe, die der Gesetzgeber uns zugewiesen hat.
Niedergelassene Haus- und Fachärzte erfüllen aber darüber hinaus eine andere Aufgabe: Sie übernehmen zunehmend nicht nur medizinische, sondern auch soziale Verantwortung. In unserer modernen Gesellschaft sind die Familien oft reduziert auf Kleinfamilien und der Anteil der Singles vor allem in Großstädten nimmt deutlich zu. Familiäre Hilfe- und Unterstützungssysteme versagen immer mehr. Staatliche Programme können das nicht auffangen und versagen ebenfalls häufig. Das Bedürfnis vieler Menschen nach Zuwendung wird daher immer häufiger in der Arztpraxis erfüllt; der Arzt wird zur Anlaufstelle für viele Probleme, die sich natürlich auch gesundheitlich negativ auswirken. Längst werden bei den wohnortnahen Grundversorgern nicht nur somatische Erkrankungen behandelt, sondern im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes auch psychosoziale und psychosomatische Aspekte berücksichtigt. Diese Entwicklung ist seit mindestens 15 Jahren zu beobachten. Sie ist im Übrigen auch eine schlüssige Erklärung für die hohe Zahl der durchschnittlichen Arztbesuche in Deutschland: Die Übernahme von medizinischer und sozialer Verantwortung durch niedergelassene Ärzte spiegelt sich auch darin wieder.
Es ist die Aufgabe der KVen und der KBV, auf diese Entwicklung viel stärker hinzuweisen und die Versorgungsstrukturen auch auf diese Bedürfnisse auszurichten. Bisher haben KBV und KVen das vorbildlich geschafft, denn das System der ambulanten ärztlichen Versorgung genießt nach wie vor ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung, das andere soziale Systeme schon längst nicht mehr in dem Ausmaße haben. Dieses Vertrauen hängt aber unmittelbar mit dem Sicherstellungsauftrag zusammen, das muss bei dieser Diskussion berücksichtigt werden.
Wir können und sollten auch stolz sein auf das, was KBV und KVen für die Sicherheit und Gerechtigkeit in der ambulanten Versorgung der Bevölkerung leisten.
Wenn ich dann höre, dass die Krankenkassen nicht bereit sind, kranke und ältere Versicherte einer insolventen Kasse aufzunehmen, bin ich froh darüber, dass die Ärzteschaft eine hohe ethische Verantwortung in der Versorgung wahrnimmt. Offensichtlich sind wir die letzten, die nicht nur ökonomisch handeln! Das sollte uns stolz machen auf das, was wir im Kollektivvertragssystem an Sicherheit für die kranken Menschen in Deutschland bieten!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aus der den KVen und der KBV übertragenen Aufgabe der Sicherstellung und der Gewährleistung der ambulanten Versorgung resultiert letztlich auch die Pflichtmitgliedschaft der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sowie anderer für die ambulante Versorgung zugelassener Ärzte in den KVen. Wer gesetzlich Versicherte versorgen und diese Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung mit den KVen abrechnen möchte, akzeptiert mit seiner Zulassung die nicht immer angenehmen vertragsärztlichen Regelungen, aber er wird auch geschützt, besonders dann wenn er einer Minderheitenarztgruppe angehört. Die KVen und die KBV haben die Rechte der Vertragsärzte und psychotherapeuten gegenüber den Krankenkassen wahrzunehmen. Sie haben auch die Erfüllung der den Vertragsärzten und psycho¬thera¬peuten obliegenden Pflichten zu überwachen und Verstöße dagegen zu sanktionieren.
Und da liegt der Hase im Pfeffer. Die Zufriedenheit der Vertragsärzte mit dem System ist in den letzten Jahren spürbar gesunken. Sie haben zunehmend das Gefühl, dass die KVen und die KBV ihre Rechte nicht mehr erfolgreich wahrnehmen (können) und die Pflichten überhand nehmen. Die Kritik an den KVen und der KBV hat spürbar zugenommen. Die KV und noch mehr die KBV wird immer weniger als die eigene ärztliche Selbstverwaltung wahrgenommen, sondern immer stärker als verlängerter Arm der Behörden bzw. der Krankenkassen. Diese Diagnose ist nicht neu, aber sie tritt immer deutlicher zu Tage.
Einen Hinweis darauf liefert die Befragung von 660 Vertragsärztinnen und ärzten im Auftrag der Brendan-Schmittmann-Stiftung und des NAV-Virchow-Bundes , die im Jahr 2010 stattgefunden hat. Gefragt wurde, ob die Kassenärztlichen Vereinigungen unverzichtbar sind. Diese Auffassung vertraten vollkommen 20 Prozent, zum Teil 45 Prozent und überhaupt nicht 34 Prozent. Das heißt: 65 Prozent der befragten Vertragsärzte sind ganz oder teilweise der Meinung, dass auf die KVen nicht verzichtet werden könne. Damit stehen immer noch zwei Drittel der Vertragsärzte ganz oder teilweise hinter den KVen und der KBV. Aber in den vorangegangenen Befragungen, die seit 1996 in unregelmäßigen Abständen erfolgt sind, lag der Anteil derer, die die KVen für völlig unverzichtbar gehalten haben, zwischen 23 und 30 Prozent und der Anteil derer, die sie für vollkommen verzichtbar hielten zwischen 24 und 29 Prozent. Die Tendenz zeigt damit eine langsam abnehmende Zustimmung.
Gleichzeitig billigen die befragten Vertragsärzte den KVen aber eine hohe Kompetenz bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen zu. Gefragt wurde, wie sie den Umstand beurteilen, dass die KVen ihre Monopolstellung für Vertragsverhandlungen mit den Kassen zunehmend verlieren werden. 45 Prozent der Vertragsärzte sehen das negativ, 25 Prozent positiv und 28 Prozent können das nicht beurteilen. Alternative Verhandlungspartner wie Genossenschaften oder Medi trauen nur 8 Prozent eine im Sinne der Vertragsärzte erfolgreiche Gestaltung der vertraglichen Beziehungen mit den Kassen zu, 47 Prozent sehen die Erfolgsaussichten verhalten, 29 Prozent schlecht und 15 Prozent wissen es nicht.
Diese Umfrage, die leider viele wichtige Bereiche ausspart, zeigt: KVen und KBV haben durchaus eine Chance, ihre Mitglieder wieder an sich zu binden. Denn es ist keineswegs so, dass eine überwiegende Mehrheit der Vertragsärzte die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit des KV-Systems in Frage stellt. Sie zeigt aber ebenfalls, dass wir als Vertreter dieses Systems uns nicht zurücklehnen und nichts tun können. Wir müssen unsere Arbeit noch stärker als bisher auf die Bedürfnisse der Vertragsärzte und psychotherapeuten ausrichten, ihnen mehr und bessere Dienstleistungen bieten und vor allem sukzessive spürbar bessere Arbeitsbedingungen schaffen.
Übrigens: Bei der Beurteilung ihrer wirtschaftlichen Situation zeigt sich ein positiver Trend: 1996 gaben noch 64 Prozent der Ärzte an, diese sei insgesamt sehr beängstigend. 2010 waren das nur noch 37 Prozent. Das sind natürlich immer noch bei weitem zu viele, aber es zeigt auch, dass die Honorarreform mit der Morbiditätsorientierung gewirkt hat und auch weiterhin wenn auch stärker regionalisiert wirken wird. Denn wenn Sie die Begründung zum Arbeitsentwurf des GKV-VSG lesen, wird von dieser Regierung endlich vor dem Hintergrund der zunehmenden Morbidität der Versicherten der Grundsatz der Beitragssatzstabilität in Frage gestellt.
Es zeigt auch eindrucksvoll, dass es der KBV und den KVen gelungen ist, die Vertragsärzte und psychotherapeuten unbeschadet durch eine der größten Wirtschaftskrisen der Nachkriegszeit zu bringen!
Befragungen der Vertragsärzte und psychotherapeuten sind für die KBV und die KVen enorm wichtig, denn sie geben wertvolle Hinweise darauf, wie wir unsere Arbeit weiter verbessern können. Wissen wir eigentlich wirklich, was der Vertragsarzt oder psychotherapeut will oder lassen wir uns zu sehr von den Inhalten der Standespresse leiten? Häufig ist es doch so, dass die Minderheit sich Öffentlichkeit schafft und die Mehrheit schweigt. Deswegen wollen und werden wir noch in diesem Jahr eine erneute repräsentative Ärztebefragung durchführen. Diese wird auch Bereiche umfassen, die in der eben genannten Umfrage nicht enthalten waren. Da wir dabei auch auf eine Vergleichbarkeit mit der im Jahr 2006 durchgeführten Befragung achten werden, können wir nicht nur die aktuelle Einschätzung zu den unterschiedlichen Bereichen erfragen, sondern auch die Veränderung in diesen fünf Jahren messen. Weitere Befragungen werden in regelmäßigen Abständen folgen, um Trends und Entwicklungen zu kennen und entsprechende Schwerpunkte setzen zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Auftrag, Funktion und gesellschaftlicher Wert der ambulanten ärztlichen Versorgung begründen den Körperschaftsstatus von KVen und KBV. Er ist Ausdruck dafür, dass die ärztliche Selbstverwaltung mehr ist als eine reine Interessensvertretung für Ärzte. Der Arztberuf selbst ist ja auch mehr als nur ein Broterwerb für die Berufsausübenden. Arztsein bedeutet auch Verantwortung für andere zu übernehmen, nämlich für seine Patienten und für die Gesundheit der Bevölkerung. Es ist Beruf und Berufung! Auch diese Tatsache müssen wir bei der Neuausrichtung der Arbeit der KBV berücksichtigen.
Dazu noch eine Anmerkung: Wer für die Auflösung des Körperschaftsstatus der KBV eintritt, muss wissen, dass dies das Ende der Mitwirkung der KBV in der gemeinsamen Selbstverwaltung bedeutet. Trägerschaft und Mitarbeit im G-BA wären kaum noch möglich, es gäbe keine Normenverträge auf Bundesebene mit dem GKV-Spitzenverband und auch keine sonstigen verbindlichen Richtlinien mehr. Denn nur der Körperschaftsstatus begründet die Ermächtigung zur Normsetzung in diesem System.
Veränderte Rahmenbedingungen, die Diskussion um das geplante Versorgungsstrukturgesetz und die Kritik an der Arbeit in der 13. Amtsperiode hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung veranlasst, ihr bisheriges Leitbild, ihre Strategie und ihre Handlungsfelder zu überprüfen und zu überarbeiten. Das Ergebnis dieser Weiterentwicklung möchte ich Ihnen heute zur Diskussion vorstellen. Dazu haben wir Ihnen ein gesondertes Blatt ausgelegt, in dem Sie den Entwurf für das neue Leitbild finden. Es lautet:
Wir sind und bleiben die übergreifende Interessenvertretung der niedergelassenen Vertragsärzte und psychotherapeuten in Deutschland. Wir sind und bleiben aber auch die Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Versorgung mit ambulanten medizinischen Leistungen für alle Versicherten aufbauend auf der föderalen Struktur in sinnvoller Arbeitsteilung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen sicher und gerecht organisiert. Basis dafür ist und bleibt der Kollektivvertrag in einem sinnvollen Nebeneinander mit anderen Versorgungsverträgen.
Unsere Ziele lauten:
- Für die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen wollen wir bessere Arbeitsbedingungen schaffen. Neben einer angemessenen, sicheren und nachvollziehbaren Vergütung, dem Abbau unnötiger Bürokratie und der Förderung des ärztlichen und psychotherapeutischen Nachwuchses, bedeutet dies vor allem, dass auf der Grundlage eines geschützten Patienten-Arzt-Verhältnisses die Behandlung und Betreuung der Menschen in einem von Arzt und Psychotherapeut selbstbestimmten Umfang stattfinden muss.
- Für die Patienten streben wir deren größtmögliche Zufriedenheit durch die konsequente Ausrichtung unserer Arbeit auf die Bedürfnisse der Patienten und durch mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung an.
Um diese Ziele zu erreichen, werden wir auf der Grundlage eines für Vertragsärzte und psycho¬therapeuten transparenten Informations- und Entscheidungsprozesses alle Verbesserungsmöglichkeiten ausschöpfen, damit unsere Dienstleistungen positiv bewertet werden.
Daran schließen sich die zentralen Handlungsfelder an, die wir in der 14. Amtsperiode bearbeiten wollen.
- Steigerung der Attraktivität ärztlicher und psychotherapeutischer Tätigkeit.
- Modernisierung des Kollektivvertrages als Grundlage einer haus- und fachärztlichen Versorgung unter Berücksichtigung der Versorgungsgerechtigkeit.
- Föderal ausgerichtete Arbeitsteilung zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV.
- Verbesserung von Information und Kommunikation gegenüber Vertragsärzten und psycho¬therapeuten und deren Selbstverwaltungsorganen.
- Förderung von Versorgungsforschung und innovativen Versorgungsstrukturen.
Unterfüttert werden diese Handlungsfelder mit ganz konkreten Linienaufgaben, Maßnahmen und Projekten.
Direkter Ausfluss des neuen Leitbildes ist auch ein neues Verhältnis der KBV zu den Selektivverträgen. Wir wollen deren Funktion als Suchmodell für Versorgungsverbesserungen nutzen und dazu auch die Möglichkeit erhalten, selber an selektiven Verträgen als Vertragspartner teilzunehmen. Wir wollen aber auch andere Vertragsschließende dabei unterstützen, gute Verträge umzusetzen, zu evaluieren und die resultierenden Verbesserungen dann in den Kollektivvertrag integrieren. Wie das funktionieren kann, darauf komme ich später noch ausführlicher zurück.
Zum Handlungsfeld Steigerung der Attraktivität des Arztberufs gehören u. a. alle Maßnahmen, die der Wiederherstellung einer angemessenen ärztlichen und psychotherapeutischen Vergütung dienen. Dabei beschränkt sich die KBV künftig auf die Bereiche, die zwingend bundeseinheitlich geregelt werden müssen oder bei welchen die KBV die KVen wirkungsvoll unterstützen kann.
Ein Schwerpunkt der 14. Amtsperiode ist dabei die Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes. Wir wollen die Rückkehr zur Einzelleistungssystematik, denn der sehr hohe Pauschalierungsgrad der letzten Jahre hat sich als leistungsfeindlich und intransparent erwiesen. Pauschalen wird es künftig nur noch dort geben, wo sie absolut sinnvoll sind. Gleichzeitig werden wir bei der EBM-Reform die haus- und fachärztliche Grundversorgung stärken. Das ist vor allem angesichts des Ärztemangels bei den Grundversorgern dringend notwendig. Zentrale Aufgabe wird außerdem die kostendeckende Neukalkulation der Leistungen des EBM unter Berücksichtigung von Preissteigerungen sein. Zur Unterstützung und nur zur Unterstützung der Landes¬ebene wird die KBV außerdem die Morbiditätsmessung weiterentwickeln, denn diese wird in den KVen künftig als Grundlage für die Weiterentwicklung der Gesamtvergütungen durch die KV-spezifische Morbiditätsrate benötigt.
Auf der Agenda steht auf Bundesebene darüber hinaus die Entwicklung eines aus dem stationären Vergütungssystem abgeleiteten eigenen Vergütungssystems für die spezialärztliche Versorgung, wie sie im GKV-Versorgungsstrukturgesetz vorgesehen ist. Empfehlungen zur Trennung der Vergütungsanteile, zu Instrumenten zur Leistungssteuerung und zur Bereinigung bei Selektivverträgen runden das Aufgabenspektrum der KBV im Bereich Vergütung ab.
Die KBV setzt sich mit Erfolg vehement für die Wiederherstellung der regionalen und kassenspezifischen Gesamtvertragskompetenz ein, wie der Arbeitsentwurf für das GKV-VSG bereits zeigt. Auf Landesebene sollen künftig unter Berücksichtigung der landes- und versichertenspezifischen Morbiditätsrate, von Kostensteigerungen, der Verlagerung zwischen dem ambulanten und stationären Bereich, der Berücksichtigung der regionalen Versorgungsstrukturen und weiterer regionaler Faktoren Gesamtverträge abgeschlossen werden. Wir wollen und werden uns aus der Gestaltung der regionalen Gesamtvertragsinhalte und der Honorarverteilung zurückziehen, und zwar mit aller Konsequenz.
Das entspricht auch dem Beschluss der letzten Klausursitzung der Vertreterversammlung vom 17. Mai 2011. Dort haben wir darüber hinaus mit großer Mehrheit beschlossen, die Ambulanten Kodierrichtlinien frühestens zum 1. Januar 2012 möglichst aufwands- und bürokratiearm und auf freiwilliger Basis einzuführen. Dieser Beschluss könnte sich auf höchst erfreuliche Weise bereits erledigt haben: Nach jetzigem Stand des Arbeitsentwurfes wird es keine Kodierrichtlinien mehr geben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das ist ein Erfolg des Protestes der ärztlichen Basis, Ihrer Diskussion in der Vertreterversammlung und unserer politischen Überzeugungsarbeit.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Beschlusses vom 17. Mai 2011 ist die Konvergenz. Ich darf daran erinnern, weshalb wir seit der letzten Vertreterversammlung vor dem deutschen Ärztetag im Mai 2010 in Dresden über eine Konvergenz reden und auch streiten. Denn durch die Struktur der Honorarreform waren diejenigen KVen benachteiligt, die in der alten Systematik der Budgetierung durch Kopfpauschalen eine strikte Leistungssteuerung, beispielsweise durch Individualbudgets, gefahren sind und damit den Punktwert stabilisiert hatten. Diese immanente Ungerechtigkeit wollten wir mit der Konvergenz mindestens mildern. Bei einem solchen Thema ist es immer schwierig, einen Konsens zu finden, denn diejenigen KVen, die durch die Konvergenz Geld abgeben müssen, sind verständlicherweise davon nicht begeistert. Umso erfreulicher ist die Tatsache, dass sich das System insgesamt durch den Konvergenzbeschluss solidarisch er¬wiesen hat. Der Verlauf der Klausurtagung am 17. Mai 2011 ist übrigens ein eindringlicher Beleg dafür, dass wir die oben angesprochenen parlamentarischen Beratungsverfahren auch in der KBV anwenden sollten. Was Politik und Gesetzgeber mit diesem Beschluss anfangen werden, kann ich Ihnen heute noch nicht verbindlich sagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Neben der Vergütung spielt die Entbürokratisierung eine überragende Rolle dabei, den Beruf des niedergelassenen Arztes und Psychotherapeuten wieder attraktiv zu machen. Deswegen begrüßt die KBV den Plan, dass auch im Gemeinsamen Bundesausschuss alle Maßnahmen mit einer Bürokratiekostenabschätzung versehen werden müssen. Die KBV selbst hat mit dem Standardkostenmodell diesen Weg bereits selbst erfolgreich beschritten. Künftig werden alle Maßnahmen der KBV entsprechend dem Standardkostenmodell (SKM) für das wir ein KBV-spezifisches Handbuch entwickelt haben auf ihre bürokratischen Auswirkungen hin überprüft und deren Kosten ausgewiesen. Das erzieht alle an der Entwicklung Beteiligten dazu, von Beginn an möglichst bürokratiearm zu planen und ermöglicht auch die Abwägung zwischen dem möglichen Nutzen einer Maßnahme und der Belastung durch daraus entstehende Bürokratie.
Bürokratievermeidung und Bürokratieabbau spielen insbesondere in der Qualitätssicherung eine große Rolle. Deswegen hat die KBV systematisch damit begonnen, Qualitätssicherungs-Maßnahmen daraufhin zu überprüfen, ob sie noch nötig sind. Es ist der KBV bereits gelungen, bei nachgewiesen guter Qualität QS-Richtlinien auszusetzen bzw. zu reduzieren. Das gilt z. B. für die Computertomographie, für die Photodynamische Therapie und die Koloskopie. Darüber hinaus haben wir redundante Regelungen abgeschafft, z. B. bei den apparativen Anforderungen in der Strahlendiagnostik. Nicht zuletzt hat die KBV Regelungen bei unklarem Nutzen bzw. geänderten Rahmenbedingungen ausgesetzt, wie bei der Kernspintomographie und dem Langzeit-EKG.
An dieser Stelle darf ich einen kleinen Exkurs zum Thema § 116b SGB V machen. Nach über einem Jahr Diskussion ist es kürzlich im Gemeinsamen Bundesausschuss gelungen, eine richtungweisende Entscheidung zur Konkretisierung der ambulanten Behandlung in Krankenhäusern zu fällen. Es geht dabei um die CT/MRT-gestützte interventionelle Schmerztherapie chronisch Schmerzkranker. Dabei ist es gelungen, diese Leistung an klare Vorgaben zu binden, die dem Schutz der Patienten dienen und einer übermäßigen Ausdehnung der Leistung Einhalt gebieten. Die Leistung ist künftig an strikte Bedingungen geknüpft: An eine Überweisung vom Facharzt, eine bestätigte, klare Diagnose und die verpflichtende vorherige Konsultation eines Facharztes mit der Zusatzbezeichnung Schmerztherapie. Das ist effizienter Patientenschutz, auch vor medizinisch nicht begründeten Leistungsausweitungen! Das kann auch die Matrix für den neuen ambulanten spezialärztlichen Bereich werden!
All das zeigt: Die KBV nimmt Bürokratievermeidung und abbau ernst und kümmert sich darum. Erfolge sind auch bereits zu verzeichnen. Was noch fehlt ist, dass der Arzt vor Ort dies auch so wahrnimmt! Deswegen müssen wir diese Erfolge auch stärker kommunizieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir wissen auch, dass neben der hohen Bürokratie die Regressdrohung bei verordneten Leistungen junge Ärztinnen und Ärzte von der Niederlassung abschreckt. Es ist daher unbedingt notwendig, die Regressdrohung endgültig abzuschaffen. Dazu dient das gemeinsame Konzept von KBV und ABDA. Dieses sieht die Umstellung auf die Wirkstoffverordnung, die Einführung eines Medikationskatalogs sowie eines Medikationsmanagements für Patienten vor, die regelmäßig mehr als fünf systemisch wirkende Arzneimittel zu sich nehmen. Ob das politisch bereits im GKV-Versorgungsstrukturgesetz realisiert wird, ist derzeit noch nicht klar. Aber auch in dieser Frage gilt, dass die Politik aufgrund unserer Arbeit erkannt hat, dass Regresse das Ziel, den Ärztemangel zu bekämpfen, konterkarieren. Der Grundsatz Beratung vor Regress taucht in den Eckpunkten zum Versorgungsstrukturgesetz auf. Das ist immerhin ein gutes Signal, wenn auch noch nicht ausreichend. Der Kampf gegen die Regresse bleibt daher eine vorrangige Aufgabe in der 14. Amtsperiode.
Mit vielen weiteren kleineren oder größeren Maßnahmen werden wir alles daran setzen, um Vertragsärzte in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen. Dazu zählen auch weitere Online-Angebote wie z. B. das E-Learning, die neue Internetseite Praxis-und-Familie, auf der Informationen und gute Beispiele rund um das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu finden sind, der weitere Ausbau des Arzneimittelinformationsservice und vieles andere mehr.
Gleichzeitig wird die KBV Maßnahmen zur Behebung des Ärztemangels in der vertragsärztlichen Versorgung vorantreiben. Denn alleine damit, dass im Gesetz die Bedarfsplanung flexibilisiert wird, ist es mit Sicherheit nicht getan. Die KBV wird alles unternehmen, um die KVen bei der Stärkung der grundversorgenden Haus- und Fachärzte wirkungsvoll zu unterstützen. Neben der bereits angesprochenen EBM-Reform geht es dabei vor allem um die Entwicklung eines arztunterstützenden Delegationskonzeptes, das im Arbeitsentwurf ausdrücklich hervorgehoben ist. Auch Kooperationen werden wir in allen Dimensionen fördern, denn das wird von Vertragsärzten nachgefragt, bringt die Vernetzung voran und liegt im Patienteninteresse.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Handlungsfeld Modernisierung des Kollektivvertrags als Grundlage einer haus- und fachärztlichen Versorgung unter Berücksichtigung der Versorgungsgerechtigkeit spiegelt die Verantwortung wieder, die die KVen und die KBV für eine gute ambulante ärztliche Versorgung der Versicherten tragen. Dazu gehören die Förderung von Innovationen in der ambulanten Versorgung, der Ausbau und die Entwicklung von besonderen Versorgungsprogrammen, die Fortführung der Präventionsinitiative sowie eine moderne, aufwandsarme Qualitätsförderung und Qualitätssicherung. Der KBV fällt hierbei die Aufgabe zu, durch möglichst aufwandsarme QS-Vereinbarungen mit den Krankenkassen den Vertragsärzten die Arbeit zu erleichtern und die insgesamt sehr gute Qualität in der ambulanten ärztlichen Versorgung zu kommunizieren. Deswegen werden wir die Qualitätsberichterstattung auf der Basis aussagekräftiger und valider Daten unter Nutzung von elektronischen Dokumentationssystemen ausbauen. Die Zeiten, in denen man den niedergelassenen Ärzten vorgeworfen hat, sie würden keine Qualität erbringen, sind Gott sei Dank vorbei und so soll es auch bleiben! Unser aktuelles, auf dieser zunehmend auch öffentlich wahrgenommenen guten Versorgungsqualität aufbauendes Ziel ist es aber, dass die Qualitätsförderung und sicherung auch von Vertragsärzten als Vorteil begriffen wird. Auch im Bereich der Qualitätssicherung gilt das Prinzip der föderalen Arbeitsteilung: Die KVen sind primär dafür zuständig. Sie sind viel näher an den Vertragsärzten und können valide Ergebnisse und praxisnahe Beurteilungen abgeben; die KBV ist im Nachgang für bundesweite Auswertungen zuständig.
Gleiche Qualitätsstandards, ein vergleichbarer Aufwand für Qualitätssicherung und eine einheitliche Umsetzung der Qualitätssicherung sind übrigens auch unabdingbar für einen fairen Wettbewerb in der ambulanten Versorgung und an den Schnittstellen zur stationären Versorgung. Deshalb müssen nach unserer Auffassung gleiche Anforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in allen Vertragsformen und Versorgungsebenen gelten. Anderes ist auch mit Blick auf die Patientensicherheit gar nicht zu verantworten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Handlungsfeld Föderal ausgerichtete Arbeitsteilung zwischen KVen und der KBV liegt mir besonders am Herzen. Sie haben es im Laufe dieses Vortrags bestimmt schon bemerkt: Dieser Vorstand ist durchaus lernfähig und hat in vielen Bereichen bei der Weiterentwicklung des Leitbilds und der daraus folgenden Strategie darauf geachtet. Wir wollen die Fehler der großen Zentralisierung der letzten Jahre nicht wiederholen und werden deswegen bei all unseren Aktionen strikt darauf achten, dass die KVen ihre regionalen Besonderheiten berücksichtigen können. Das darf allerdings nicht mit dem Ziel der Versorgungsgerechtigkeit kollidieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch bei der Vermittlung der oft komplexen Sachverhalte an die Öffentlichkeit, insbesondere aber an die Vertragsärzte und psychotherapeuten, können und wollen wir besser werden. Schon seit zwei Jahren bemüht die KBV sich intensiv darum, z. B. für den Nicht-Fachmann unverständliche Beschlüsse des Bewertungsausschusses zu übersetzen, also in eine Sprache zu kleiden, die verständlich ist. Das fördert die Akzeptanz der Regelungen, aber auch die Akzeptanz der KBV und der KVen. Wenn der Arzt versteht, weshalb wir etwas so und nicht anders beschlossen haben, wenn er nachvollziehen kann, wie der Beschluss zustande gekommen ist, wird er mehr Verständnis haben. Dieser Weg ist daher der absolut richtige! So erreichen wir mit der Zeit die gewünschte und geforderte Transparenz.
Die KBV wird deshalb künftig noch umfassender, schneller und verständlicher informieren als bisher. Bei gesundheitspolitisch besonders relevanten Themen wie z. B. dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wird in einem gesundheitspolitischen Magazin Klartext Extra umfassend darüber informiert. Standpunkte der Ärzteschaft werden darin nicht nur den Vertragsärzten und psycho¬therapeuten vermittelt, sondern vor allem auch Politikern, Krankenkassen und anderen Verbänden im Gesundheitswesen.
Ergänzend zu den Informationen der KVen wird die KBV als Service für Vertragsärzte und psychotherapeuten künftig zweimal im Monat einen Newsletter KBV Praxis herausgeben. Dieser beschäftigt sich mit politisch aktuellen Fragen und Themen, die für die Praxis relevant und bundesweit gültig sind und den Arzt in seiner täglichen Arbeit unterstützen. Darin werden wir auch auf die Serviceangebote der KBV wie etwa den Arzneimittelinformationsdienst, Angebote zum E-Learning oder die Podcasts der KBV hinweisen. Bewährte Veranstaltungen wie KBV kontrovers, der Tag der Niedergelassenen oder Informationsveranstaltungen zu wichtigen Themen werden fortgeführt.
Vertragsärzte und psychotherapeuten sollen dadurch nicht nur besser, schneller und umfassender informiert werden, sondern sie müssen die KVen und die KBV wieder als ihre ärztliche Selbstverwaltung wahrnehmen und schätzen. Das ist ein ehrgeiziges, aber unglaublich wichtiges Ziel.
Auf die Ärztebefragung, die wir noch in diesem Jahr durchführen wollen, habe ich bereits weiter oben hingewiesen. Auch das dient nicht nur der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, ausgerichtet auf die Wünsche und Bedürfnisse der Ärzte und Psychotherapeuten, sondern gleichzeitig der Mitgliederbindung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Handlungsfeld fünf Förderung von Versorgungsforschung und innovativen Versorgungsstrukturen ist eine zentrale Aufgabe der KVen und der KBV als Organisatoren der ambulanten Versorgung. Hierzu zählen alle Maßnahmen zur Verbesserung der Datenlage und der Vereinfachung der Datenerhebung. Auf der Grundlage guter Versorgungsdaten werden dann Versorgungsziele priorisiert und entsprechende Versorgungsformen entwickelt und erprobt. Diese Aufgabe ist keineswegs neu, aber deswegen nicht weniger wichtig. Die im Arbeitsentwurf angelegte Möglichkeit der umfassenden Nutzung der Morbi-RSA-Daten für Zwecke der Versorgungsforschung werden wir gemeinsam mit den KVen mit Sicherheit intensiv ausschöpfen.
Selbstverständlich kann die Erprobung neuer Versorgungsformen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Kollektivvertrags erfolgen. Die KBV akzeptiert nicht nur einen sinnvollen Wettbewerb, sondern fördert ihn aktiv. Im Entwurf des neuen Leitbildes haben wir uns noch einmal ganz klar positioniert: Der Kollektivvertrag bleibt die Basis für eine sichere und gerechte Versorgung der Versicherten in einem sinnvollen Nebeneinander mit anderen Versorgungsverträgen. Allerdings: Was ist ein sinnvolles Nebeneinander?
Da hilft wie so häufig ein Blick auf den Stand der Wissenschaft. Die Gesundheitsökonomie überbetont nach meiner Auffassung häufig die Kosteneffizienz eines Gesundheitssystems. Qualitätsaspekte werden zwar ebenfalls immer genannt, aber häufig wenig berücksichtigt. Der Aspekt der Versorgungsgerechtigkeit, insbesondere der gleichen Zugangschancen zu Leistungen, ist meist mehr Lippenbekenntnis als gleichberechtigter Faktor bei der Bewertung der Effizienz.
Selektiven Verträgen wird häufig a priori eine höhere Kosteneffizienz unterstellt. Bei mindestens gleicher Qualität werden sie dann von Gesundheitsökonomen als besser eingestuft. Die Frage, ob sie die Zugangschancen für bestimmte Personengruppen verschlechtern oder verbessern, wird meist nicht gestellt.
Namhafte Gesundheitsökonomen wie Daniels und Kaplan haben in ihrer wissenschaftlichen Arbeit die gleichrangige Bewertung aller drei Faktoren eingefordert und theoretisch begründet. Das sollten wir auch als Grundlage für die Bewertung von Versorgungsverträgen nehmen. Ganz konkret heißt das: Verträge werden, unabhängig davon, ob sie kollektiv oder selektiv sind, dann akzeptiert und gefördert, wenn sie alle drei Ziele verfolgen und nach einer Evaluation auch nachweisen können: Sie müssen kosteneffizient sein, sie müssen eine hohe Qualität bieten und sie müssen die Versorgungsgerechtigkeit verbessern.
Aus diesen Anforderungen lassen sich Indikatoren ableiten, die an Versorgungsverträge angelegt werden können und zu einer Einschätzung ihres möglichen Nutzens führen. Kosteneffizienz etwa ließe sich nach dem potenziellen Einsparvolumen und der Art und Weise, wie es erreicht wird, bewerten. Hohe Qualität kann man nach den vertraglich geregelten Anforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie deren Überprüfung bewerten. Ein negativer Indikator in Bezug auf die Versorgungsgerechtigkeit als weicher Faktor könnte u. a. darin bestehen, ob Verträge erkennbar auf Gewinnmaximierung angelegt sind. Ein K.o.-Kriterium dafür wäre nach Auffassung der KBV, wenn gewinnorientierte Kapitalgesellschaften als Vertragspartner auftreten. Eine wichtige Rolle spielen auch die Gewährleistung der freien Arztwahl und Zugangsbeschränkungen. In Punkto Versorgungsverbesserung kann überprüft werden, ob ein Vertrag Anreize für Prävention setzt oder Multimorbidität besonders berücksichtigt wird. Ganz wichtig ist, ob die Versorgung leitlinienorientiert erfolgt und ob die Leitlinien von guter Qualität sind und regelmäßig weiterentwickelt werden. Eine Abweichung von Leitlinien birgt entweder die Gefahr einer unangemessenen Rationierung oder die Gefahr einer Übermedikalisierung. Ein ganz wichtiges Kriterium besteht darin, ob, in welcher Qualität und in welchen Zeiträumen eine Evaluation der Verträge vorgesehen ist.
Die KBV schlägt vor, unter Beteiligung von Wissenschaftlern ein entsprechendes Indikatorenraster zu erarbeiten. Anhand eines solchen Indikatorenrasters soll dann ein unabhängiges Institut eingereichte Verträge zunächst a priori auf ihren potenziellen Mehrwert für Versicherte, Patienten und das Gesamtsystem überprüfen. Fällt diese Bewertung positiv aus, steht ein solcher Selektivvertrag gleichberechtigt neben dem Kollektivvertrag und wird von der KBV und den KVen unterstützt. Fällt die Bewertung negativ aus oder wird ein Vertrag gar nicht zur Bewertung vorgelegt denn die wäre freiwillig , lehnt die ärztliche Selbstverwaltung den Vertrag ab und unterstützt seine Umsetzung nicht.
Ergibt die Evaluation von Verträgen, dass sie tatsächlich die in sie gesetzten Hoffnungen erfüllen und sowohl die Versorgung als auch die Wirtschaftlichkeit verbessern, werden sie in den Kollektivvertrag überführt, damit alle davon profitieren können.
Ein solches Verfahren stellt einen fairen, sinnvollen Wettbewerb sicher und verhindert gleichzeitig, dass die Versorgungsgerechtigkeit durch den Wettbewerb negativ tangiert wird. Zudem wird die Funktion des Wettbewerbs als Suchmodell für Versorgungsverbesserungen betont. Nicht zuletzt würde es den Konflikt zwischen den Befürwortern des Kollektivvertrags und den Befürwortern der Selektivverträge lösen.
Das alles mag zunächst sehr theoretisch klingen. Aber wenn sich die Befürworter von Selektivverträgen einmal vorurteilsfrei damit beschäftigen, werden sie erkennen, dass darin ein Vorschlag der friedlichen Koexistenz enthalten ist. Bei gemeinsamem Vorgehen und Aufeinanderzugehen könnten wir unseren Kalten Krieg beenden. Wir als Vorstand der KBV stehen dafür zur Verfügung!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
einige der bereits angesprochenen Themen spielen auch bei der Diskussion um das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VSG) eine Rolle. Dieses Gesetz stellt eine Ausnahme in der langen Reihe der Gesundheitsreformgesetze der letzten Jahre und Jahrzehnte dar: Es ist kein Kostendämpfungsgesetz! Das erklärte politische Ziel des GKV-VSG ist es, eine flächendeckende Versorgung aller Versicherten auch zukünftig sicherzustellen. Die Politik hat erkannt, dass der Ärztemangel bereits heute Realität ist und angesichts der Altersstruktur der niedergelassenen Ärzte dringend etwas dagegen unternommen werden muss. Damit hat sich die langjährige Überzeugungsarbeit der KBV endlich ausgezahlt!
Diese Grundausrichtung wird sich auch nach dem Wechsel im Amt des Gesundheitsministers nicht ändern. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit wahrnehmen, Herrn Dr. Rösler für seine konstruktive Arbeit in den anderthalb Jahren, in denen er Gesundheitsminister war, zu danken und gleichzeitig seinem Nachfolger, Herrn Bahr, den wir ja aus seiner langjährigen Arbeit in der FDP-Fraktion und im Ministerium sehr gut kennen, alles Gute für seine Arbeit zu wünschen. Ich jedenfalls freue mich auf eine weiterhin konstruktive und angenehme Zusammenarbeit, auch wenn wir im Detail sicher nicht immer einer Meinung sein werden!
Denn auch wenn die die politische Absicht gut und sinnvoll ist: Es kommt immer darauf an, was in einem solchen Gesetz konkret steht, ehe man es wirklich bewerten kann. Soweit sind wir beim GKV-VSG noch nicht. Seit Freitag liegt ein Arbeitsentwurf für das Gesetz aus dem Bundesministerium für Gesundheit vor, der einen ersten Eindruck über die Regelungsinhalte und die Ausrichtung gibt. Auch wenn nicht alles in diesem Entwurf akzeptabel ist, geht er doch in die richtige Richtung. Natürlich muss im Detail noch einiges geklärt und verändert werden. Ein Referentenentwurf wird in Kürze erwartet. Nach der Sommerpause geht es dann ins parlamentarische Verfahren, das Ziel ist das In-Kraft-Treten zum 1. Januar 2012.
Die KBV hat zu den Eckpunkten eine ausführliche Stellungnahme inklusive konkreter Vorschläge für bestimmte Themenbereiche erstellt; diese ist in zwei Klausursitzungen der Vertretersammlung bereits beraten worden. Ich gehe deshalb im Folgenden nur kursorisch auf die wichtigsten Punkte des Gesetzgebungsvorhabens ein. Insgesamt stimmt die KBV den in den BMG-Eckpunkten formulierten Absichten des Gesetzgebers zu, denn sie gehen in die richtige Richtung.
Ganz besonders begrüßen wir, dass die Leitidee […] der Überlegungen und Vorschläge die Verbesserung bzw. der Erhalt der freiheitlichen Ausübung des Arztberufs und der Diagnose- und Therapiefreiheit ist. Das ist für das geschützte Patienten-Arzt-Verhältnis von eminenter Bedeutung. Darüber hinaus begrüßen wir die erklärte Absicht, die gesetzlichen Vorgaben daraufhin zu überprüfen, wo es ein zuviel an Bürokratie gibt und wie diese abgebaut werden kann. Wir werden allerdings anhand der konkreten Formulierungen im Gesetzentwurf genau prüfen, ob diesen Absichtserklärungen auch wirklich Taten folgen!
Ein Schwerpunkt des GKV-VSG wird auf der Weiterentwicklung der Bedarfsplanung liegen. Das entspricht auch der Grundforderung der KBV. Im Großen und Ganzen mit wenigen Ausnahmen befürwortet die KBV die einzelnen Vorschläge im Arbeitsentwurf dazu. Es gibt aber auch Sachverhalte, die wir noch intensiv im weiteren Gesetzgebungsverfahren mit Politik und BMG beraten müssen. Dies betrifft insbesondere die vorgesehene befristete Zulassung, die wir vehement ablehnen.
Zudem erscheint der Ansatz des BMG noch nicht ausreichend, um den nach unserer Auffassung notwendigen Paradigmenwechsel von der Bedarfsplanung, die auf Ärzte ausgerichtet ist, hin zu einer Ausrichtung der Versorgungsplanung an den konkreten Bedürfnissen der Bevölkerung auf regionaler und lokaler Ebene tatsächlich zu vollziehen. Die KBV fordert eine sehr viel stärkere Berücksichtigung der tatsächlich vor Ort vorhandenen Morbidität und der soziodemographischen Faktoren, die den Bedarf mit bestimmen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau der Instrumente zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung. Auch hier begrüßt die KBV die grundsätzliche Ausrichtung. Vieles entspricht unseren Forderungen, wie etwa die Neuorganisation des Notdienstes, die Einrichtung eines Strukturfonds bei den KVen und der Ausbau mobiler Versorgungskonzepte und der Telemedizin. Für falsch halten wir dagegen die geplante Institutsermächtigung für Krankenhäuser bei Unterversorgung.
Besonders begrüßt die KBV in diesem Zusammenhang den Auftrag an die Partner der Bundesmantelverträge, eine Liste delegationsfähiger Leistungen zu erstellen und in die Versorgung zu implementieren. Denn angesichts des Ärztemangels und des demographischen Wandels ist es ganz klar, dass Vertragsärzte von Angehörigen der Gesundheitsfachberufe kompetent unterstützt und entlastet werden müssen. Die Betonung liegt dabei auf arztunterstützend und arztentlastend, nicht ersetzend!
Zum Schutz der Freiberuflichkeit und als Maßnahme gegen die Gefahr der Übernahme von Teilen der ambulanten Versorgung durch Kapitalgesellschaften hat der Arbeitsentwurf auch die Forderung der KBV nach einer Änderung der Gründungsvoraussetzungen für Medizinische Versorgungszentren aufgegriffen. Auch wenn im Detail noch einiges geändert werden sollte, ist das ein wichtiger und richtiger Schritt!
Ein wichtiges Kapitel des GKV-VSG beschäftigt sich mit der Versorgung an der Schnittstelle ambulant / stationär. Mit der Definition einer ambulanten spezialärztlichen Versorgung sollen gleiche Wettbewerbschancen für Vertragsärzte und Krankenhäuser hergestellt werden. Vorbehaltlich der konkreten Ausformulierungen im Detail stimmt die KBV diesen Vorschlägen inhaltlich zu. Bedingungen sind allerdings, dass es hierfür eine Einzelleistungsvergütung ohne Mengensteuerung gibt, keine Bereinigung stattfindet, gleiche Qualitätsanforderungen gelten und Überweisungsvorbehalt und Kooperationserfordernis echte Chancengleichheit für Vertragsärzte herstellen. Nicht alle diese Bedingungen sind im Arbeitsentwurf bereits erfüllt. Die einseitige Bereinigung der ambulanten Vergütungen muss noch korrigiert werden.
Eine der wichtigsten Forderungen der KBV und der KVen, nämlich die Rückverlagerung der Ho¬no¬rarverteilungskompetenz an die KVen, findet sich ebenfalls im Arbeitsentwurf wieder.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Vorschläge zu Aus- und Fortbildung von Ärzten, zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur besseren Nachwuchsgewinnung entsprechen ebenfalls unseren Forderungen. Was bislang noch fehlt und was wir weiterhin einfordern werden, ist eine Legaldefinition der fachärztlichen Versorgung im SGB V und die gesetzliche Verankerung der Förderung der Weiterbildung nicht nur für Allgemeinmediziner, sondern auch für andere Facharztgruppen, beginnend mit den Kinder- und Jugendärzten. Auch die Regelungen im Arzneimittelbereich reichen nicht aus, darauf wird Herr Dr. Müller unter TOP 3 noch eingehen. Insgesamt lässt sich aber feststellen, dass das GKV-VSG mindestens soweit es aus dem derzeit vorliegenden Arbeitsentwurf abzuleiten ist ein für die ambulante ärztliche Versorgung sehr wichtiges und zukunftsträchtiges Gesetz wird. Die KBV wird das gesamte Gesetzgebungsverfahren sehr engmaschig begleiten und die berechtigten Forderungen der Vertragsärzte und psychotherapeuten, soweit sie sich noch nicht im Entwurf wiederfinden, einbringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am Ende lassen Sie mich noch ein Wort zum Umgang miteinander sagen. Ich habe eingangs vehement dafür plädiert, dass diese Vertreterversammlung sich an parlamentarische Regeln hält. Dazu gehört auch, dass man den politischen Gegner angreift. Dazu gehört mit Sicherheit nicht, den politischen Gegner zu verunglimpfen oder zu beleidigen. Parlamentarische Regeln sorgen dafür, dass sich aus einer enormen Heterogenität der Meinungen eine tragfähige Mehrheitsmeinung ableiten lässt. Mehrheitsentscheide müssen dann von den Vertretern der Minderheitsmeinung auch akzeptiert werden. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass man seine abweichende Meinung nicht mehr öffentlich äußern darf. Aber bitte im Rahmen der Umgangsregeln, die in einer Demokratie geboten sind.
Ich habe eingangs auch gesagt, dass wir parlamentarische Verfahrensregeln noch üben müssen. Bitte lassen Sie es uns gemeinsam üben, denn alles andere würde über kurz oder lang zu einem nicht mehr reparablen Schaden führen. Und das wäre für eine gute Versorgung der Versicherten und eine gute Interessensvertretung der Vertragsärzte und psychotherapeuten mit Sicherheit völlig falsch!
Vielen Dank.
(Es gilt das gesprochene Wort)
