Eröffnungsrede zur Sitzung der Vertreterversammlung der KBV am 30. Mai 2011 in Kiel
von Dipl.-Psych. Hans-Jochen Weidhaas
Vorsitzender der Vertreterversammlung der KBV
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
liebe Gäste,
ich begrüße Sie zur Sitzung der Vertreterversammlung der KBV zu der wir auch die Delegierten des Deutschen Ärztetages eingeladen haben.
Besonders begrüßen möchte ich heute den Präsidenten der Bundesärztekammer, Herrn Professor Jörg-Dietrich Hoppe. Das gibt nämlich auch der KBV die Gelegenheit, sich bei Ihnen, sehr verehrter Herr Professor Hoppe, für Ihre langjährige, höchst erfolgreiche Tätigkeit für die deutsche Ärzteschaft ganz herzlich zu bedanken. Sie steuern die Geschicke der Ärzteschaft nun schon seit sehr langer Zeit. Bereits 1975 wurden Sie zum Vizepräsidenten der Ärztekammer Nordrhein gewählt, der Sie seitdem zuerst als Vize, dann als Präsident vorstehen. Das sind 36 Jahre im Dienst der Ärztekammer und der Bundesärztekammer, deren Präsident Sie seit 1999 sind! Das zeugt von Ihrem unermüdlichen Engagement ebenso wie von Ihren Verdiensten.
Ich selbst war ja häufig bei der Eröffnung des Deutschen Ärztetages anwesend und Sie haben mich schon im Jahr 1992 sehr beeindruckt, und zwar mit einer kleinen, aber sehr bezeichnenden Geste: Sie waren für die Auswahl der Musik zuständig, die zur Eröffnung des Sonderärztetags in Köln dargeboten wurde. Auf diesem Sonderärztetag wurden die Folgen des in der Gesundheitspolitik wirklich historisch zu nennenden Kompromisses von Lahnstein beraten. Bundesgesundheitsminister Seehofer war anwesend. Und welches Musikstück haben Sie ausgewählt? Beethovens Rondo Die Wut über den verlorenen Groschen. Für wahr: Ein Meisterstück der subtilen, ästhetisch unterlegten politischen Kommunikation!
Seit 1999 sind Sie das Gesicht der Deutschen Ärzteschaft. Sie haben die häufig sehr anspruchsvolle Aufgabe, schwierige und kontroverse Themen in die Öffentlichkeit zu tragen und aus Sicht der Ärzteschaft zu bewerten, in einer bewundernswerten Art und Weise gemeistert. Ihre Form der medialen Kommunikation ist dem Spannungsfeld zwischen ärztlicher Ethik und begrenzten finanziellen Ressourcen immer gerecht geworden.
Sehr verehrter, lieber Herr Professor Hoppe, im Namen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung möchten wir Ihnen für alles sehr herzlich danken und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Direkt anschließend darf ich den langjährigen Geschäftsführer der Bundesärztekammer, Herrn Professor Christoph Fuchs, begrüßen. Die heutige Vertreterversammlung wird auch seine letzte in dieser Funktion sein. Auch Ihnen, sehr verehrter Herr Professor Fuchs, möchte ich im Namen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Ihre vielfältigen Verdienste um die Deutsche Ärzteschaft sehr herzlich danken.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
wir erleben in dieser Amtsperiode einen Wandel in der ärztlichen Selbstverwaltung. Dieser Wandel drückt sich weniger in der Besetzung des Vorstandes oder der Vorsitzenden der Vertreterversammlung der KBV aus, vielmehr zeigt er sich in der Zusammensetzung und dem Selbstverständnis der Vertreterversammlung selbst.
Diese Vertreterversammlung handelt, im Unterschied zu ihren Vorgängern, weniger als Aufsichtsrat und Kontrollgremium gegenüber dem Vorstand, sondern vielmehr als Parlament.
Zum Wesen eines Parlamentes gehört es, dass es dort Regierungs- und Oppositionsparteien gibt. Das Parlament wählt seine Regierung und es wählt seinen Präsidenten und dessen Stellvertreter.
Die Regierung kann nur mit Unterstützung des Parlamentes politisch erfolgreich sein. Gesetze in unserer Sprache Beschlüsse binden die Regierung, aber auch das Parlament selbst. In einer solchen Welt kommt der Opposition eine wichtige und auch notwendige Bedeutung zu: Ihre Aufgabe ist es, die Regierung kritisch zu begleiten. Das muss die Vertreterversammlung tun und das tut sie auch.
Zur Opposition gehört aber andererseits, dass deren Vorstellungen oftmals keine Mehrheit finden und deswegen keine Beschlusskraft erlangen. Das wiederum gehört zum parlamentarischen Alltag.
Für eine konstruktive und damit auch erfolgreiche Arbeit der Vertreterversammlung bedarf es aber parlamentarischer Regeln und Umgangsformen. An diesen Regeln und Umgangsformen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, müssen wir noch arbeiten und wir müssen diese einüben.
Wenn ich nun in dem Bild des Parlaments bleibe was ist denn dann die Aufgabe, die dieses Parlament, seine Präsidenten und die von ihm gewählte Regierung haben?
Nach meinem Dafürhalten besteht diese Aufgabe darin, eine wohnortnahe, flächendeckende und qualifizierte haus- und fachärztliche Versorgung überall in Deutschland zu gewährleisten. An diesem Ziel muss sich letztlich all unser Handeln messen lassen.
Auch die von uns gewünschte Regionalisierung, also die Landesparlamente, müssen sich diesem übergeordneten Ziel verbunden sehen.
Wir müssen uns dabei bewusst sein, dass wir diesem Anspruch auch dann verpflichtet sind, wenn die uns zu Verfügung stehenden Mittel begrenzt sind. Begrenzt ist aber etwas anderes als zu knapp. Sind die uns zur Verfügung gestellten Mittel unzureichend, sind wir im Umkehrschluss geradezu verpflichtet, im Interesse unserer Patienten dies auch sehr deutlich zu sagen.
Beides sollten wir als Regierungs- bzw. Oppositionsparteien gemeinsam und mit Überzeugung tun, dann werden wir auch in unserem Anspruch erfolgreich sein.
In diesem Sinne wünsche ich dieser Vertreterversammlung nun konstruktive und erfolgreiche parlamentarische Beratungen und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Es gilt das gesprochene Wort.)
