Reden und Statements

Bericht an die Vertreterversammlung

Rede von Dr. Andreas Köhler, Vorsitzender des Vorstandes, auf der Sitzung der Vertreterversammlung der KBV

am 30. September 2011 in Berlin

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte Ihnen heute zu Beginn eine kurze Geschichte erzählen: Ein Mann nutzt nach seinem Tod eine Audienz bei Petrus, um ihn zu fragen: „Mein Leben lang habe ich mich mit Militärgeschichte befasst, jetzt möchte ich gern einmal hören: Wer war denn nun wirklich der größte Feldherr aller Zeiten?“ „Sehen Sie den Mann dort drüben?“, sagt Petrus und zeigt auf einen älteren Herrn im Blaumann. „Der war es!“ „Der da?“, fragt der Militärhistoriker ungläubig. „Der sieht doch aus wie ein einfacher Arbeiter!“ „Das war er auch“, entgegnete Petrus, „aber er wäre der größte Feldherr aller Zeiten gewesen – wenn er Feldherr geworden wäre.“

Warum erzähle ich Ihnen das? Weil ich das Gefühl habe, die ärztliche Selbstverwaltung ist ein bisschen wie dieser Arbeiter. Sie hätte die Chance etwas Großes zu leisten, wirklich zu gestalten! Aber sie zaudert und zögert und verharrt im Lamentieren.

Statt rauszugehen und etwas zu wagen, statt die Ärmel hochzukrempeln und zu sagen „Wir packen es an“, beschränken wir uns darauf, zu warnen und zu mahnen. Wir konzentrieren uns nur auf die Dinge, die noch nicht so sind, wie wir sie gerne hätten, statt dass wir anfangen, die Dinge zu gestalten, die wir gestalten können. Wir minimieren nur die Risiken und nutzen die Chancen nicht! Ich frage mich wirklich: Warum sehen wir das Glas immer nur halb leer und nie halb voll? Haben wir uns schon so sehr an diese Rolle gewöhnt? Trauen wir uns nichts mehr zu?

Vor wenigen Tagen hat sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Versorgungstrukturgesetz befasst, das am 1. Januar 2012 in Kraft treten soll. Dieses Gesetz gibt den KVen Instrumente an die Hand, mit denen sich Versorgung wirklich gestalten lässt. Diese schwarz-gelbe Regierung beschert uns ein liberales Gesetz – gemessen an dem, was wir unter Rot-Grün und auch unter der Großen Koalition gewohnt waren. Natürlich setzt auch dieses Gesetz Grenzen, aber innerhalb dieser Grenzen eröffnet es Freiräume, die wir so bislang nicht hatten. Es schafft neue Instrumente, die wir nutzen können. Aber wir müssen sie auch nutzen wollen!

Ein ehemaliger Ministerpräsident  hat einmal gesagt: „Zwischen der Einsicht und ihrer Verwirklichung gibt es eine große Barriere. Und diese Barriere ist zu einem wesentlichen Teil aus Steinen und Felsen gebaut, die wir in der allgemeinen Umgangssprache als Besitzstände bezeichnen. Und zwar vor allen Dingen als Besitzstände am Denken. Denn ohne das Umdenken ändert sich nichts.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch bei uns, bei der KBV und bei den KVen, geht es viel zu oft in erster Linie um Besitzstände. Und zwar sowohl um Besitzstände am Denken als auch um ganz materielle. Was das Denken angeht, so sind wir es gewohnt, diejenigen zu sein, die regulieren. Wir sind es so sehr gewohnt, dass wir uns selbst schon kaum mehr in einer anderen Rolle sehen können. Das ist jedenfalls mein Eindruck. Ich frage mich und ich frage Sie: Gibt es noch einen echten Gestaltungswillen in der ärztlichen Selbstverwaltung? Gibt es noch den Drang, nicht nur bestenfalls den Status quo zu erhalten, nicht nur über Geld zu reden, sondern etwas Neues anzupacken, weiter zu denken?

Vielleicht wird der eine oder andere unter Ihnen jetzt einwerfen: Es ist aber nun mal unsere Aufgabe als Körperschaften des öffentlichen Rechts, zu regulieren. Es gibt uns überhaupt nur, weil wir eben nicht nur die Interessen unserer Mitglieder vertreten, sondern mit dem Sicherstellungsauftrag und der Gewährleistungspflicht auch regulatorische Aufgaben haben. Das ist richtig, und das will ich auch gar nicht in Abrede stellen. Aber ist nicht mehr möglich? Und sollte nicht sogar gerade dies Ansporn für uns sein, nicht nur eine gute Versorgung für Ärzte , sondern eine gute Versorgung für die Menschen in ganz Deutschland zu organisieren?

Ein Kollege aus unserem Kreis hat einmal gesagt: „Was für die Ärzte gut ist, ist gut für die Versorgung.“ Über diese Aussage habe ich länger nachgedacht. Stimmt das so? Richtig ist zweifelsfrei, dass Ärzte und Psychotherapeuten ein für sie befriedigendes Arbeitsumfeld benötigen, um ihre Patienten gut zu behandeln. Zu diesen Arbeitsbedingungen gehören diagnostische und therapeutische Freiheit sowie eine angemessene Vergütung. Noch mehr Wahrheit liegt in der Negation jener Aussage: „Was für Ärzte schlecht ist, ist auch schlecht für die Versorgung.“ Aber liegt beiden Sätzen nicht eine Vorstellung von der Gesundheitsversorgung in Deutschland zugrunde, die häufig kritisiert wird, nämlich eine rein arztzentrierte? Müsste der Satz nicht eher lauten: „Was für die Versorgung gut ist, ist auch gut für die Ärzte“?

Ich bin überzeugt: Eine gute Versorgung kann nur so organisiert werden, dass Gutes für die Ärzte rauskommt. Jede andere Vorstellung von einer guten Versorgung führt in die Irre. Dass es diese Vorstellung auch gibt, zeigen die Verlautbarungen einiger namhafter Kassenvorstände, die glauben, dass man eine gute Versorgung erreichen kann, indem man Ärzte sanktioniert. Das ist einfach unverschämt.

Die Wahrheit liegt wohl in der Synthese beider Sätze „ Was für die Ärzte gut ist, ist gut für die Versorgung“ und „ Was für die Versorgung gut ist, ist gut für die Ärzte“: Nur wer gute und zufriedene Ärzte hat, kann auch eine gute Versorgung erwarten. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollte Leitschnur einer Gesetzgebung sein, und es sollte auch unser Ideal sein. Nämlich eine gute Versorgung zu organisieren, und das geht eben nur mit zufriedenen Ärzten und Psychotherapeuten.

Wenn Sie als Vorstände und Delegierte der KVen, und damit aller Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in Deutschland, in sich hineinhorchen: Was wollen Sie selbst sein? Wollen Sie, dass Ihre Mitglieder sagen: „Naja, er oder sie hat zumindest dafür gesorgt, dass wir von unseren Honoraren leben können und dass wir in Ruhe das machen können, was wir schon immer gemacht haben?“ Auch das kann ja ein Ziel sein, und es wäre durchaus legitim. Oder wollen Sie, dass die Ärzte und Psychotherapeuten sagen: „Meine KV hat Ideen, meine KV tut etwas dafür, die Versorgung immer noch ein Stückchen besser zu machen, auch wenn sie sich dabei vielleicht nicht immer bei allen Mitgliedern lieb Kind macht?“

Und was ist eigentlich mit den Versicherten? Was sollen die über uns denken? Auch da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Entweder sie denken: „Kassenärztliche Vereinigung? Nie gehört.“ Ich glaube zwar, dass wir in den vergangenen Jahren erreicht haben, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger etwas mit der KV anfangen können. Aber die entscheidenden Frage ist doch: Was verbinden die Menschen mit dieser Institution?

Denken sie: „Die Kassenärztliche Vereinigung, das sind doch die, die den Ärzten ihre Pfründe sichern wollen?“ Vielleicht sagen Sie als KV-Verantwortliche dann: „Ich würde es zwar anders formulieren, aber ja, das ist meine Aufgabe, dazu bin ich gewählt worden.“ Auch das wäre eine legitime Sichtweise. Aber vielleicht wollen Sie auch, dass die Versicherten sagen: „Die Kassenärztliche Vereinigung setzt sich dafür ein, dass die Gesundheitsversorgung in Deutschland so gut bleibt wie sie ist und vielleicht sogar noch etwas besser wird.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Frage, die ich heute an Sie stelle, lautet: Wer wollen wir sein, jetzt, da wir mit dieser Regierung und diesem Gesetz – auf das ich gleich noch ausführlich zu sprechen komme – zum ersten Mal seit langer Zeit die Chance haben, etwas zu verändern? Dieses Gesetz wird mehr verändern als wir denken, es gibt uns neue Freiheiten. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir laufen Gefahr, sie nicht zu nutzen!

Lassen Sie mich das an einigen zentralen Punkten verdeutlichen. Beispiel Bedarfsplanung: Das Versorgungsstrukturgesetz eröffnet den Beteiligten, auch den KVen, deutlich mehr Spielraum. Dies betrifft die Gestaltung der Planungsbereiche, die nicht mehr an Stadt- und Landkreise gebunden sind, genauso wie die Möglichkeit von Sonderbedarfszulassungen. Bei der Förderung des Verzichts auf Zulassungen in überversorgten Gebieten erhalten die KVen ein Vorkaufsrecht für Praxen. Gleichzeitig ist in der Gesetzesbegründung jedoch festgehalten, dass die wirtschaftlichen Interessen des Arztes, der seine Praxis abgibt, gewahrt bleiben müssen. Das ist ein wichtiges Detail.

Auch bei der Nachbesetzung von Praxen können die KVen künftig Versorgungsaspekte besser berücksichtigen. Eine weitere neue Regelung betrifft die Verlegung von Arztsitzen, insbesondere in Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Diese soll künftig nur noch möglich sein, wenn keine Versorgungsaspekte dagegen sprechen. Auch das ist ein wichtiger Punkt. Denn hier zeichnet sich ein Problem ab, das wir angehen müssen. Wir haben Hinweise, dass Arztsitze besetzt werden, ohne dass dort 100 Prozent des Versorgungsbedarfs abgegolten werden. Das werden wir überprüfen. Wir können es uns nicht mehr leisten, dass Arztsitze besetzt sind, die nicht die Versorgung sicherstellen.

Nicht nur deshalb sollten wir uns endlich trauen, halbe Vertragsarztsitze auszuweisen und Sitze zu reduzieren, wenn dort nicht voll gearbeitet wird!
Die Freiheiten, die die KVen bei der Bedarfsplanung erhalten, bedeuten aber auch, bisherige Gewohnheiten auf den Prüfstand zu stellen. Die Ermittlung von Verhältniszahlen je Landkreis oder kreisfreier Stadt auf der Grundlage der Bedarfsverteilung im Jahre 1990 – und für einzelne Fachgruppen auch später – ist schlichtweg nicht mehr zeitgemäß. Ist ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt wirklich immer der richtige Planungsraum für alle Fachgruppen, vom Hausarzt bis zum Kardiologen?

Ich glaube, dass das nicht der Fall ist und dringender Änderungsbedarf besteht. Auch darf die Festlegung von Verhältniszahlen nicht aus dem Interesse der bloßen Besitzstandswahrung resultieren. Das gleiche gilt für die Anzahl der zu beplanenden Arztgruppen. Bislang unterliegen – wie Sie wissen – 14 Arztgruppen der Bedarfsplanung. Seit der Einführung dieser Regelung hat die Medizin dramatische Fortschritte gemacht, neue Fachgruppen sind entstanden, und der Drang zur Spezialisierung schreitet voran. Das heißt auch für uns als KBV und KVen, klar Stellung zu beziehen und Entscheidungen zu treffen:

Wollen wir künftig alle über den EBM abrechnenden Arztgruppen beplanen? Versorgungspolitisch wäre diese Frage unbedingt mit Ja zu beantworten. Dazu gehören auch die ausschließlich auftragnehmenden Fachärzte ohne Patientenkontakt. Wie gehen wir mit den Fachinternisten um? Beplanen wir künftig jeden einzelnen Schwerpunkt? Die Folge wären erheblich mehr Facharztsitze als bisher. Oder sollte weiterhin die Gruppe gesamthaft beplant werden mit der ergänzenden Möglichkeit der Sonderbedarfszulassung? Welche Funktion sollen Fachinternisten ohne Schwerpunkt zukünftig in der Versorgung übernehmen? Auch um die Psychotherapeuten müssen wir uns kümmern. Legte man nur die demografische Entwicklung zugrunde, würde sich die Zahl der benötigten Sitze dramatisch vergrößern.

Das ist vielleicht auch notwendig. Aber wer soll das bezahlen? Das geht nur, wenn die Psychotherapie außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert wird. Gerade diese Gruppe ist übrigens eine gutes Beispiel dafür, dass eine Beplanung von Sitzen, die sich am tatsächlich geleisteten Versorgungsumfang orientiert, möglicherweise noch weitaus mehr geboten ist, um dem Bedarf gerecht zu werden und die Wartezeiten auf einen Therapieplatz zu verkürzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir kommen nicht umhin, alle diese Frage bald zu klären. Im Oktober werden wir ein neues Gesamtkonzept für die Bedarfsplanung in den Gremien vorstellen. Denn hier liegt der Ball ganz klar im Feld der Ärzteschaft. Wir müssen eine Strategie vorlegen – und diese wird von zentraler Bedeutung sein für die Versorgung in Deutschland in den nächsten Jahren und Jahrzehnten.

Was die Sicherstellung betrifft, so gehen die im Versorgungsstrukturgesetz vorgesehenen Instrumente grundsätzlich in die richtige Richtung. So ist zu begrüßen, dass bei den KVen ein Strukturfonds gebildet werden kann, aus dem sie Fördermaßnahmen in unterversorgten Gebieten finanzieren können. Richtig ist auch, dass sich die Krankenkassen an der Finanzierung dieses Strukturfonds beteiligen müssen. Unverschämt finde ich allerdings die Kritik der Kassen daran, wenn sie gleichzeitig die Wartezeiten öffentlich anprangern! Da es sich um Infrastrukturmaßnahmen handelt, die auch den Gemeinden zugutekommen, wäre zu überlegen, ob auch die Kommunen sich finanziell beteiligen. Auch das wäre eine Form der von den Ländern gewünschten stärkeren Übernahme von Versorgungsverantwortung.

Eine ganz klare Stärke des Versorgungsstrukturgesetzes sind die Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierzu zähle ich auch die Abschaffung der Residenzpflicht. Künftig wird es für junge Ärztinnen und Ärzte möglich sein, beispielsweise eine Landarztpraxis zu übernehmen und gleichzeitig etwa in der Kreisstadt zu wohnen, die auch für Partner und Kinder eine geeignete Infrastruktur bietet. Dies ist ein wichtiger Schritt, der sowohl für die niedergelassenen und niederlassungswilligen Ärzte und ihre Familien, als auch für die Versicherten eine echte Verbesserung bedeutet.

Ebenfalls begrüßenswert ist ein kürzlich von der Regierungskoalition eingebrachter Änderungsantrag, nachdem von der KV anerkannte Ärztenetze ein eigenes Honorarvolumen bekommen können. Solche Netzwerke sind häufig Vorreiter in Sachen innovative Versorgungsformen. Sie entsprechen außerdem dem Wunsch der nachwachsenden Medizinergeneration nach mehr Kooperation. Deshalb wollen wir diese Strukturen unterstützen. Wichtig ist mir allerdings dabei, dass die KV die vernetzte Struktur anerkennen muss und sie auch fördern will.

Zwar hat das Gesetz das parlamentarische Verfahren noch nicht durchlaufen, dennoch zeichnet sich eines immer deutlicher ab: Die ambulante spezialärztliche Versorgung, wie sie im Regierungsentwurf vom 3. August 2011 steht, soll nach Auffassung der Länder nicht umgesetzt werden. Auf Initiative von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz hat der Bundesrat sich einstimmig dazu entschieden, für die Herausnahme des neuen § 116b SGB V aus dem Gesetz zu votieren. Als Alternative schlägt die Länderkammer ein gesondertes Verfahren vor, mit einem möglichen Inkrafttreten eines dann konsentierten Gesetzes am 1. Januar 2013.

Ohne Zweifel: Ein solcher Aufschub würde es uns als KBV ermöglichen, dringende Korrekturen noch einmal mit Nachdruck einzufordern. Dazu gehören unter anderem:

  • gleiche Qualifikations- und Qualitätsanforderungen im stationären wie im ambulanten Bereich
  • verbindliche und präzise Vorgaben zur Überweisung durch Vertragsärzte
  • Kooperationserfordernis
  • präzise Definition des Leistungskataloges mit zeitlichen Vorgaben zur Überführung von Leistungen in den neuen Versorgungsbereich

Ausgestaltung durch dreiseitige Verträge zwischen KBV, GKV-Spitzenverband und DKG statt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei aller Kritik, die auch wir als KBV an der spezialärztlichen Versorgung in ihrer jetzigen Form haben: Sollte das Gesetz am 1. Januar 2012 ohne den neuen § 116b in Kraft treten, ist die ambulante spezialärztliche Versorgung mutmaßlich beerdigt, und zwar endgültig.

Denn das Fenster für eine weitere Initiative dieser Bundesregierung für ein Gesundheitsgesetz schließt sich, je weiter die Legislaturperiode voranschreitet. Ich glaube kaum, dass die amtierende Regierung einen zweiten Anlauf unternehmen wird. Schließlich stehen auch noch die Reform der Pflegeversicherung und das Patientenrechtegesetz auf der Agenda.

Auf beide werde ich gleich noch zu sprechen kommen. Sollte es so kommen, dass die spezialärztliche Versorgung kippt, wäre eine echte Chance vertan. Denn die Absichten, die der Gesetzgeber mit diesem Gesetz hatte, sind ja richtig:

  • ein reibungsloseres Ineinandergreifen von stationärer und ambulanter Versorgung
  • eine bessere Versorgungssituation der Patienten
  • der Abbau bürokratischer Hemmnisse
  • eine bessere Abstimmung der Behandlungsabläufe
  • der Abbau zentraler Vorgaben
  • die Stärkung wettbewerblicher Instrumente sowie
  • gleiche Qualifikationsvoraussetzungen und Bedingungen für Krankenhaus- und niedergelassene Ärzte

Das sind doch alles Ziele, die Sie und ich unterschreiben können! Die Idee ist gut, nur die Umsetzung ist in Teilen noch mangelhaft. Deswegen sollten wir als KV-System konstruktiv dazu beitragen, das etwas Gutes daraus wird. Ich kann es gar nicht oft genug betonen: Jetzt haben wir die Chance dazu – sie wird so schnell nicht wiederkommen.

Außerdem stellt sich die Frage nach der Alternative: Wenn jetzt nichts geändert wird, bleibt alles beim Alten und der jetzige § 116b SGB V wird immer weiter ausgebaut, bis es zu einer faktischen institutionellen Öffnung der Krankenhäuser kommt. Wir haben keine absehbare Möglichkeit, den § 115b SGB V weiterzuentwickeln, unsere Forderungen zur prä- und poststationären Versorgung können wir beerdigen. Vor allem werden wir uns vorwerfen lassen müssen, dass wir die Chance zu einer Einzelleistungsvergütung ohne Mengensteuerung nicht genutzt haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Zusammenarbeit zwischen stationären Einrichtungen und Vertragsärzten spielt nicht nur bei der spezialärztlichen Versorgung eine zentrale Rolle. Um sie geht es auch bei einem weiteren Vorhaben der Politik: der Reform der Pflegeversicherung. Neben der Finanzierung geht es dabei unter anderem um den Auf- und Ausbau wohnortnaher Versorgungsstrukturen, die Stärkung von Prävention und Rehabilitation, die Versorgung für Heimbewohner und die Zusammenarbeit zwischen Pflegeeinrichtungen und niedergelassenen Ärzten. Ursprünglich waren die Eckpunkte der Reform für vorige Woche angekündigt. Bundesgesundheitsminister Bahr hat den Termin jedoch verschoben. Offenbar gibt es da noch Klärungsbedarf zwischen den Fraktionen, insbesondere in Finanzierungsfragen.

Ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit der Pflege ist nach wie vor die Delegation ärztlicher Tätigkeiten an Angehörige anderer Gesundheitsberufe. Im Regierungsentwurf zum Versorgungsstrukturgesetz erhalten die Partner der Bundesmantelverträge die Aufgabe, eine Liste mit delegationsfähigen Leistungen, insbesondere an Medizinische Fachangestellte, zu erarbeiten. Das begrüßen wir sehr. Zurzeit arbeitet der G-BA an einer Heilkundeübertragungsrichtlinie, um die Situation älterer und pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen zu verbessern. Dabei geht es darum, festzulegen, welche ärztlichen Tätigkeiten im Rahmen von Modellvorhaben auf Angehörige der Kranken- und Altenpflegeberufe übertragen werden können. Die KBV nimmt hier eine grundsätzlich kritische Haltung ein. Unabhängig davon fordert sie, auch hier Medizinische Fachangestellte einzubeziehen. Die Beratungen zu der Richtlinie verlaufen äußerst kontrovers. Näheres dazu wird Ihnen Herr Müller nachher berichten.

Ein weiteres Vorhaben, mit dem die Politik sich schon seit längerer Zeit beschäftigt, ist das Patientenrechtegesetz. Erklärtes Ziel ist, „die Position der Patienten gegenüber Leistungserbringern und Krankenkassen zu stärken“ . Dies klingt im ersten Moment so, als gebe es ein per se besonderes Schutzbedürfnis von Patienten gegenüber Ärzten beziehungsweise Psychotherapeuten. Tatsächlich liefert das Eckpunktepapier, das die Bundesministerien für Gesundheit und Justiz dazu vorgelegt haben, keine wesentlich neuen Inhalte. Vielmehr soll das künftige Gesetz bereits bestehende Rechte zusammenfassen und spezifizieren. Folgende Regelungen sind geplant:

  • Alle Rechte und Pflichten, die im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung stehen, sollen in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen werden.
  • Ärzte und Krankenhäuser werden verpflichtet, Fehler und Beinahe-Fehler zu dokumentieren und auszuwerten.
  • Das Haftungssystem soll kodifiziert werden, indem die von Gerichten entwickelten Instrumente zur Beweislastverteilung ebenfalls in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert werden. Auf diesen Punkt komme ich gleich noch mal zurück.
  • Außerdem sollen die Verfahrensrechte bei Verdacht auf Behandlungsfehler gestärkt werden. Dazu gehört die Vereinfachung von Schlichtungsverfahren. An den Landgerichten sollen spezialisierte Arzthaftungskammern eingerichtet werden.
  • Auch gegenüber den Krankenkassen sollen Patienten mehr Rechte erhalten. So sollen die Kassen verpflichtet werden, bei Verdacht auf Behandlungsfehler ihre Versicherten zu unterstützen. Bei Genehmigungen wird den Kassen eine gesetzliche Frist eingeräumt, innerhalb derer sie das Verfahren abschließen müssen.
  • Insgesamt sollen die Beteiligungsrechte von Patienten ausgebaut und
  • die Aufgaben des Patientenbeauftragten präzisiert werden.

Alle diese Vorhaben sind grundsätzlich zu begrüßen – allerdings mit zwei Ausnahmen, die die KBV als problematisch ansieht. Die erste ist die Verpflichtung, eventuell aufgetretene Fehler und Risiken während einer Behandlung sowie Beinahe-Schäden zu dokumentieren. Grundsätzlich ist es ein guter und wichtiger Schritt, die Aufmerksamkeit für solche Ereignisse zu fördern und aus ihnen zu lernen.

Dies ist nicht nur im Sinne der Patienten, sondern auch der behandelnden Ärzte und deren Mitarbeiter. Die KBV unterstützt die Anwendung entsprechender anonymer Fehlerberichtssysteme aktiv, etwa CIRSmedical. Allerdings sollte hier das Prinzip der Freiwilligkeit gewahrt bleiben. Eine Verpflichtung würde nur dazu führen, dass Ärzte sich einem permanenten unterschwelligen Misstrauen gegenüber ihren fachlichen Fähigkeiten ausgesetzt fühlen. Ziel eines Fehlermanagements ist jedoch, durch die bewusste Aufarbeitung von kritischen Ereignissen die Aufmerksamkeit für potenzielle Gefahrenquellen zu fördern, ebenso wie die Bereitschaft, eigene Erfahrungen offen mitzuteilen und aus ihnen zu lernen. Zwang wäre diesem Ziel nicht dienlich, denn er erzeugt in der Regel Widerstand und sei er nur innerlich.

Viel gravierendere Folgen für die Versorgung könnte allerdings die ebenfalls mit dem Patientenrechtegesetz angestrebte Kodifizierung des Arzthaftungssystems haben. Die bisherige Rechtsprechung, wie Gerichte sie seit langer Zeit auf diesem Gebiet praktizieren, zeichnet sich durch ein hohes Maß an Flexibilität und ein ständiges Ausbalancieren der beteiligten Interessen aus. Die genaue Betrachtung des Einzelfalles ohne Rückgriff auf starre Vorgehensweisen hat sich dabei als Stärke erwiesen. Dieser bewährten und akzeptierten Rechtspraxis droht nun das Aus.

Es mag im ersten Moment widersprüchlich klingen: Der Versuch, mit dem Patientenrechtegesetz die bisherige rechtliche Entwicklung in festen Regeln zu zementieren, würde Rechtsunsicherheit nicht beseitigen, sondern erst erzeugen. Denn er würde dazu führen, dass die Gerichte erneute Auslegungen treffen müssten und ein funktionierendes System geschwächt würde. Die KBV hat sich in den bisherigen Anhörungen nicht von vornherein gegen die Kodifizierung ausgesprochen, da wir das Patientenrechtegesetz in seiner Gesamtheit positiv bewerten. Allerdings behalten wir uns vor, die mit einer Kodifizierung geschaffenen Regeln genau zu analysieren und gegebenenfalls abzulehnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 5. September berichtete „Der Spiegel“ über eine Gesetzesinitiative aus dem Hause Bahr, wonach vermeidbare Wartezeiten bei ärztlichen Überweisungen künftig sanktioniert werden sollten. Im Einzelfall, so zitierte das Magazin aus einem Text des Ministeriums, müsse den Patienten als Ausweichmöglichkeit die ambulante Behandlung im Krankenhaus ermöglicht werden. Die Kosten hierfür sowie eine Pauschale für den Vermittlungsaufwand solle den KVen in Rechnung gestellt und von der Gesamtvergütung abgezogen werden. Die Reaktion der Ärzteschaft erfolgte prompt, auch viele KVen meldeten sich umgehend und zeigten sich empört. Tatsächlich musste man sich fragen, ob die Herren und Damen Politiker von plötzlicher Amnesie heimgesucht wurden:

Wie kann man auf der einen Seite ein Gesetz erarbeiten, dass nach eigener Aussage dem Ärztemangel entgegenwirken soll, und gleichzeitig den Niedergelassenen mit Sanktionen drohen, weil sie angeblich die Patienten nicht schnell genug behandeln?

Wie kann man dann auch noch als „Strafe“ die Gesamtvergütung kürzen, die ja seit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz die Morbidität der Versicherten abbilden soll, obgleich doch eben diese steigende Morbidität an längeren Wartezeiten mit schuld ist?

Wie kann die Politik es hinnehmen, dass die Vertragsärzte im Schnitt ohnehin nur 70 Prozent ihrer Leistungen bezahlt bekommen, und dann auch noch mit weiteren Kürzungen drohen, wenn Fälle, die etwas Aufschub dulden, nicht postwendend „abgearbeitet“ werden?

Dass hier etwas nicht stimmen kann, hat schließlich auch Herr Bahr einsehen müssen. In den uns bisher bekannt gewordenen Änderungsanträgen der Koalition steht nun, dass zum Versorgungsmanagement auch der Übergang eines Patienten von der haus- in die fachärztliche Behandlung gehöre (§ 11 Abs. 4 SGB V). Der Sicherstellungsauftrag der KVen soll dahingehend konkretisiert werden, dass auch eine angemessene und zeitnahe fachärztliche Versorgung zu gewährleisten ist.

Die Gesamtvertragspartner sollen außerdem definieren, welche Fristen im Regelfall und welche im Ausnahmefall noch als zeitnahe fachärztliche Versorgung gelten (§ 75 SGB V). Sanktionsmaßnahmen sollen nicht gesetzlich festgeschrieben werden. Allerdings sind auch hier noch einige kritische Punkte zu klären: Zum einen ist der Ablauf bei der Organisation eines Anschlusstermins beim Facharzt nicht klar.

Darf zum Beispiel auch ein Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung Überweisungen ausstellen? Bezüglich der Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages besteht das Risiko, dass die Kassen Anteile der Gesamtvergütung zurückbehalten, wenn es zu Verzögerungen bei der Terminvergabe kommt. Dann hätten wir doch wieder die Einführung von finanziellen Sanktionen durch die Hintertür, was wiederum der Versorgung der Patienten schadet.

Sehr geehrte Damen und Herren Gesundheitspolitiker,
ja, es gibt „vermeidbare“ Wartezeiten. Vermeidbar sind sie unter drei Bedingungen:

  • eine finanzielle Ausstattung der Praxen, die dem tatsächlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung entspricht
  • Arbeitsbedingungen, die dafür sorgen, dass sich genügend Nachwuchsmediziner für eine kurative Tätigkeit entscheiden und nicht in die Wirtschaft oder ins Ausland abwandern
  • eine Verpflichtung der Krankenkassen, konstruktive Maßnahmen beizutragen, statt populistische Ärzteschelte zu betreiben

Das bringt mich zum eigentlichen Auslöser dieser unrühmlichen Geschichte: Die sogenannte Studie des AOK-Bundesverbandes zu Arbeitszeiten von Ärzten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wer von Ihnen dieses Werk gesehen hat, der weiß, was davon zu halten ist: Nichts! Und schon gar nicht das, was der AOK-Bundesverband daraus gemacht hat. Wenn diese Erhebung überhaupt irgendwelche Aussagen treffen kann, dann ist es genau das Gegenteil von dem, was Herr Graalmann in seinen Pressestatements kundgetan hat.
Hier zunächst einmal die Eckdaten der „Studie“ : Befragt wurden 322 niedergelassene Ärzte, und zwar online, die Befragung selbst dauerte jeweils fünf Minuten. Allein das zeigt, dass von Repräsentativität überhaupt keine Rede sein kann.

Ziel der Studie war, herauszufinden ob Ärzte aus Budgetgründen ihre Praxis am Quartalsende vorzeitig schließen oder auch Termine von Kassenpatienten bewusst auf das nächste Quartal verschieben. Die Befragung ergab, dass in den letzten zwölf Monaten 30 Prozent der Allgemeinmediziner und 28 Prozent der Fachärzte ihre Praxen vor Quartalsende geschlossen hatten. In beiden Gruppen lehnte je ein Drittel die vorzeitige Schließung kategorisch ab. Die bewusste Verschiebung von Terminen von Kassenpatienten – sofern es sich nicht um Not- oder Akutfälle handelte – vom Ende des einen Quartals auf den Anfang des nächsten räumten 56 Prozent der Fachärzte ein.

Bei den Allgemeinmedizinern waren es 33 Prozent. 41 Prozent der Allgemeinmediziner lehnten eine Verschiebung hingegen grundsätzlich ab, bei den Fachärzten waren es 20 Prozent. Die jeweilige Wochenarbeitszeit betrug nach eigener Einschätzung bei den Allgemeinmedizinern im Durchschnitt 57 Stunden. Bei den niedergelassenen Fachärzten waren es 52 Stunden. Jeder zweite Allgemeinmediziner und ein Drittel der Fachärzte gab an, 60 Stunden und mehr pro Woche zu arbeiten. Über die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit verbringen Vertragsärzte damit, Kassenpatienten zu behandeln.

Der zweitgrößte Anteil der Arbeitszeit entfällt auf Verwaltungsaufgaben, nämlich 17 Prozent bei den Allgemeinärzten und 14 Prozent bei den Fachärzten. Letztere widmen einen gleich großen Anteil ihrer Arbeitszeit den Privatpatienten.

Das sind die zentralen Ergebnisse der Studie. Die Botschaft, die die AOK daraus gemacht hat , war: Niedergelassene Ärzte arbeiten zu wenig für das Geld, das sie bekommen. Ihr Lohn sei mit 51 Wochenstunden für Kassenpatienten kalkuliert, 23 Prozent davon würden sie jedoch nicht erbringen. Damit zahlten die Versicherten vier Milliarden Euro zu viel für die Versorgung. Wegen der nicht erfüllten Arbeitszeit seien häufig die Ärzte selbst schuld an zu langen Wartezeiten. Diese seien Folge von stetig schrumpfenden Sprechzeiten bei gleichzeitig steigender Vergütung.

Diese absolute Verdrehung der Tatsachen ist eine Unverschämtheit! Sie ist einmal mehr ein Beispiel dafür, wie manche Kassen bei ihren Versicherten Stimmung gegen Ärzte machen, um von ihren eigenen Versäumnissen abzulenken. Derlei Diffamierungen sind bestimmt nicht hilfreich, Ärzte und Psychotherapeuten überhaupt noch dazu zu motivieren, trotz Unterfinanzierung über das absolut Notwendige hinaus für ihre Patienten da zu sein. Denn genau das sind sie, Tag und Nacht und auch am Wochenende! Und das, obgleich ein Vertragsarzt grundsätzlich nur verpflichtet ist, 20 Sprechstunden in der Woche anzubieten.

Das steht im Bundesmantelvertrag, den die Kassen unterzeichnet haben. Herr Graalmann, der ab morgen Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes ist, müsste das eigentlich wissen. Genauso wie er wissen sollte, dass die Kassen die von ihm eingeforderten 51 Wochenstunden überhaupt nicht voll vergüten. Und schließlich: Wartezeiten sind besonders in jenen Gegenden lang, wo die Arztdichte gering ist. Aber es kommt noch besser: Wenige Wochen vor den Verlautbarungen der AOK veröffentlichte der GKV-Spitzenverband ein Gutachten des Prognos-Institutes, wonach 12.000 Arztsitze aufgekauft werden könnten, ohne dass dies der Patientenversorgung schade . Das passt doch alles nicht zusammen!

Zum Glück gibt es aber auch noch konstruktive Beiträge von Kassenseite. Zu diesen gehört der sogenannte Morbiditätsatlas, den die Barmer GEK Ende August vorgestellt hat . Dieser verfolgt einen ähnlichen Ansatz wie das zur gleichen Zeit vom ZI freigeschaltete Internetportal www.versorgungsatlas.de: Anhand themenbezogener Betrachtung und regionaler Vergleiche werden Unterschiede der Versorgungssituation sichtbar. Ziel sollte sein, Angebotsstrukturen auf den tatsächlichen Bedarf abzustimmen. Dazu bedarf es der Versorgungsforschung, die die KBV künftig stärker vorantreiben will.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte noch einmal auf das Versorgungsstrukturgesetz zurückkommen. Ich kann es gar nicht genug betonen: Dieses Gesetz bricht mit einer unrühmlichen Tradition aller Gesetze der vergangenen Jahre: Es setzt auf Dezentralisierung. Es schafft Freiräume für die Selbstverwaltung und für die Länder, stärker auf die tatsächlichen Bedürfnisse vor Ort einzugehen und auf regionale Strukturen Rücksicht zu nehmen.

An vielen Stellen im Gesetzestext ist das Ziel, die ambulante Versorgung zu stärken, klar formuliert.
Und deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, sage ich: Wir müssen diese Chance nutzen und endlich raus aus dem Jammertal! Es wird Zeit, dass wir uns als aktive Player wahrnehmen und nicht nur als diejenigen, die umsetzen müssen, was aus Berlin kommt. Und das betrifft für Sie nicht nur die Vorgaben aus dem Bundesgesundheitsministerium, sondern auch die der KBV.

Wir haben gegenüber dem Gesetzgeber ausdrücklich gefordert, die Befugnis der KBV zu verbindlichen Vorgaben für die Honorarverteilung ausschließlich auf zwei Bereiche zu beschränken: die Trennung des hausärztlichen und des fachärztlichen Vergütungsvolumens sowie die Vergütung der Richtlinienpsychotherapie. Alles andere soll in der Hand der Kassenärztlichen Vereinigungen liegen! Wir als KBV wollen keine weiteren Vorgaben für die Honorarverteilung machen. Dies betrifft insbesondere die Mengensteuerung.

Sie sehen: Wir nehmen die Regionalisierung ernst! Aber nun müssen wir diesen eingeschlagenen Weg auch alle gemeinsam konsequent gehen. Die neue Arbeitsteilung kann nicht so aussehen, dass alles, was Ruhm und Ehre bringt, regional, und alles Unangenehme auf der Bundesebene gelöst werden soll. Immer mal wieder wird der Wunsch an mich herangetragen, ob die KBV das eine oder andere, was künftig regional geregelt werden soll, nicht doch weiter bundesweit vorgeben könne. Da muss ich Sie leider enttäuschen.

Auf der Vertreterversammlung im Mai habe ich gesagt, dass ich mir einen Schaukelstuhl zulegen würde. Mittlerweile habe ich mehrere davon. Einige von Ihnen haben mir umgehend Schaukelstühle im Spielzeugformat zukommen lassen. Ich frage mich schon, was das bedeuten mag. Glauben Sie mir nicht? Vielleicht denken Sie, „Das schafft der Köhler ohnehin nicht, sich zurückzulehnen und ein Stück Macht seiner KBV abzugeben“. Oder Sie wollen mich mahnen, damit ich meine eigenen Worte ja nicht vergesse. So oder so, ich versichere Ihnen: Ich ziehe das durch! (Und einige von Ihnen wissen, was für ein hartes Stück Arbeit Nichts-tun für mich sein kann.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ebenfalls auf der Vertreterversammlung in Kiel habe ich in meinem Bericht zur Lage über den nach meiner Wahrnehmung stark veränderten Charakter dieses Gremiums gesprochen. Ich sprach damals von der Herausforderung, trotz der unterschiedlichen Strömungen und Interessen, die es innerhalb und zwischen den KVen gibt, zu gemeinsamen Beschlüssen zu kommen. Vor dieser Herausforderung stehen wir noch immer. Mein Befund, dass es innerhalb der Vertreterversammlung eine klare Opposition gebe, die sich in Gestalt von FALK (Freie Allianz der Länder-KVen) zu einer Fraktion zusammengeschlossen habe, wurde von Angehörigen eben jener Gruppe zurückgewiesen. Mittlerweile haben wir jedoch ein zweites Bündnis: LAVA (Arbeitsgemeinschaft Länderübergreifender angemessener Versorgungsanspruch).

Da frage ich mich schon, ob ich mit meiner These in Kiel vielleicht doch nicht so verkehrt lag. Abgesehen davon muss ich zugeben, dass ich Sie ein bisschen beneide um die assoziative Wirkung dieser Akronyme: FALK, LAVA – was mag als nächstes kommen?

Wohin wird diese Entwicklung führen? Schadet sie den Interessen der Ärzte und Psychotherapeuten, weil sie zu einer Zersplitterung führt? Oder ist sie vielleicht sogar belebend für den Diskurs im KV-System? Vielleicht bringen diese Auseinandersetzungen, dieses Sich-aneinander-reiben ja die Energie, deren Fehlen ich zu Beginn meiner Rede beklagt habe. Richtig scheint jedenfalls zu sein, dass diese Allianzen nicht vollkommen starr sind.

So haben kürzlich sechs KVen gemeinsam eine stärkere Regionalisierung der Honorarverhandlung gefordert, neben FALK gehörte dazu auch eine LAVA-Vertreterin (Schleswig-Holstein) und eine, die sich bislang keinem Bündnis angeschlossen hatte (Hamburg). Das spricht dafür, dass es tatsächlich vor allem um Inhalte geht und weniger darum, aus Prinzip für oder gegen die Politik dieses Vorstands zu sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch nachdem die VV beschlossen hatte, die Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) nicht bundesweit einzuführen, haben einige von Ihnen angemahnt, dass dies ein Fehler sei. Auch hier haben Sie jetzt die Dinge selbst in der Hand. Nach zähen Verhandlungen ist es uns gelungen, mit dem GKV-Spitzenverband einen Kompromiss zu schließen. Danach wurde die Vereinbarung zur Aussetzung der AKR wie folgt ergänzt:

„Die Partner der Bundesmantelverträge stellen gemeinsam fest, dass infolge des Verzichts auf die verbindliche Anwendung von Kodierrichtlinien eine flächendeckende Qualitätssicherung der ambulanten Diagnosen in 2011 und auch in den Folgejahren nicht erreicht werden kann, soweit die Partner der Gesamtverträge nach regionaler Prüfung im Einvernehmen hierzu nichts Abweichendes feststellen.“

Diese Möglichkeit der regionalen Prüfung wurde erst auf Drängen der KBV und der KVen aufgenommen. Damit ist ganz klar: Nun ist es Sache der Vertragspartner auf Landesebene, die steigende Morbidität und den damit verbundenen höheren Finanzbedarf nachzuweisen!

Übrigens sind nicht nur einige KVen der Meinung, dass der Wegfall der AKR langfristig mehr schadet als nützt. Auch im Gesundheitsausschuss des Bundesrates wurde das Thema erörtert. Der Bundesrat plädiert mittlerweile dafür, die Streichung der AKR wieder aufzuheben. Die Länderkammer hält eine einheitliche und qualitativ hochwertige Kodierung als Grundlage für die Vergütungsverpflichtung der Kassen für zwingend erforderlich.

Unabhängig von den regionalen Vereinbarungen bleibt die Verpflichtung zum Kodieren natürlich auch nach dem endgültigen Wegfall der AKR bestehen. Allein im Entwurf zum Versorgungsstrukturgesetz findet sich in drei Passagen der Hinweis auf eine Kodierung nach ICD-10-GM:

  • § 87a Absatz 4 Nr. 2 SGB V bindet die Veränderungsrate bei der Honorarentwicklung, die künftig regionalspezifisch ermittelt wird, weiter an die Veränderung der Morbiditätsstruktur.
  • Im Zusammenhang mit der Bedarfsplanung enthält der § 99 Absatz 1 den Passus, dass von den G-BA-Richtlinien aufgrund regionaler Besonderheiten insbesondere hinsichtlich Demografie und Morbidität abgewichen werden kann.
  • Zur spezialärztlichen Versorgung wird ausgeführt, dass nach § 116b Absatz 3 SGB V der G-BA die Erkrankungen für die spezialärztliche Versorgung auf der Basis der ICD-10-GM zu konkretisieren hat.

Damit ist die sach- und fachgerechte Kodierung der Behandlungsdiagnosen mit den gültigen ICD-10-GM-Regeln für jede KV der Ausgangspunkt der regionalen Verhandlungen.

Um den Ärzten das Kodieren weiter zu erleichtern, wird die KBV ihr Informations- und Unterstützungsangebot weiter ausbauen. Dazu gehört eine neue Serviceseite, die wir auf der Website der KBV eingerichtet haben. Unter der Adresse www.kbv.de/kodieren werden nach und nach praktische Hilfen wie Checklisten, Fragen und Antworten sowie Beispiele zur Anwendung der ICD-10 bereitgestellt, um das Kodieren möglichst unkompliziert in den Praxisalltag zu integrieren.

Ergänzend zum Hausarztkatalog des ZI in der sogenannten „Kitteltaschenversion“ haben wir einen Wegweiser mit allgemeinen Regeln der ICD-10-GM zusammengestellt, der ebenfalls auf der Internetseite zu finden ist. Den Wegweiser haben wir zusätzlich in dem entsprechenden Info-Schreiben der KBV an die KVen als Praxisinformation beigefügt, die Sie als Service für Ihre Mitglieder nutzen können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zwei Tage nachdem die Vertreterversammlung in Kiel getagt hatte, wählte der Deutsche Ärztetag eben dort Frank Ulrich Montgomery zum neuen Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK). Der im besten Sinne des Wortes umtriebige neue Kopf der BÄK ist ein Freund klarer Worte und klarer Positionen. Stärker als sein Vorgänger Professor Hoppe mischt er sich ein in das berufspolitische Alltagsgeschäft. Wenn ich mal auf die englischen Wurzeln von Herrn Mont-gomery anspielen darf, so ließ sich die BÄK in der Vergangenheit vielleicht mit einem Lord vergleichen, der im britischen Oberhaus sitzt: ehrwürdig, vornehm, eine Bewahrerin der Werte und eine moralische Instanz.

Die KBV hingegen repräsentiert eher ein Mitglied des Unterhauses: etwas „bodennäher“, etwas weniger gediegen, eher die berufspolitische Handwerkerin. Jetzt, mit einem streikerprobten Arbeitskämpfer an der Spitze, ist es wahrscheinlich, dass die BÄK ihre Rolle ein Stück weit neu definieren wird.

Was heißt das für uns? Sind und bleiben BÄK und KBV quasi natürliche Verbündete für die Belange der Ärzteschaft? Werden wir einander verstärken und gegenseitig Dynamik verleihen? Oder sind wir vielleicht eher schon wie ein altes Ehepaar, das nicht mit, aber auch nicht ohne einander kann? Jedenfalls scheint die schon rein räumliche Nähe hier am Herbert-Lewin-Platz seit der Amtsübernahme von Herrn Montgomery gefühlt noch größer geworden.

Man könnte schon fast von einem regelmäßigen Pendelverkehr sprechen, der sich zwischen den Vorstandsetagen entwickelt hat. Wie sich das Verhältnis zwischen beiden Häusern und ihre Rollenaufteilung zukünftig gestalten wird, ist eine Frage, die ich noch nicht zu beantworten vermag, deren Entwicklung jedoch sicher spannend wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zum Schluss möchte ich noch einmal auf die Parabel zurückkommen, die ich Ihnen eingangs erzählt habe; vom Arbeiter, der ein Feldherr hätte sein können. Vielleicht denken Sie: Der arme Mann hatte doch wahrscheinlich gar keine Chance, seinem Talent zu folgen und sei es noch so vielversprechend gewesen. Bestimmt haben die äußeren Umstände ihn zu einer einfachen Existenz gezwungen. Vielleicht hatte er nicht die richtige Bildung, oder er musste sich um eine Familie kümmern, um den täglichen Broterwerb. Er konnte nicht einfach hinausziehen in die Welt, um große Taten zu vollbringen.

Das mag alles sein. Es heißt aber nicht, dass er nicht konnte. Er wollte nicht, weil der Preis, den er für ein anderes Leben gezahlt hätte, ihm vielleicht zu hoch war: Ungewissheit, selbst verantwortlich sein, möglicherweise Einsamkeit. Der Philosoph und Publizist Richard K. Sprenger sagt: Auch Nicht-Entscheidungen sind Entscheidungen. Es sind nie „die Umstände“, die uns zu etwas zwingen. Wenn wir beschließen, das eine zu tun und etwas anderes zu lassen, dann immer, weil WIR uns dazu entschieden haben. Chancen nicht nur zu erkennen, sondern sie auch zu nutzen, Entscheidungen zu treffen – das erfordert Mut. Denn es heißt, Verantwortung zu übernehmen und etwas zu riskieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich wünsche mir, dass wir mehr riskieren. Ich jedenfalls glaube: Wir bleiben unter unseren Möglichkeiten. Wir haben mehr Verantwortung gewollt, nun müssen wir auch bereit sein, sie zu tragen!

Im Unterschied zu dem armen verhinderten Feldherren aus meiner Geschichte, ist das KV-System so vital wie lange nicht. Die Politik will uns nicht mehr abschaffen – im Gegenteil. Die jüngste Gesetzgebung zeigt, welche Bedeutung unserer Funktion beigemessen wird und dass diese sogar noch ausgebaut werden soll. Die Länder haben sich im Bundesrat dafür eingesetzt, die ambulante spezialärztliche Versorgung aus dem Versorgungsstrukturgesetz auszuklammern mit der Begründung, die Selbstverwaltung würde geschwächt! Das ist wirklich bemerkenswert.

In der Politik hat ein Umdenken stattgefunden. Ein solches wünsche ich mir auch von der ärztlichen Selbstverwaltung: Wir denken immer nur daran, was es möglicherweise zu verteidigen gilt. Wir sollten anfangen darüber nachzudenken, was es zu gewinnen gibt!
Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

 
Letzte Änderung 30.09.2011
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Dr. Andreas Köhler
Vorstandsvorsitzender der KBV