Reden und Statements

Bericht aus den Vorstandsressorts

Dr. med. Carl-Heinz Müller, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes

auf der Sitzung der Vertreterversammlung der KBV
am 30. September 2011 in Berlin

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir erleben zurzeit ein interessantes Phänomen: Mit dem Versorgungsstrukturgesetz zeigt die Politik erstmals seit langer Zeit die Bereitschaft – und auch ganz konkrete Ansätze – etwas gegen den Ärztemangel zu tun und die Attraktivität des Arztberufes zu erhöhen. Natürlich geht Vieles davon nicht weit genug. Natürlich würden wir uns noch entschiedenere Maßnahmen wünschen.

Aber immerhin: Erste und wichtige Schritte sind gemacht. Gleichzeitig fahren die Krankenkassen schwere Geschütze auf und feuern – wenn ich das mal etwas drastisch ausdrücken darf – aus allen Rohren auf die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Herr Köhler hat einige Beispiele aus den vergangenen Wochen bereits genannt: Erst veröffentlicht der GKV-Spitzenverband ein Gutachten , wonach 12.000 Arztsitze überflüssig seien und abgebaut werden könnten. Kurz darauf zeigt eine Umfrage des AOK-Bundesverbandes  angeblich, dass Ärzte arbeitsfaul und überbezahlt seien.

Letzte Woche legte der Spitzenverband der Krankenkassen noch einmal nach: Ärzte würden kranken Menschen nutzlose Behandlungen in Form von Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) andrehen, lediglich mit dem Ziel, ihren Gewinn zu steigern . Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, zog einen Vergleich zum Haustürgeschäft mit Staubsaugern. Bei diesen seien die Verbraucher besser geschützt als gegen die Angebote der Ärzte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
solche Vergleiche sind absolut unhaltbar! Ärzte wollen nichts verkaufen. Sie kommen ihrer Aufklärungspflicht nach, indem sie ihre Patienten über die verschiedenen Möglichkeiten einer Behandlung beraten. Dazu können auch Maßnahmen gehören, die durchaus medizinisch sinnvoll sind, aber eben nicht von den Kassen bezahlt werden. Wenn alle diese Leistungen „fragwürdig“ oder „nutzlos“ wären, wie Herr Kiefer behauptet, dann frage ich: Wie kommt es, dass diverse frühere IGeL mittlerweile zum Leistungskatalog der Kassen gehören, etwa das Hautkrebsscreening?

Es gibt durchaus Leistungen, die nachweislich medizinischen Nutzen haben und die die gesetzlich Versicherten nur deshalb selbst bezahlen müssen, weil die Kassen die Aufnahme in den Leistungskatalog blockieren. Ein aktuelles Beispiel ist die Osteodensitometrie. Seit Jahren bemüht sich die KBV, diese als Präventionsleistung für Frauen nach der Menopause anerkennen zu lassen. Im Oktober 2010 hat das IQWiG einen Bericht vorgelegt, wonach Studien auf den Nutzen der Knochendichtemessung für Frauen ohne vorherige Frakturen hinweisen .

Nach Studienlage könnten mit der Osteodensitometrie und medikamentöser Therapie bis zur Hälfte der jährlich 80.000 Hüftfrakturen und weitere geschätzte 20.000 Wirbelfrakturen verhindert werden. Die KBV fordert daher eine einmalige präventive Knochendichtemessung für alle Frauen ab 55 Jahren. Die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) fordern sogar eine breite Einführung für alle Frauen und Männer mit Verdacht auf Osteoporose. Der GKV-Spitzenverband ist dagegen. In wenigen Tagen wird der Unterausschuss Methodenbewertung im G-BA über die Beschlussvorlage beraten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein anderes Thema wird im G-BA ebenfalls sehr kontrovers diskutiert: die Übertragung von Tätigkeiten auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege im Rahmen von Modellvorhaben. Diese Heilkundeübertragungsrichtlinie nach § 63 Absatz 3c Satz 3 SGB V ist äußerst umstritten. Die Diskussion begann mit dem Erlass des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes zum 1. Juli 2008 und dauert bereits drei Jahre.

Der GKV-Spitzenverband, der Deutsche Pflegerat sowie die Patientenvertreter fordern die Übernahme ärztlicher Leistungen durch Pflegekräfte, also die Substitution. Die KBV, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Bundesärztekammer sind nur bereit, die Übertragung ärztlicher Leistungen auf dem Weg der Delegation zu regeln. Zwischenzeitlich hat man sich immerhin auf Eckpunkte geeinigt:

  1. Die Richtlinie soll Vorgaben machen zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde durch Berufsangehörige der Kranken- und Altenpflege. Voraussetzung für die selbstständige Ausübung von Heilkunde durch die Pflege ist die ärztliche Diagnose und Indikationsstellung. Der Arzt kann therapeutische Tätigkeiten zur eigenverantwortlichen Durchführung auf die Pflege übertragen. Die selbstständige und eigenverantwortliche Ausübung der Heilkunde kann nur in dem durch die Richtlinie vorgegebenen Rahmen erfolgen.
  2.  Die Richtlinie bestimmt in einem abschließenden Katalog Art und Umfang der übertragbaren ärztlichen Tätigkeiten sowie die jeweils erforderlichen Qualifikationen, die entsprechend ausgebildete Pflegekräfte nachweisen sollen.
  3. Die Richtlinie benennt fakultative und obligatorische Regelungsinhalte, die die Vereinbarungen zur Durchführung von Modellvorhaben beinhalten sollen.

Abgesehen von diesen Eckpunkten besteht zwischen den Parteien ein Dissens bei folgenden Punkten: KBV und DKG fordern, die Medizinischen Fachangestellten ebenfalls in die Richtlinie einzubeziehen. Dies soll Ärzten die Möglichkeit der Entlastung eröffnen und helfen, die Versorgung in den Regionen zu verbessern beziehungsweise zu stabilisieren. Uneinigkeit besteht auch in der Frage, inwieweit Pflegekräfte befähigt werden sollen, weitere diagnostische und therapeutische Leistungen einzuleiten und Heilmittel zu verordnen.

Auch über die endgültige Ausgestaltung des Leistungskataloges gibt es unterschiedliche Vorstellungen. GKV-Spitzenverband, Deutscher Pflegerat und Patientenvertreter fordern einen diagnose- und zugleich verrichtungsbezogenen Katalog. KBV, DKG und Bundesärztekammer sehen hingegen in einer prozedurenbezogenen Formulierung die Möglichkeit, Modellvorhaben flexibel auszugestalten.

Für den 20. Oktober ist die abschließende Beschlussfassung dieser Richtlinie im G-BA vorgesehen. Allerdings wird sich bis dahin an den unterschiedlichen Meinungen voraussichtlich nichts ändern. Der GKV-Spitzenverband sieht in der Ausgestaltung der Richtlinie gemeinsam mit dem Deutschen Pflegerat und weiteren Pflegeverbänden die Möglichkeit, ärztliche Tätigkeiten weitgehend auf die Pflege zu übertragen. Als Argumente werden angeführt, die Ärzte angesichts des zukünftigen Ärztemangels zu entlasten sowie die Möglichkeit, ärztlich übertragbare Leistungen geringer zu vergüten.

Die Pflege sucht ihrerseits für zukünftig 100.000 akademische Pflegekräfte adäquate Beschäftigungsmöglichkeiten. Gleichzeitig verschärft sich der Mangel an Pflegekräften dramatisch: Im Jahr 2025 werden wir einen Bedarf an Pflegevollkräften in Höhe von 940.000 haben, bei einem zu erwartenden Defizit von 112.000.

Die DKG, die die Richtlinie im engen Schulterschluss mit der KBV verhandelt hat, hat wiederum das besondere Interesse, mit der Beschreibung der Verrichtungen im zu vereinbarenden Katalog die Rechtsunsicherheit in ihren Krankenhäusern zu beseitigen, wenn und soweit ärztliche Leistungen von Ärzten auf examinierte Pflegekräfte übertragen werden.

Wir als KBV werden im Plenum des G-BA nicht von unserer bisherigen Linie abweichen. Wir begrüßen und unterstützen jede arztentlastende Regelung im Sinne einer qualifizierten Delegation. Die Verantwortung für die Diagnostik und Indikationsstellung muss jedoch beim Arzt bleiben! Eine Substitution ärztlicher Leistungen kommt für uns nicht infrage.

Der vorige Bundesgesundheitsminister Rösler hat auf dem Deutschen Ärztetag in Dresden gesagt, mit ihm werde es keine Substitution ärztlicher Leistungen geben. Wir gehen davon aus, dass dies auch für seinen Nachfolger im Amt gilt und der gesetzliche Auftrag aus dem Jahr 2008 zur Heilkundeübertragung zurückgenommen oder entsprechend modifiziert wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch die Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) verläuft nach wie vor überaus zögerlich. Eine flächendeckende Versorgung ist nach Inkrafttreten der SAPV-Richtlinie im Jahre 2007 bis heute nicht festzustellen. Das alleine ist schon höchst unbefriedigend. Fast noch schlimmer ist aber, dass die Versorgung Sterbender in der ambulanten Versorgung, wie sie tagtäglich stattfindet, von den Krankenkassen nicht gefördert wird. Ein entsprechendes Vertragsangebot der KBV zur Einführung einer allgemeinen ambulanten Palliativversorgung wurde zwar interessiert zur Kenntnis genommen und im Grundsatz begrüßt.

Es besteht aber keinerlei Bereitschaft, hierfür Gelder zur Verfügung zu stellen. Der GKV-Spitzenverband sieht sich nicht zuständig und verweist lediglich auf die Honorarerhöhungen der letzten Jahre. Unseren Vorschlag, eine ambulante Palliativversorgung zunächst modellhaft zu erproben, um aufbauend auf den Erkenntnissen erst später eine flächendeckende Umsetzung in Angriff zu nehmen, haben die Kassen ebenso rundweg abgelehnt.

Vielleicht hat der eine oder andere von Ihnen den Artikel gelesen, der kürzlich zu diesem Thema in der Ärzte Zeitung erschienen ist . Darin berichtete ein Rechtsanwalt von seinen Erfahrungen mit Rechtsstreitigkeiten mit Krankenkassen, die Patienten keine SAPV genehmigen wollten. Ich halte es für einen Skandal, dass dieser wichtige Bereich der Versorgung am Lebensende, bei dem ärztliche Unterstützung oft Voraussetzung für ein würdevolles Sterben ist, von den Krankenkassen derart ignoriert und vernachlässigt wird!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenden wir uns nun den Bereichen zu, in denen es Erfreulicheres zu vermelden gibt.
In einem Änderungsantrag zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat die Regierungskoalition unser Zukunftskonzept für die Arzneimittelversorgung aufgegriffen, das wir gemeinsam mit der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) entwickelt haben. Dies ist eine grundsätzliche Bestätigung, dass das von uns geforderte Umsteuern in der Arzneimittelversorgung notwendig ist und Richtgrößen und Regresse endlich der Vergangenheit angehören müssen. Denn diese stammen aus einer Zeit, in der noch völlig andere Rahmenbedingungen herrschten.

1997 wurde die Richtgrößenprüfung eingeführt, ab 2004 als Regelprüfart. Hiermit verbunden war das arztbezogene Richtgrößenvolumen. Seither erfolgte die Wirtschaftlichkeitsprüfung direkt auf Basis des ärztlichen Verordnungsvolumens. Für den Arzt wurde es damit immer wichtiger, sein konkretes Verordnungsvolumen und damit auch die tatsächlich entstehenden Kosten zu kennen. Parallel hierzu haben sich jedoch die gesetzlichen Rahmenbedingungen in eine völlig andere Richtung entwickelt: Immer mehr Markteilnehmer wurden in die Ausgabenverantwortung einbezogen. Die Vielzahl von Instrumenten zur Preisregulierung wurde für den Vertragsarzt immer mehr zu einem Dickicht.

Eine ganz wichtige Rolle in diesem Kontext spielt die durch das Beitragssatzsicherungsgesetz eingeführte Möglichkeit für die Krankenkassen, mit den pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge abzuschließen. Nach gewissen Anlaufschwierigkeiten und mit besonderer Förderung durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (2007) begann aus Sicht der Kassen die „Erfolgsstory“ der Rabattverträge. Insbesondere die Verpflichtung der Apotheken zur Abgabe rabattierter Arzneimittel führte zu einer schnellen Zunahme der Rabattvereinbarungen mit erheblichen Auswirkungen für die Vertragsärzte:

Die Inhalte der Rabattvereinbarungen sind geheim. Der Arzt weiß also nicht, welche Kosten das von ihm verordnete Arzneimittel tatsächlich verursacht. Die Folge ist ein „Blindflug“ des Arztes bei voller Kostenverantwortung.

Auch die Möglichkeit, Selektivverträge zu vereinbaren und neben dem Kollektivvertrag durchzuführen, hat massiven Einfluss auf die Richtgrößenprüfung (Stichwort Fallzahl). Wie soll hier noch eine sachgerechte prospektive Ermittlung der Richtgrößen erfolgen?

Für die Ärzte stellen die Richtgrößen heute daher keine geeignete Orientierungsgröße für eine wirtschaftliche Verordnungsweise dar: Obwohl sie keinen Einblick mehr haben, welchen Preis ein Arzneimittel hat, schweben Richtgrößenprüfungen und Regressbedrohung wie ein Damoklesschwert über ihnen. Das trägt massiv zur beruflichen Unzufriedenheit und der mangelnden Attraktivität des Arztberufs bei. Und das gilt nicht nur für die heute praktizierenden Ärzte!

Auch ein großer Teil des Nachwuchses lässt sich hiervon abschrecken. Das hat die Befragung von 12.500 Medizinstudierenden im vergangenen Jahr eindrucksvoll gezeigt: Rund die Hälfte nannte die Regressgefahr als Grund, sich nicht niederzulassen.

Dennoch sehen die Krankenkassen und leider auch die Politik in der Richtgrößenprüfung immer noch eine Möglichkeit, das Verordnungsverhalten der Ärzte zu steuern. Sie haben Bedenken, dass mit einer Abschaffung der Richtgrößenprüfung die Ausgaben für Arzneimittel steigen und halten an diesem Instrument fest. Dabei ist eines ganz klar:

Auch mit dem KBV/ABDA-Modell bleiben die Ärzte wirtschaftlich verantwortlich für die Indikationsstellung, die Wirkstoffmenge und die Therapiedauer! Gerade jetzt bestünde mit dem Versorgungsstrukturgesetz die Chance umzusteuern, die Versorgung zu verbessern sowie den Ärztemangel zu bekämpfen.

Die geplanten Regelungen der Regierungskoalition für eine Umsetzung des Zukunftsmodells von KBV und ABDA sind zwar ein guter Anfang, sie greifen aus meiner Sicht aber zu kurz. So sieht der Änderungsantrag zum Versorgungsstrukturgesetz vor, dass nur eine KV bundesweit ein Modellvorhaben durchführen kann. Ich bin der Meinung, dass ein innovativer Prozess einen Wettbewerb mehrerer Modelle zulassen sollte, um genügend Erfahrungen sammeln zu können. Die Idee des Medikationskataloges in unserem Konzept ist, die Basis für eine bundesweit einheitliche, kassenübergreifende, leitliniengerechte und wirtschaftliche Arzneimittelversorgung zu legen. Das sollte auch in Modellvorhaben erhalten bleiben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Zusammenhang mit dem Medikationskatalog tauchte in den vergangenen Wochen immer wieder der Begriff „Positivliste“ auf. Ich möchte hier noch einmal klarstellen: Der von ABDA und KBV vorgeschlagene Medikationskatalog ist keine Positivliste! Er gibt lediglich einen Behandlungskorridor vor und ist damit eine Art Leitplanke, die den Arzt bezüglich einer evidenzbasierten, sicheren und wirtschaftlichen Verordnungsentscheidung unterstützen soll. Die freie Therapieentscheidung in jedem einzelnen Behandlungsfall bleibt davon völlig unberührt!

Der Medikationskatalog ist eine Weiterentwicklung des Konzeptes der Leitsubstanzen, das wir vor einigen Jahren in den Rahmenvorgaben Arzneimittel auf der Bundesebene eingeführt haben. Demzufolge sollen im Medikationskatalog Leit- und Reservewirkstoffe vorrangig für die Indikationen der Grundversorgung gelistet werden. Ziel ist es, dass der Arzt den überwiegenden Anteil der Verordnungen aus dem Medikationskatalog tätigt. Der Medikationskatalog, der unter Beteiligung ärztlichen Sachverstandes erstellt wird, soll das Verordnungsverhalten nach Kriterien der evidenzbasierten Medizin und der Wirtschaftlichkeit unterstützen.

Damit wird eine einheitliche, kassenübergreifende und patientenorientierte Versorgung sichergestellt. Mit diesem Konzept verlassen wir die ausgabenbezogene Steuerung. Ich bin fest davon überzeugt, dass Ärzte, die überwiegend die Leitwirkstoffe verordnen, sich im Endeffekt auch wirtschaftlich verhalten. Die bisherigen Richtgrößenprüfungen und Regresse werden dadurch völlig überflüssig.

Der Gesetzgeber plant auch eine Ablösung der Richtgrößenprüfung in der Modellregion. Leider ist jedoch die dafür vorgesehene gesetzliche Vorschrift (§ 106 Absatz 3b SGB V) – wie sie mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) aufgenommen wurde – nicht umsetzbar. Eine Lösung darf nicht so aussehen, dass sie die Vertragsärzte und die Abläufe in ihren Praxen noch zusätzlich belastet!

Das Konzept von KBV und ABDA mit seinen drei Säulen Medikationskatalog, Medikationsmanagement und Wirkstoffverordnung setze ich in diesem Gremium als bekannt voraus. Es handelt sich dabei nicht um ein „Apothekenförderungsprogramm“, wie Herr Weigeldt als Bundesvorsitzender des Hausärzteverbandes kürzlich behauptet hat! Es werden auch keine ärztlichen Aufgaben den Apothekern übertragen, wie Herr Hermann von der AOK Baden-Württemberg uns vorgeworfen hat.

Es handelt sich hierbei um eine neue Form der Zusammenarbeit im Sinne der Patienten, insbesondere der chronisch Kranken, die auf eine gute verlässliche Medikation angewiesen sind. Niemand gibt Kompetenzen ab. Wir erhoffen uns vielmehr Synergieeffekte, indem beide, Ärzte und Apotheker, gemeinsam die Medikation vor Ort organisieren und überwachen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vor kurzem habe ich in einem Interview erklärt, dass ich enttäuscht sei über die restriktive Haltung der Politik beim Thema Arzneimittel. Dieser Auffassung bin ich nach wie vor. Denn solange Ärzte für das Überschreiten von Richtgrößen persönlich haften müssen, können wir einen Ärztemangel nicht wirksam verhindern. Ich will mir deshalb als KBV-Vorstand nicht vorwerfen lassen, dass wir den Sicherstellungsauftrag nicht erfüllen! Darum sage ich nach wie vor: Die Regresse müssen raus aus dem Versorgungsstrukturgesetz.

Herr Rösler hat seinerzeit gesagt, die „Kontrollitis“ im deutschen Gesundheitswesen müsse abgebaut werden. Herr Minister Bahr sagt im Prinzip das Gleiche. Im Koalitionsvertrag von Union und FDP steht, dass die Überregulierung im Arzneimittelmarkt abgeschafft und die Notwendigkeit von Richtgrößenprüfungen überprüft werden sollen. Ich erwarte nicht mehr, als dass die Regierung danach handelt und den Mut hat, ihre eigenen Vorsätze in die Tat umzusetzen.

Ich setze in diesen Tagen darauf, dass die Regierungskoalition noch zu Änderungen an diesem Gesetzgebungsantrag bereit ist. Hierfür haben wir konkrete Vorschläge:

  1. Es sollte mehr als ein Modellvorhaben möglich sein, damit wir in einem innovativen Prozess – auch durch den Wettbewerb mehrerer Modelle – genügend Erfahrungen sammeln können.
  2. Die Durchführung eines Modellvorhabens muss auch Auswirkungen auf die Arzneimittelvereinbarungen nach § 84 SGB V haben: Das heißt, in der Modellregion müssen die ausgabenbezogenen Steuerungselemente, zum Beispiel die Vereinbarung eines Arzneimittelausgabenvolumens, aufgehoben werden.
  3. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Ablösung der Richtgrößenprüfung muss so geändert werden, dass sie in der Arztpraxis auch umsetzbar ist.
  4. Die Finanzierung des Modellvorhabens darf kein kollektivvertragliches Bonus-Malus-System darstellen.
  5. Die Praxisverwaltungssysteme müssen Feedbacksysteme zur Arzneimitteltherapie-sicherheit enthalten. Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser müssen hierbei auf dieselben Module zurückgreifen können.
  6. Für die Umsetzung der Wirkstoffverordnung muss der Wirkstoffname auf der Arzneimittelpackung deutlich lesbarer sein. Dafür brauchen wir eine gesetzliche Änderung im Arzneimittelgesetz.
  7. Die Absicht, das Modellvorhaben umsetzen zu wollen, darf zu keinem bürokratischen Hürdenlauf werden, der die Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit auf Jahre hinausschiebt.

Ich bin der festen Überzeugung, dass sich das KBV/ABDA-Konzept in Modellvorhaben beweisen wird und die Politik es anschließend in die Regelversorgung übernimmt. Mit den Krankenkassen alleine, ohne gesetzliche Änderungen, ist dies nicht umsetzbar. Das haben wir in den vergangenen Jahren in den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zu den Arzneimittel-Rahmenvorgaben erfahren!

Die derzeitigen Verhandlungen zu den Arzneimittel-Rahmenvorgaben 2012 nach § 84 Abs. 7 SGB V stehen kurz vor dem Abschluss. Beide Vertragsparteien werden das vorläufige Verhandlungsergebnis in den nächsten Tagen in ihren Häusern und Gremien abschließend diskutieren. Ich bin sicher, dass wir hier zu einem Abschluss kommen werden, der dem Versorgungsbedarf mit Arzneimitteln Rechnung trägt.

Zu diesem Ergebnis gehört, dass es uns insbesondere gelungen ist, für die Anpassungsfaktoren gerade noch akzeptable positive Werte zu verhandeln. Darüber hinaus wird es in den KVen weiteren Spielraum für eine vernünftige und in der Praxis umsetzbare Steuerung der Arzneimittelversorgung geben.

Bis Mitte dieser Woche hat die KBV mit dem GKV-Spitzenverband auch über Rahmenvorgaben für die Inhalte der Heilmittelvereinbarungen verhandelt. Diese müssen bis zum 30. September 2011 für das Jahr 2012 vereinbart sein. Leider konnten wir keine Einigung erzielen. Kommende Woche ist ein Gespräch zwischen Herrn von Stackelberg und mir anberaumt. Sollte es dann nicht zu einem tragfähigen Kompromiss kommen, sind wir gezwungen, das Schiedsamt anzurufen.

Um unsere Position deutlich zu machen: Im Jahr 2010 liegt die Deckungslücke für die Heilmittelversorgung bundesweit bei 13,4 Prozent. Im 1. Halbjahr 2011 lag die Entwicklung der Heilmittelausgaben bei 9,8 Prozent. Der aktuelle Heil- und Hilfsmittel-Report der Barmer GEK konstatiert eine Unterversorgung mit Heilmitteln. Zugleich fordert er von den Vertragsärzten den frühzeitigen Einsatz von Heilmitteln.

Schließlich erfordert die Änderung der Heilmittelrichtlinie zum 1. Juli 2011 mit der Möglichkeit der Gewährung von langfristigem Heilmittelbedarf eine entsprechend angemessene Anpassung der Heilmittelausgaben. Alle diese nachvollziehbaren Entwicklungen hat der GKV-Spitzenverband negiert. Dieses Ergebnis ist mit Konsequenzen verbunden:

  1. Wir müssen unsere Ärzte auffordern, ihre Heilmittelverordnungen an die von der GKV zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel anzupassen. Die KVen Baden-Württemberg und Bayerns wollen ihre Ärzte entsprechend informieren.
  2. Wir werden uns im G-BA für die Überarbeitung des Heilmittelkataloges einsetzen. Das Ziel ist, Heilmittel mit mangelnder Evidenz aus der Erstattungsfähigkeit zulasten der GKV zu entfernen. Dadurch frei werdende Mittel könnten eingesetzt werden, um gegen die Unterversorgung vieler chronisch Kranker mit Heilmitteln vorzugehen. Zugleich verbinden wir damit das Ziel, einen bürokratiefreien Zugang zur Heilmittelversorgung für Ärzte und Patienten gleichermaßen zu gewährleisten.

Wir stellen uns damit der Verantwortung für unsere Patienten. Wir fordern den GKV-Spitzenverband auf, dies ebenfalls zu tun.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vor wenigen Tagen hat Transparency International wieder einmal mangelnde Transparenz im Gesundheitswesen beklagt. Dabei werden immer wieder auch Anwendungsbeobachtungen (AWB) als Beispiel angeführt. Hier haben wir als KBV unsere Hausaufgaben gemacht. Wie schon im Rahmen der Entstehung des AMNOG haben wir auch im jetzigen Verfahren zum Versorgungsstrukturgesetz unsere Forderungen zur Erhöhung der Transparenz bei AWB erneuert.

Denn AWB allein zu Marketingzwecken sind völlig überflüssig. Ärzte, die erwägen, an einer AWB teilzunehmen, sollten sich im Vorfeld über deren Ziel und Qualität informieren. Die Aufwandsentschädigungen müssen sich an der Zeit für die Dokumentation und dem sonstigen Aufwand des teilnehmenden Arztes orientieren. Patienten müssen von ihren Ärzten über die Teilnahme an einer AWB informiert werden und ihr Einverständnis dafür geben.

Auch beim Meldeverfahren müssen Form und Inhalte weiter verbessert werden. So schlagen wir beispielsweise vor, dass beim Abschluss einer AWB die insgesamt beteiligten Ärzte, Patienten als auch das Honorarvolumen erfasst werden. Durch die Einrichtung einer öffentlich zugänglichen Datenbank bei der zuständigen Bundesoberbehörde mit Zugriffsmöglichkeit auf Beobachtungspläne, Ergebnisse und Bewertungen von AWB sollen deren Transparenz und Qualität weiter verbessert werden. Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber dafür sorgen, dass bei den Anzeigen von AWB die Meldung von Arztanschriften und der lebenslangen Arztnummer verbindlich werden.

Nur so können wir endlich mit dem Vorwurf der unzulässigen Zusammenarbeit zwischen pharmazeutischer Industrie und Ärzten aufräumen. Im Frühjahr dieses Jahres hat Transparency International einen Antrag gestellt, wonach die KBV die Daten zu AWB weitergeben soll. Die Organisation beruft sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz. Von insgesamt etwa 200 von der KBV angeschriebenen pharmazeutischen Unternehmen haben einige Einwände gegen eine Datenweitergabe vorgebracht.

Die KBV hat diese geprüft und anschließend einen Bescheid über Art und Umfang einer möglichen Datenweitergabe sowohl an Transparency International als auch an die Unternehmen versandt. In dem Bescheid wurde darauf hingewiesen, dass die KBV aus Gründen der gesetzlich auferlegten Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht dazu befugt ist, dem Antrag vollständig stattzugeben. Gegen diesen Bescheid haben Transparency, aber auch einige Unternehmen, Widerspruch eingereicht.

Mittlerweile hat sich auch noch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingeschaltet. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Eine Datenweitergabe an Transparency ist bislang nicht erfolgt. Wenn der Gesetzgeber unsere Forderungen nach mehr Transparenz und einer Verbesserung des Meldeverfahrens unterstützen würde, würden solche Anfragen in Zukunft überflüssig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein Erfolg im Kampf gegen unzulässige Beeinflussung von Ärzten ist die manipulationsfreie Praxisverwaltungssoftware (PVS), die die KBV umgesetzt hat. An dieser Stelle muss ich erwähnen, dass eine werbefreie Version meist mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Daher entscheiden sich viele Anwender dagegen und nehmen lieber ein nicht werbefreies Angebot. Aus rechtlichen Gründen darf die KBV in Bezug auf die Preisgestaltung keine Vorschriften machen.

Des Weiteren ist in dem Anforderungskatalog AVWG die Anzahl sowie Häufigkeit von Werbeeinblendungen nicht definiert. Die KBV hält aber daran fest, dass Werbung maßvoll, nicht manipulativ und unaufdringlich eingesetzt werden soll.

Grundsätzlich sollte die EDV helfen, den Ärzten ihre Arbeit zu erleichtern. So sollte es möglich sein, dass die PVS etwa das Alter eines Patienten berücksichtigt und ihm automatisch die richtige Grundpauschale zuordnet, so dass der Arzt nicht jedes Mal selbst rechnen muss. Auch könnte die Software dem Arzt etwa das lästige Eingeben von EBM-Ziffern abnehmen. An Stelle der Ziffern könnten standardisierte Kürzel treten. Darum wollen wir uns bei der nächsten EBM-Anpassung kümmern.

Ein noch wichtigerer Punkt ist jedoch, die veränderte Versorgungsrealität zu berücksichtigen. Dazu gehört, dass es immer mehr ältere Menschen gibt, die mehr Zuwendung bedürfen. Zurzeit sind etwa 75 Prozent der hausärztlichen Leistungen über die Versichertenpauschale abgegolten. Denkbar wäre, diesen Anteil zu senken und zuwendungsintensive Leistungen zusätzlich zu vergüten. Leistungen wie Heimbetreuung oder die Erstdiagnose chronischer Erkrankungen könnten eigene Ziffern bekommen.

Damit ließe sich auch die hausärztliche Tätigkeit gegenüber den Fachärzten stärken. Ein weiteres Ziel ist, Praxen, die schwerkranke Patienten betreuen, besser zu honorieren als solche mit Patienten, die nur einmal im Quartal kommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein Bereich, den wir weiter stärken wollen, ist die Prävention. Im Rahmen der Präventionsinitiative, die die KBV im vergangenen Jahr gemeinsam mit den KVen gestartet hat, setzen wir auch auf ein Recall-System, mit dem die Vertragsärzte ihre Patienten an Vorsorgeuntersuchungen erinnern können. Viele PVS haben diese Möglichkeit mittlerweile implementiert.

Diesen Monat haben wir eine Praxis-Info herausgegeben, mit der KVen ihre Ärzte über die verschiedenen Wege informieren können, um Patienten zur Teilnahme an Präventionsangeboten zu motivieren. Wir erhoffen uns davon, die Inanspruchnahme solcher Untersuchungen insgesamt zu erhöhen, denn diese ist nach wie vor ausbaufähig.
Erfreuliche Zahlen gibt es hingegen von der Online-Initiative zu vermelden.

Im August waren knapp 19.500 Ärzte über KV-SafeNet angeschlossen, mit KV-FlexNet waren es 9.750. Insgesamt sind damit über 30.000 Kolleginnen und Kollegen an einem sicheren und einheitlichen Netz der KVen angeschlossen. Den höchsten Anteil der SafeNet-Nutzer stellt die KV Bremen mit 70,9 Prozent. Noch weiter fortgeschritten ist die Nutzungsrate der Online-Abrechnung: Hier ist Bayern der Spitzenreiter mit 99,5 Prozent.

Besonders erwähnen möchte ich, dass die KBV auch für eine engere Verzahnung der Sektoren sorgt. Krankenhäuser, zum Beispiel das Universitätsklinikum Aachen, bieten im sicheren Netz der KVen ihre Fallakten an und tauschen so Informationen mit Niedergelassenen aus. Ab 2012 wird darüber hinaus die große Mehrheit der Krankenhäuser die Abrechnungen mit den Unfallversicherungsträgern via KV-SafeNet durchführen.

Infektionskrankheiten, wie sie bei der EHEC-Epidemie aufgetreten sind, müssen Ärzte innerhalb von 24 Stunden an die Gesundheitsämter melden. Die Pflicht der Behörden zur Informationsweitergabe an das Robert-Koch-Institut wurde verkürzt: Sie darf drei Tage nicht überschreiten. Auch diese Meldungen können in Zukunft einfach und schnell über KV-SafeNet vorgenommen werden.

Zur Online-Initiative gehört auch KV-Connect, der Nachfolger des KBV-Mail-Dienstes. 13 KVen haben sich bereits entschlossen, das Projekt aktiv zu gestalten und KV-Connect einzuführen. Um die einzelnen Aktivitäten zu bündeln und gemeinsam zu planen, hat die KV-Telematik-ARGE kürzlich ein bundesweites Projekt angestoßen. Ziel ist, die konkreten Anforderungen zu sammeln, an die Hersteller von PVS weiterzuleiten und anschließend in einem realistischen Zeitplan umzusetzen. Das erste Treffen der IT-Verantwortlichen im Rahmen des Projektes „bundesweite Einführung von KV-Connect“ findet Anfang Oktober in Berlin statt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Basis-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) läuft derzeit wie beschlossen zum 1. Oktober. Bis Mitte September haben die KVen Quoten bei den Erstattungsanträgen zwischen 43 und 80 Prozent gemeldet. Bis zum Ende des Finanzierungszeitraumes ist mit einer weiteren Steigerung zu rechnen. Fest steht allerdings auch, dass nur wenige Krankenkassen die eGK am 1. Oktober herausgeben werden.

Bis zum 22. September haben nämlich erst zwölf Kassen den vollständigen Zulassungsprozess bei der gematik bestanden. Grundsätzlich sind diese Tests inklusive der sogenannten Personalisierungsvalidierung jedoch ein großer Erfolg der KBV! Denn durch sie werden die Kassen gezwungen, die Spezifikationen einzuhalten. Dadurch werden mögliche Probleme nicht erst in den Praxen auffällig.

Widersprüchliche Aussagen gibt es darüber, ob ein Arzt nach dem 1. Oktober weiterhin die alte Krankenversichertenkarte (KVK) akzeptieren muss, wenn er bereits über ein Lesegerät verfügt und ein Patient, der bereits eine eGK hat, mit der alten KVK in die Praxis kommt. Denn bei einer Vermischung der Karten in den Praxen könnte das Auftreten von unterschiedlichen Versichertennummern von eGK und KVK zu Fehlern führen. Umgekehrt stellt sich die Frage, ob jeder Arzt zum 1. Oktober ein Kartenterminal in der Praxis haben muss. Tatsächlich sind laut Bundesmantelvertrag nur die Versicherten explizit verpflichtet, eine eGK vorzulegen.

Nur solange sie diese noch nicht erhalten haben, müssen sie die KVK vorlegen. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss allerdings auch die Pflicht des Vertragsarztes, die Daten der eGK einlesen zu können. Aufgrund der Lieferschwierigkeiten der Hersteller wird jedoch nicht jede Praxis bis zum 1. Oktober mit entsprechenden Geräten ausgestattet sein. Insofern haben die Krankenkassen Recht, wenn sie ihren Versicherten empfehlen, gegebenenfalls neben der eGK temporär auch die KVK als Anspruchsnachweis vorzulegen.

Wie ist der Stand der Dinge beim Online-Rollout? Aktuell arbeitet die gematik neben dem Basis-Rollout an Projekten für den Online-Rollout. Dabei werden sowohl die Telematikinfrastruktur als Online-Vernetzung als auch die sogenannten Startanwendungen geplant. Die KBV betreut hierbei sowohl das Projekt zum Aufbau der Telematikinfrastruktur als auch das Projekt „Kommunikation der Leistungserbringer“ (KOM-LE).

Dieses Projekt wurde zuletzt als „überraschend praktikabel“ positiv in der Ärzte Zeitung erwähnt . Weitere Projekte sind das Versichertenstammdatenmanagement, das Notfalldatenmanagement sowie die Integration der elektronischen Fallakte. Die KBV nutzt hier ihre Position in der gematik, um sicherzustellen, dass praxisnahe Abläufe in der Arztpraxis erzielt und konkreter Mehrwert geschaffen wird. Zu den Startanwendungen haben die Gesellschafter der gematik, also auch die KBV, zunächst die Anforderungen definiert und arbeiten jetzt an der Konzeption der Lösung.

Bei diesen Projekten haben wir darauf geachtet, dass Konzeption, technische Entwicklung und Testmaßnahmen nicht ungeordnet und parallel ablaufen, wie es in der Vergangenheit zum Teil der Fall war. Leitsatz der KBV ist und bleibt „Qualität vor Schnelligkeit“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
erlauben Sie mir noch einige Worte zu der sogenannten Alternative 2012, mit der die Krankenkassen an die Öffentlichkeit gegangen sind. Die Kassen werben damit, das Projekt eGK zu beschleunigen, indem sie „ihre“ Anwendung, das Versichertenstammdatenmanagement, vorziehen und auf medizinischen Mehrwert sowie Abstimmungen mit den Leistungserbringern zunächst verzichten.

Noch nicht einmal die Basis für sinnvolle medizinische Anwendungen, nämlich eine qualifizierte elektronische Signatur, wollen die Kassen in ihre Pläne mit einbeziehen. Dabei war die Signatur, zumindest technisch, in den Testregionen schon vor Jahren möglich. Die KBV wird diese Bedingungen nicht akzeptieren! Mit diesem Vorstoß verabschieden sich die Kassen von den gemeinsamen Zielen der gematik und starten einen Alleingang, den wir nicht hinnehmen werden. Sollte der GKV-Spitzenverband das durchziehen, muss er auch die Konsequenzen tragen.

Die Erfahrungen des Basis-Rollouts haben gezeigt, dass ein stufenweises Vorgehen sinnvoll ist, um die Praxen nicht mit einer Vielzahl gleichzeitiger Änderungen zu überfordern. Aber: Eine Einführung von Infrastruktur und Arbeitsprozessen, die zunächst hauptsächlich den Krankenkassen dienen, können und wollen wir keinem Arzt zumuten!

Um uns dennoch nicht vorwerfen zu lassen, dass wir einer Beschleunigung im Weg stehen, haben wir einer Arbeitsgruppe zugestimmt, die auf Basis des von den Kassen vorgelegten Konzeptes „Alternative 2012“ überprüft, ob die beworbene Beschleunigung tatsächlich erreicht werden kann, ohne Qualität und Sicherheit einzubüßen und ohne auf medizinischen Mehrwert – mindestens also die qualifizierte elektronische Signatur – für Arzt und Patient zu verzichten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Medizinstudierendenbefragung 2010, die ich vorhin schon einmal erwähnte und die wir Ihnen an anderer Stelle vorgestellt haben, hat sich als enorm wichtig erwiesen. In den Medien hat sie ein vielfältiges Echo gefunden und auch die Politik zeigte sich interessiert. Der Bericht ist jetzt in seiner Langfassung fertiggestellt und wird im Deutschen Ärzteverlag veröffentlicht. Parallel hierzu finden wissenschaftliche Publikationen in einschlägigen Fachmedien statt.

Kenntnisse darüber, was die kommende Ärztegeneration denkt und was die Prämissen für eine spätere Niederlassung sein könnten, sind essenziell, um entsprechende Vorkehrungen treffen zu können. Beim Punkt Regressfreiheit ist evident, dass diese ein Anliegen dieses Vorstandes ist. Ein anderer wichtiger Faktor ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mit der Freischaltung des interaktiven Web-Portals Praxis und Familie haben wir einen konkreten Schritt getan, um diese zu fördern.

Das gleiche Ziel verfolgt die geplante Änderung der Approbationsordnung. Diese sieht unter anderem vor, das Praktische Jahr flexibler zu gestalten, etwa in Teilzeit. Des Weiteren soll das PJ künftig auch an dazu geeigneten Krankenhäusern außerhalb der Heimatuniversität absolviert werden können. Das „Hammerexamen“ soll abgeschafft werden, indem der schriftliche Teil des zweiten Abschnitts der ärztlichen Prüfung vor das PJ gelegt wird.

Ein besonderes Anliegen ist mir die Stärkung der Allgemeinmedizin in der ärztlichen Ausbildung. Dazu wird unter anderem die Quote der PJ-Plätze in der Allgemeinmedizin schrittweise angehoben, zunächst auf zehn Prozent ab Oktober 2013, ab Oktober 2019 auf 20 Prozent. Bereits ein Anteil von zehn Prozent bedeutet eine Verdreifachung der gegenwärtig angebotenen PJ-Plätze in der Allgemeinmedizin.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nicht nur die Sicht der künftigen Ärztegeneration ist wichtig. Auch wie die Versicherten die vertragsärztliche Versorgung beurteilen, interessiert uns sehr. Deshalb führt die KBV auch in diesem Jahr – zum mittlerweile fünften Mal – eine repräsentative Versichertenbefragung durch. Die Befragung soll bei den Patienten die Zufriedenheit mit der ambulanten Versorgung ermitteln und Hinweise auf Präferenzen zu wichtigen Versorgungsfragen liefern. Dazu gehören die Themen Wartezeiten, IGeL und Arztbewertungsportale.

Der Vorstand der KBV hat wieder die Forschungsgruppe Wahlen mit der Durchführung beauftragt. Die Befragung von 2.000 Personen hat gerade stattgefunden, die Ergebnisse werden wir auf einer Pressekonferenz im November vorstellen.

Zum Schluss möchte ich noch einen Blick nach Brüssel werfen. Dort ist nach wie vor die Berufsanerkennungsrichtlinie Thema. Die Kommission plant, hierzu Ende des Jahres eine Mitteilung vorzulegen. Die Gesundheitsberufe machen den größten Anteil der Verfahren zur Anerkennung von Berufsabschlüssen in der EU aus: Zwischen 2007 und 2010 erhielten europaweit 26.000 Ärzte, 15.200 Krankenschwestern, 6.600 Zahnärzte und 3.400 Apotheker die automatische Anerkennung ihrer Abschlüsse auf Grundlage der Richtlinie. Bemerkenswert ist, dass Großbritannien in besonderem Maße von der Mobilität der Gesundheitsberufe profitiert.

Jeder dritte dort tätige Arzt hat seine medizinische Ausbildung im Ausland erhalten. Die Vorarbeiten an einem Grünbuch der Kommission sowie Konsultationen zu einer Überarbeitung der Berufsanerkennungsrichtlinie sind in vollem Gange. Die KBV hat eine Stellungnahme zum Grünbuch abgegeben. Im Oktober wollen wir in Brüssel mit Vertretern Österreichs das Thema Berufsanerkennungsrichtlinie und Fachkräftemangel diskutieren.

Bezüglich der Patienteninformationen zu Arzneimitteln soll ein neuer Vorschlag der Kommission Ende Oktober vorgelegt werden. Im November 2010 hatte das Europäische Parlament in seiner Entschließung im Rahmen der ersten Lesung eine Reihe von Änderungen am Legislativvorschlag gefordert. Gesundheitskommissar John Dalli hatte die Ausrichtung des Parlamentsbeschlusses begrüßt und einen geänderten Richtlinienvorschlag angekündigt.

Beim Thema Patientenmobilität stehen die Mitgliedstaaten vor der Aufgabe, die Richtlinie bis Oktober 2013 umzusetzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zum Schluss möchte ich noch einmal kurz auf das Thema zurückkommen, das mir so sehr am Herzen liegt: Die Steigerung der Attraktivität des Arztberufes. Das Medizinstudium ist nach wie vor eines der beliebtesten. Die jungen Menschen nehmen strenge Auswahlverfahren und mitunter lange Wartezeiten in Kauf, um den Beruf ergreifen zu können, den sie für ihren Traumberuf halten. Und es ist ein Traumberuf, davon bin ich nach wir vor überzeugt!

Deswegen möchte ich noch einmal das unterstreichen, was Herr Köhler in seiner Rede so eindringlich geschildert hat: Wir dürfen es nicht zulassen, dass dieser Beruf kaputtgeredet, kaputtreglementiert und kaputtgespart wird! Das sind wir unseren Mitgliedern, das sind wird den zukünftigen Ärzten und Psychotherapeuten, und das sind wir auch den Menschen schuldig, die sich auf ihre Gesundheitsversorgung verlassen. Wir können etwas tun. Die Zeichen stehen günstig. Packen wir es an!

Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

 
Letzte Änderung 30.09.2011
Auf dieser Seite
 
Autoreninfo
Bild des Autoren Dr. Carl-Heinz Müller
Dr. Carl-Heinz Müller
ehemaliger Vorstand der KBV für den hausärztlichen Bereich