Arzneimittelmodell kann starten
X-RAY der Durchblick von Dr. Carl-Heinz Müller: Das Versorgungsstrukturgesetz erlaubt, das Arzneimittelkonzept von KBV und Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) regional zu testen. Warum es Ärzte, Patienten und Kassen zufriedener machen wird, erläutert KBV-Vize Dr. Carl-Heinz Müller.
Ein Umdenken in der Arzneimittelversorgung ist längst überfällig. Unzeitgemäße Richtgrößen und belastende Regresse, die an der gesellschaftlichen Realität vorbeigehen, müssen endlich der Vergangenheit angehören. Es ist dringend geboten, die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten aus dem Dickicht der Preisregulierung zu befreien und die Arzneimittelversorgung für die Patienten zu verbessern.
Die Basis für die Umsetzung dieser Forderungen schafft das Versorgungsstrukturgesetz, indem es die Möglichkeit eröffnet, unser gemeinsames Arzneimittelkonzept (ABDA-KBV-Modell) in einer Region bis zu drei Jahre lang zu erproben. Die Vorbereitungen für das Projekt, das 2013 starten soll, sind bereits angelaufen.
Das drei-Säulen-Modell
Das ABDA-KBV-Modell besteht aus drei Säulen: Medikationsmanagement, Wirkstoffverordnung und Medikationskatalog. Das Medikationsmanagement richtet sich vor allem an chronisch Kranke, die mindestens fünf Arzneimittel dauerhaft einnehmen. Jeweils ein Arzt und ein Apotheker übernehmen für die Dauer eines Jahres gemeinsam die kontinuierliche Betreuung der Patienten. Dazu erstellen und aktualisieren sie unter anderem den vollständigen Medikationsplan.
Die Wirkstoffverordnung, sieht vor, dass Ärzte und Psychotherapeuten in Zukunft statt eines bestimmten Präparats nur noch Wirkstoff, Stärke, Menge und Darreichungsform verordnen. Grundlage für die Verordnungen ist ein Medikationskatalog auf Wirkstoffbasis, der eine leitliniengerechte Versorgung sicherstellt. Der Apotheker wählt das Präparat aus und gibt es nach einer Beratung an den Patienten ab. Dieser bekommt zudem einen Medikationsplan.
Keine Positivliste
Der von uns vorgeschlagene Medikationskatalog wurde gelegentlich mit einer Positivliste verwechselt. Ich möchte hier noch einmal klarstellen, dass es sich dabei um eine Verwechslung der Begrifflichkeiten handelt. Eine Positivliste ist eine für den Arzt bindende Aufstellung von Arzneimitteln, an die er sich bei Verschreibungen zu halten hat.
Der Medikationskatalog dagegen ist eine Weiterentwicklung des Konzeptes der Leitsubstanzen. Er listet Leit- und Reservewirkstoffe vorrangig für die Indikationen der Grundversorgung auf. Damit wird eine einheitliche, kassenübergreifende, leitliniengerechte und patientenorientierte Versorgung sichergestellt.
Wir legen Wert auf die Feststellung, dass Ärzte in ihrer Therapieentscheidung frei sind und auch weiterhin bleiben müssen. Die bisher bestehenden Richtgrößen und Regresse jedoch beschränken Ärzte in dieser Freiheit.
Unser Ziel ist, das Modell so schnell wie möglich in die Regelversorgung zu übernehmen und in absehbarer Zeit den nächsten Schritt zu gehen: den in Richtung völliger Abschaffung von Richtgrößen und Regressen. Denn erst, wenn uns dies gelingt, wird der Arztberuf für Nachwuchsmediziner wieder attraktiver, so dass sie sich in unterversorgten Regionen niederlassen.
Ganz deutlich wird dies in einer von uns in Auftrag gegebenen bundesweiten Befragung von etwa 12.500 Medizinstudenten. Auf die Frage, was sie von einer Niederlassung abschrecke, gab die Hälfte von ihnen Regresse an. Diese Befürchtung ist nicht überraschend, denn in Zeiten der Rabattverträge zwischen Kassen und Industrie haben Ärzte keinen Überblick mehr, welchen Preis ein Arzneimittel hat. Die Preisverantwortung liegt voll und ganz bei den Krankenkassen und bei der pharmazeutischen Industrie.
Patienten-Verunsicherung beenden
Seit Jahren setzen wir uns intensiv für eine verbesserte Arzneimittelversorgung ein, die wieder mehr Verantwortung in die Hände von Ärzten und Apothekern legt. Die momentane Situation jedenfalls, dass Ärzte aufgrund von Richtgrößenprüfungen verunsichert und zur Kasse gebeten werden, ist unhaltbar. Genauso wie die derzeitige Situation, dass für Patienten aufgrund von Rabattverträgen häufig undurchsichtig ist, wann und warum sie ein anderes, als das ihnen von ihrem Arzt verschriebene Präparat bekommen.
Außerdem gefährdet das Austauschen der Medikamente im Rahmen der Rabattverträge die Arzneimitteltherapiesicherheit und die Compliance der Patienten erheblich. Hier können wir im Rahmen des Arzneimittelmodells eine deutliche Verbesserung der Versorgung erreichen und die Attraktivität des Arztberufes steigern.

