Hilfsmittel-Richtlinie - Inkraftsetzung zum 1. April 2012
Ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom 17. Dezember 2009 (B 3 KR 20/08 R) stellte klar, dass der Versicherte einen Anspruch auf solche Hörgeräte hat, die nach dem Stand der aktuellen Medizintechnik Funktionsdefizite des Hörvermögens möglichst weitgehend ausgleichen sollen. Gemeint ist, dass beispielsweise ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen erreicht werden sollte. Anforderungen dieser Art bedürfen natürlich einer aktuellen Technik. Bei den Testverfahren können neben dem Freiburger Einsilbertest nun auch neuere Testverfahren angewendet werden, wie z. B. der OLSA oder GÖSA. Gesonderte Kapitel befassen sich mit Übertragungsanlagen oder auch mit den Regelungsbesonderheiten bei Kindern und Jugendlichen.
Diese und weitere Überarbeitungen finden Sie in der Richtlinie für den Bereich der Hörhilfen. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des G-BA.
