Ambulantes Operieren

Viele chirurgische Eingriffe können ambulant durchgeführt werden. Dazu gehören etwa Arthroskopien, Kataraktoperationen und Biopsien. Sämtliche solcher Operationen und stationsersetzenden Eingriffe, die ambulant durchgeführt werden können, sind in einem Katalog aufgelistet. Diesen haben die KBV, der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zusammengestellt. Darüber hinaus vereinbaren sie für diese Leistungen einheitliche Vergütungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte. Für das ambulante Operieren benötigen Vertragsärzte eine Genehmigung ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung. Zudem gelten spezielle Qualitätssicherungsmaßnahmen, die in entsprechenden Vereinbarungen festgehalten sind. Das ambulante Operieren und sogenannte stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus, die nicht notwendige vollstationäre Krankenhausbehandlungen vermeiden, sind in einem Vertrag zwischen der KBV, dem GKV-Spitzenverband und der DKG nach Paragraf 115b Absatz 1 des Fünften Sozialgesetzbuches geregelt.

 
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KBV-Vorstand über die Auswirkungen des GKV-Finanzierungsgesetzes auf das ambulante Operieren
Ambulante Operationen sparen Geld und sind beliebt. Dennoch schränkt das jüngste Gesetz zur GKV-Finanzierung die Anwendung der ambulanten Operationen ein, wie KBV-Chef Dr. Andreas Köhler erläutert.
11.02.2011 | Länge: 02:54 | Weitere Videos
Letzte Änderung 11.02.2011