Stand: Mai 2011
Vorbemerkung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die Kritik aus der Ärzteschaft und deren Organen an der Arbeit der 13. Amtsperiode zum Anlass genommen, ihr bisheriges Leitbild, ihre Strategie und ihre Handlungsfelder zu überprüfen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des geplanten GKV-Versorgungsgesetzes und dessen Umsetzung im Interesse der Vertragsärzte und -psychotherapeuten erfolgt.
Die Überprüfung hat die Notwendigkeit einer Neuausrichtung der gesamten Arbeit der KBV ergeben. Dafür haben wir ein neues Leitbild als Grundlage für veränderte, die Akzeptanz der Körperschaft fördernde Handlungsfelder entwickelt. Auf diese Handlungsfelder will die Kassenärztliche Bundesvereinigung alle konkreten Aufgaben, Maßnahmen und Projekte in der 14. Amtsperiode ausrichten.
Nach Auffassung der KBV kann nur so bei der Umsetzung des kommenden Versorgungsgesetzes eine ausgewogene Balance zwischen der Interessenvertretung der niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten und der Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung in Deutschland mit ambulanten medizinischen Leistungen erreicht werden.
Leitbild |
|---|
|
Wir sind und bleiben die übergreifende Interessenvertretung der niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten in Deutschland. Wir sind und bleiben aber auch die Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Versorgung mit ambulanten medizinischen Leistungen für alle Versicherten aufbauend auf der föderalen Struktur in sinnvoller Arbeitsteilung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen sicher und gerecht organisiert. Basis dafür ist und bleibt der Kollektivvertrag in einem sinnvollen Nebeneinander mit anderen Versorgungsverträgen. Unsere Ziele lauten:
Um diese Ziele zu erreichen, werden wir auf der Grundlage eines für Vertragsärzte und -psychotherapeuten transparenten Informations- und Entscheidungsprozesses alle Verbesserungsmöglichkeiten ausschöpfen, damit unsere Dienstleistungen positiv bewertet werden. |
Handlungsfelder in der 14. Amtsperiode
- Steigerung der Attraktivität ärztlicher und psychotherapeutischer Tätigkeit.
- Modernisierung des Kollektivvertrages als Grundlage einer haus- und fachärztlichen Versorgung unter Berücksichtigung der Versorgungsgerechtigkeit.
- Föderal ausgerichtete Arbeitsteilung zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV.
- Verbesserung von Information und Kommunikation gegenüber Vertragsärzten und -psychotherapeuten und deren Selbstverwaltungsorganen.
- Förderung von Versorgungsforschung und innovativen Versorgungsstrukturen.
Beschluss der KBV-VV vom 30.05.2011
