KBV-Empfehlungen zur Vorbereitung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung auf eine mögliche Influenza-Pandemie
Auf Grundlage einer WHO-Empfehlung hat eine Expertengruppe des BMG unter Mitwirkung des RKI seit 2001 einen nationalen Influenza-Pandemieplan entwickelt, auf dessen Grundlage in Deutschland für den Fall Vorbereitungen getroffen werden sollen, dass eine hochansteckende Variante z. B. der Vogelgrippe zu einer tödlichen Pandemie führt. Dieser nationale Pandemieplan wurde 2005 veröffentlicht (www.rki.de), wird zwischenzeitlich ständig weiter entwickelt und in Pandemieplänen der Bundesländer konkretisiert. Die Organisations- und Durchführungsverantwortung für die im Pandemieplan angelegten Maßnahmen liegt auf Landesebene.
Im Falle einer solchen Pandemie wird in Deutschland mit 12 bis 40 Millionen Erkrankungen und bis zu 160.000 Toten gerechnet. In allen gesundheitspolitischen Gremien, der Gesundheitsministerkonferenz der Länder, sowie in den Pandemieplänen des RKI sowie der Bundesländer wird davon ausgegangen, dass im Falle einer Influenza-Pandemie die Hauptlast der medizinischen Versorgung im ambulanten Bereich, und zwar im etablierten GKV-System, zu schultern sein wird.
Die Vorstände der KBV und der Bundesärztekammer haben zunächst im gemeinsamen Grundsatzpapier vom 29. November 2005 (DÄB, Heft 49 vom 9. Dezember 2005) die Verantwortung der Ärzteschaft bejaht, auch im Falle einer Pandemie die medizinische Versorgung der Bevölkerung so weit möglich sicherzustellen.
Gleichzeitig haben sowohl die BÄK, als auch die KBV mit den KVen jeweils Pandemiearbeitsgruppen eingerichtet, in der die bundesweit geltende Pandemieplanung des RKI ausgewertet, Informationen über die regional darauf aufbauenden Pandemiepläne der Länder ausgetauscht, und die regionalen Vorbereitungen abgeglichen werden.
Auf Veranlassung des KBV-Vorstandes wurden von der Pandemiearbeitsgruppe KBV/KVen in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer inzwischen folgende Empfehlungen erarbeitet:
- Empfehlungen für die KVen zur organisatorischen Sicherstellung der ambulanten Behandlung im Pandemiefall
- Empfehlungen zur Vorbereitung der Praxen auf eine Influenza-Pandemie
- Hinweise für Patienten bei einer Influenzapandemie
Die Empfehlungen sind an die KVen und Ärztekammern auf Landesebene gerichtet und beziehen sich auf den Eventualfall einer Influenza-Pandemie. Sie sollen als Muster für eine möglichst bundeseinheitliche Information und Organisation dienen, die - ggf. nach Anpassung auf Besonderheiten der regionalen Pandemieplanung und der regionalen ambulanten Versorgung - von den KVen und/oder Landesärztekammern als Internetinformation bereitgestellt oder auch zur regionalen Verteilung gedruckt werden können.
In den Beratungen der Pandemiearbeitsgruppe KBV/KVen und im KBV-Vorstand ist als sehr problematisch angesehen worden, dass die vorgeschlagenen Empfehlungen für die Praxen und unter Umständen auch für die KVen mit erheblichem finanziellen Mehraufwand verbunden sein werden. Leider gibt es bisher weder auf Landes- noch auf Bundesebene Zusagen der Krankenkassen, diesen Mehraufwand zu finanzieren.
Der KBV-Vorstand hat deshalb mit Beschluss vom 20.11.2006 den Empfehlungen nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass auch die Sachkosten für die epidemiebezogene Bevorratung der Praxen mit Einmalartikeln etc. durch die Kostenträger finanziert werden und auf regionaler Ebene zur Entlastung der einzelnen Praxen möglichst eine zentrale Bevorratung und Lagerung vorgesehen wird.
Trotz der hierzu noch ausstehenden Regelungen kann sich die Ärzteschaft nach Ansicht der KBV und BÄK nicht der Verpflichtung entziehen, für den Eventualfall einer Pandemie angemessene Vorkehrungen zu treffen.
Die beigefügten Empfehlungen, die in Teilen auch Regelungen des in Kürze zu erwartenden, aktualisierten Pandemieplans des RKI und die Pendants der Bundesländer einbeziehen, sollen KVen und Ärzten bei diesen Vorbereitungen helfen und wurden deshalb auf Veranlassung des KBV-Vorstandes den KVen zur Verfügung gestellt.
Wichtiger Hinweis:
Die nachfolgenden Empfehlungen sind nicht zur unmittelbaren Information und Anwendung beim Vertragsarzt bestimmt, sondern dienen als Vorlage für die regionalen KVen und Landesärztekammern und sollen erst nach Anpassung auf Besonderheiten der regionalen Pandemieplanung und der regionalen ambulanten Versorgung von diesen Institutionen verwendet werden. Insbesondere das Merkblatt für die Patienten kann ausschließlich im Eventualfall einer Influenza-Pandemie und auch dann nur nach Anpassung auf die vorliegenden Pandemie-Krankheitssymptome verwendet werden.
