Die Sonographie ist deutschlandweit das am häufigsten eingesetzte bildgebende Verfahren und gängiger Bestandteil der erweiterten klinischen Untersuchung. Sie ist problemlos verfügbar, basiert auf dem Einsatz nichtionisierender Strahlen und unterliegt im Gegensatz zu anderen Schnittbildverfahren keinen patientenbezogenen Kontraindikationen. Zudem erlaubt die kontinuierliche Bildgebung in Echtzeit die Beantwortung morphologischer und funktioneller Fragestellungen.
Die bisherige Vereinbarung zur Ultraschalldiagnostik aus dem Jahr 1993 wurde vor dem Hintergrund der medizinisch-technischen Entwicklung der vergangenen 15 Jahre, zwischenzeitlicher Änderungen der Weiterbildungsordnung und des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes neu gefasst. Sie berücksichtigt die Erkenntnisse aus den Ergebnissen bisheriger Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie neuerer wissenschaftlicher Studien. Die Neufassung tritt zum 1. April 2009 in Kraft und trägt den Hinweisen Rechnung, dass neben einer vollständigen und angemessenen Dokumentation der Untersuchungen eine regelmäßige Überprüfung der alterkorrelierten Leistungsfähigkeit eines Ultraschallgeräts ein Optimierungspotenzial dieses wichtigen diagnostischen Verfahrens erwarten lässt.
In der Neufassung sind differenzierte, dem Stand der medizinischen Kenntnisse entsprechende Mindestvorgaben für alle Anwendungsbereiche (Organbereich, Altersgruppe der Patienten, technisches Verfahren) der Sonographie geregelt. Die bereits 2005 eingeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen für den besonders sensiblen Bereich der Säuglingshüfte werden fortgeführt.
Rechtsquelle
Ergänzende Informationen
- Fragen und Antworten zur Ultraschallvereinbarung, (FAQ-Liste, Stand 15.01.2010)
