Arzneimittel AKTUELL

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Arzneimittel AKTUELL Nr. 34/10

Pharmaverbände wehren sich gegen neue Packungsgrößenverordnung

Die geplante Änderung der Packungsgrößenverordnung stößt nach Angaben des Handelsblatts auf erheblichen Widerstand bei der pharmazeutischen Industrie. In einem gemeinsamen Brief appellieren die Verbände Pro Generika und Bundesverband der Arzneimittelhersteller an Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP), dass die geplante Änderung nur für neue Präparate und nicht schon für auf dem Markt befindliche Produkte gelten sollte. Die neue Verordnung sieht vor, dass sich die drei Packungsgrößen N1 bis N3 zukünftig nicht mehr an der Stückzahl orientieren sollten, sondern an der Therapiedauer. Dies soll den Austausch von Präparaten, etwa im Rahmen von Rabattverträgen oder Aut-Idem, erleichtern. Würde die geplante Änderung auch für auf dem Markt befindliche Präparate Anwendung finden, müssten rund 75 Prozent der bestehenden Packungen umgestellt werden. Nach Schätzungen der Industrie würde dies zu Kosten von 500 Millionen Euro führen, da alle Änderungen an den Packungen zuvor vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte genehmigt werden müssen. (Handelsblatt, 26. August 2010)

BVA: Mehr Rabattverträge zu Me-too-Präparaten

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat ein wachsendes Interesse der gesetzlichen Krankenkassen an Rabattverträgen zu Me-too-Präparaten ausgemacht. Während die Einsparpotentiale der Kassen für Generika deutlich sinken, steigt ihr Interesse an Verträgen im Bereich der patentgeschützten Analogpräparate. Dies geht aus dem Jahresbericht des BVA hervor. Kritisch prüfen will die Behörde weiterhin die Abschlüsse der Rabattverträge. Nach eigenen Angaben kontrollierte das Amt im vergangenen Jahr etwa 200 Verträge. Im Fokus stehen hier insbesondere unbefristete Verträge aus den Jahren 2006 bis 2008, die das ganze Sortiment eines Generikaherstellers abdecken. Es entspreche mittlerweile „gefestigter Auffassung, dass solche Verträge vergaberechtswidrig sind“, heißt es in dem Bericht. Das BVA will daher darauf drängen, dass nicht ordnungsgemäß ausgeschriebene Verträge und Verträge, deren Laufzeit vier Jahre überschreiten, beendet werden. Inakzeptabel sind aus BVA-Sicht ferner so genannte Erweiterungsklauseln, nach denen nicht nur die bei Vertragsabschluss im Handel befindlichen Arzneimittel Vertragsgegenstand sind, sondern auch neu eingeführte Präparate automatisch in den bestehenden Vertag miteinbezogen werden. Dies verhindert den Wettbewerb, so das BVA. (BVA-Tätigkeitsbericht, August 2010)

NHS zahlt Avastin® nicht bei Darmkrebs

Das National Institute for Health and Clinical Excellence (NICE) hat sich wie schon vor vier Jahren gegen eine Kostenübernahme des Krebsmedikamentes Avastin® (Bevacizumab) bei der Behandlung von Darmkrebs ausgesprochen. Einen erneuten Antrag des Herstellers Roche lehnte das NICE, das im Auftrag des staatlichen britischen Gesundheitsdienstes (NHS) die Kosten- und Nutzenbewertungen durchführt, trotz eines neuen Preisvorschlags ab. „Wir müssen sicher sein, dass der Nutzen die erheblichen Kosten dieses Medikaments rechtfertigt“, sagte NICE-Chef Andew Dillen. Roche wollte die Kosten pro Patient auf 20.800 Pfund im Jahr begrenzen und eine Zahlung vor Therapiebeginn an den NHS leisten. Zudem wollte der Konzern die Therapie nach zwölf Monaten Behandlung kostenfrei fortführen. Dieses Angebot lehnte das NICE mit dem Hinweis ab, dass die komplexen Vorschläge zu hohen Verwaltungskosten führen würden. Darüber hinaus gebe es mit dem Wirkstoff Cetuximab eine Alternative in der First-Line-Behandlung. Zu der Entscheidung kann Roche innerhalb von drei Wochen Stellung nehmen. (Deutsches Ärzteblatt, 25. August 2010).

 
Letzte Änderung 26.08.2010