Die Gesetzgebung in den vergangenen Jahren hat gezeigt, dass die Verantwortung für die Arzneimittelausgaben stufenweise auf immer mehr Akteure übertragen wurde (siehe Grafik). Ansatzpunkte für die Steuerung der Arznemittelausgaben sind verschiedene Instrumentarien, die der Gesetzgeber sukzessive eingeführt hat. Mit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes treten neben Steuerungsmechanismen im kollektivvertraglichen zunehmend solche im wettbewerbsvertraglichen Bereich hinzu.
Verordnungssteuerung
Eindeutiger Trend: Die Verantwortung für die Arzneimittelausgaben tragen zunehmend Kassen und Industrie

