Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) / Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
Auf diesen Seiten finden Sie unter anderem Informationen, die für die Verordnung von Arzneimitteln wesentlich sind.
Zum einen geht es um die Arzneimittelrichtlinie inklusive ihrer Anlagen und die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die in diesen Richtlinien niedergelegten Bestimmungen sind sowohl für Sie als Vertragsarzt als auch für die Patienten verbindlich. Hierzu gehören beispielsweise die Auflistung der Lifestyle-Arzneimittel, die nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden dürfen, oder die sogenannte OTC-Ausnahmeliste, in der apothekenpflichtige Wirkstoffe aufgeführt sind, die ausnahmsweise bei den genannten Indikationen noch zu Lasten der GKV verordnungsfähig sind.
Zum anderen verlinken wir auf die wissenschaftlichen Bewertungen von Arzneimitteln, die das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses vornimmt. Wenn Sie wissen möchten, welcher medizinische Nutzen bei ausgewählten Arzneimitteln gemessen an den Kriterien der evidenzbasierten Medizin nachgewiesen ist, so finden Sie hier umfangreiche Berichte. Die Bewertungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen münden im Gemeinsamen Bundesausschuss in Beschlüsse, die sich in den Richtlinien niederschlagen und die damit Konsequenzen für die von Ihnen initiierbaren arzneimitteltherapeutischen Maßnahmen haben (vgl. § 35b SGB V).

