Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und seine Richtlinien
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Während der Gesetzgeber den Rahmen vorgibt, ist es die Aufgabe der Selbstverwaltung, diesen Rahmen auszufüllen und für die alltagspraktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu sorgen. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in § 92 SGB V. Vertreter der Patienten sind ohne Stimmrecht in den Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses ebenfalls vertreten (vgl. § 91 SGB V).
Die vom G-BA beschlossenen Richtlinien, wie etwa die Arzneimittelrichtlinie und die Schutzimpfungsrichtlinie, haben den Charakter untergesetzlicher Normen. Das heißt, sie gelten für die gesetzlichen Krankenkassen, deren Versicherte und die behandelnden Ärzte sowie andere Leistungserbringer und sind für diese verbindlich.
Aktuelle Informationen zu Verordnungsausschlüssen und -einschränkungen
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G-BA-Beschluss zur Verordnungsfähigkeit von Stimulantien
01.07.2011 Der G-BA hat am 23. Juni 2011 beschlossen, dass die Verordnung von Methylphenidat bei ADHS im Erwachsenenalter im Rahmen der arzneimittelrechtlichen Zulassung von den Regelungen der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie unberührt bleibt.
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Verordnungseinschränkung bei Harn- und Blutzuckerteststreifen
01.10.2011 Der G-BA hat am 17. März 2011 beschlossen, die Harn- und Blutzuckerteststreifen bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, die nicht mit Insulin behandelt werden, in der Verordnungsfähigkeit einzuschränken. Der Beschluss tritt zum 1. Oktober 2011 in Kraft.
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G-BA-Beschluss zu den Antidiarrhoika
05.03.2011 Der G-BA hat am 21. Oktober 2010 beschlossen, neben den in Nummer 12 der Anlage III gefassten Ausnahmen zum Verordnungsausschluss der Antidiarrhoika eine weitere Ausnahme aufzunehmen.
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BMG beanstandet Beschluss des G-BA zu den Gliniden
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17. Juni 2010, die Verordnungsfähigkeit von Gliniden bei Diabetes mellitus Typ 2 einzuschränken, beanstandet.
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Verordnungseinschränkung von Stimulantien
01.12.2010 Der Gemeinsame Beschluss hat am 16. September 2010 beschlossen, die Verordnungsfähigkeit von Stimulantien (z.B. Methylphenidat-haltige Arzneimittel) einzuschränken. Der Beschluss ist seit dem 1. Dezember 2010 in Kraft.
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Verordnungsausschluss von Reboxetin
01.04.2011 Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 16. September 2010 beschlossen, Reboxetin zur Behandlung von Depressionen von der Verordnungsfähigkeit auszuschließen. Dieser Beschluss tritt zum 1. April 2011 in Kraft.
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Verordnungsausschluss für die Glitazone
01.04.2011 Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Verordnungsausschluss für die Glitazone (sowohl für Mono- als auch für Kombinationspräparate) wurde am 18. November 2010 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Verordnungsausschluss tritt zum 1. April 2011 in Kraft.
Aktuelle Informationen zur Schutzimpfungs-Richtlinie