Gemeinsamer Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und seine Richtlinien

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Während der Gesetzgeber den Rahmen vorgibt, ist es die Aufgabe der Selbstverwaltung, diesen Rahmen auszufüllen und für die alltagspraktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu sorgen. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in § 92 SGB V. Vertreter der Patienten sind – ohne Stimmrecht – in den Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses ebenfalls vertreten (vgl. § 91 SGB V).

Die vom G-BA beschlossenen Richtlinien, wie etwa die Arzneimittelrichtlinie und die Schutzimpfungsrichtlinie, haben den Charakter untergesetzlicher Normen. Das heißt, sie gelten für die gesetzlichen Krankenkassen, deren Versicherte und die behandelnden Ärzte sowie andere Leistungserbringer und sind für diese verbindlich.

 
Aktuelle Informationen zu Verordnungsausschlüssen und -einschränkungen
  • G-BA-Beschluss zur Verordnungsfähigkeit von Stimulantien 01.07.2011  Der G-BA hat am 23. Juni 2011 beschlossen, dass die Verordnung von Methylphenidat bei ADHS im Erwachsenenalter im Rahmen der arzneimittelrechtlichen Zulassung von den Regelungen der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie unberührt bleibt.
  • Verordnungseinschränkung bei Harn- und Blutzuckerteststreifen 01.10.2011  Der G-BA hat am 17. März 2011 beschlossen, die Harn- und Blutzuckerteststreifen bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, die nicht mit Insulin behandelt werden, in der Verordnungsfähigkeit einzuschränken. Der Beschluss tritt zum 1. Oktober 2011 in Kraft.
  • G-BA-Beschluss zu den Antidiarrhoika 05.03.2011  Der G-BA hat am 21. Oktober 2010 beschlossen, neben den in Nummer 12 der Anlage III gefassten Ausnahmen zum Verordnungsausschluss der Antidiarrhoika eine weitere Ausnahme aufzunehmen.
  • BMG beanstandet Beschluss des G-BA zu den Gliniden Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17. Juni 2010, die Verordnungsfähigkeit von Gliniden bei Diabetes mellitus Typ 2 einzuschränken, beanstandet.
  • Verordnungseinschränkung von Stimulantien 01.12.2010  Der Gemeinsame Beschluss hat am 16. September 2010 beschlossen, die Verordnungsfähigkeit von Stimulantien (z.B. Methylphenidat-haltige Arzneimittel) einzuschränken. Der Beschluss ist seit dem 1. Dezember 2010 in Kraft.
  • Verordnungsausschluss von Reboxetin 01.04.2011  Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 16. September 2010 beschlossen, Reboxetin zur Behandlung von Depressionen von der Verordnungsfähigkeit auszuschließen. Dieser Beschluss tritt zum 1. April 2011 in Kraft.
  • Verordnungsausschluss für die Glitazone 01.04.2011  Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Verordnungsausschluss für die Glitazone (sowohl für Mono- als auch für Kombinationspräparate) wurde am 18. November 2010 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Verordnungsausschluss tritt zum 1. April 2011 in Kraft.


Weitere Informationen
  • Neuer Therapiehinweis zu Cilostazol 12.10.2011  Der vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene Therapiehinweis zu Cilostazol (z. B. Pletal®) ist am 13. Oktober 2011 in Kraft getreten. Cilostazol ist in Deutschland zugelassen zur Verlängerung der maximalen und schmerzfreien Gehstrecke bei Patienten mit Claudicatio intermittens, die keinen Ruheschmerz und keine Anzeichen von peripheren Gewebsnekrosen haben (periphere arterielle Verschlusskrankheit Fontaine Stadium II).
  • G-BA-Beschluss zu Ginkgo-haltigen Präparaten Nicht-verschreibungspflichtige Gingko-haltige Präparate zur Behandlung der Demenz sind bereits seit längerem verordnungsfähig. Allerdings hat der Gemeinsame Bundesausschuss diese Verordnungsfähigkeit nun auf die Tagesdosis von 240 mg beschränkt. Der Beschluss ist seit dem 9. Juni in Kraft.
  • Therapiehinweis zu Omalizumab Der Therapiehinweis des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 11. Oktober 2010 zum Wirkstoff Omalizumab (Xolair®) ist in Kraft getreten.
  • Festbetragsanpassung zu den Triptanen Es wurde eine Anpassung der Festbeträge der verschreibungspflichtigen Triptane in verschiedenen Darreichungsformen vorgenommen. Da die überwiegende Zahl der Hersteller die Preise nicht entsprechend gesenkt hat, müssen Versicherte neben der Zuzahlung den Ausgleich zum Festbetrag aufbringen.
  • Der Therapiehinweis des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Juni 2010 zu Erythropoese-stimulierende Wirkstoffen (zur Behandlung der symptomatischen Anämie bei Tumorpatienten, die eine Chemotherapie erhalten) ist in Kraft getreten.


Aktuelle Informationen zur Schutzimpfungs-Richtlinie


Dokumente zum Download
Dokument Stand Details
Schnellübersicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln nach der Arzneimittel-Richtlinie, § 92 Abs.1 Satz 2 Nr. 6 SGB V (AM-RL) 14.10.2011 PDF-Datei zum Download 120KB
Fragen-und-Antworten-Katalog zur Anlage III

08.08.2011

PDF-Datei zum Download 90KB