Mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), das am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln eingeführt.
Für pharmazeutische Unternehmen bedeutet dies, dass sie gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) belegen müssen, ob und in welchem Ausmaß ihr Arzneimittel einen Zusatznutzen gegenüber der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie hat.
Die Vielzahl der Verfahren zur frühen Nutzenbewertung macht es allerdings nicht einfach, immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Um den Überblick zu behalten, haben wir für Ärzte, Patienten und andere Interessierte die wichtigsten Informationen zur frühen Nutzenbewertung zusammengetragen. Eine regelmäßige Aktualisierung der Seiten versteht sich von selbst.
Beispielsweise wird die Frage beantwortet, welche Wirkstoffe überhaupt von der frühen Nutzenbewertung betroffen sind und welche Bedeutung das Verfahren insbesondere für die Vertragsärzte hat.

