G-BA: Arzneimittel-Richtlinie

Wie ist die Arzneimittel-Richtlinie jetzt aufgebaut?

Die Arzneimittel-Richtlinie besteht nun aus insgesamt vier Teilen.

Im „Allgemeinen Teil“ (I der Arzneimittel-Richtlinie) werden unter anderem Antworten auf die folgenden Fragen beantwortet:

  • Was wird durch diese Richtlinie geregelt?
  • Was macht die Richtlinie eigentlich?
    • Sie konkretisiert beispielsweise den Inhalt und Umfang der gesetzlich festgelegten Leistungspflicht in der GKV.
    • Sie beschreibt Regeln, konkretisiert Leistungseinschränkungen und -ausschlüsse, schafft Entscheidungsgrundlagen, ermöglicht eine therapie- und preisgerechte Arzneimittelauswahl.
  • Für wen ist diese Richtlinie verbindlich?
  • Was sind die gesetzlichen Grundlagen zum Umfang und zu den Grenzen des Leistungsanspruchs? Hierunter sind unter anderem zu finden:
    • Apothekenpflichtige und nicht apothekenpflichtige Arzneimittel, verschreibungspflichtige Arzneimittel
    • Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen
    • Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, […] und enterale Ernährung
    • Verbandmittel, Harn- und Blutteststreifen sowie weitere Medizinprodukte
  • Was sind Voraussetzungen für die Arzneimittelverordnung?
  • Was ist bei der Dokumentation zu berücksichtigen?
  • Welche weiteren Anforderungen sind zu berücksichtigen?
    • z.B. Verordnung von Betäubungsmitteln; Gültigkeit der Rezepte

Im „Besonderen Teil“ (II der Arzneimittel-Richtlinie) werden dann die allgemeinen Ausführungen konkretisiert. Enthalten sind hier:

  • Verordnungsausschlüsse durch Gesetz und zugelassene Ausnahmen: Stichworte: OTC-Arzneimittel, Arzneimittel zur Behandlung von „Bagatellerkrankungen“, Life-Style-Arzneimittel
  • Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse durch Rechtsverordnung. Stichworte z. B: Arzneimittel bei geringfügigen Gesundheitsstörungen und Arzneimittel der „Negativliste“
  • Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse durch diese Richtlinie, z. B.
    • wenn der diagnostische oder therapeutische Nutzen oder die medizinische Notwendigkeit oder die Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen ist
    • durch Therapiehinweise
  • Regelungen zur Verordnungsfähigkeit „enteraler Ernährung“
  • Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten
  • Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten (Off-Label-Use)
  • Regelung zur zulassungsüberschreitenden Anwendung von Arzneimitteln in klinischen Studien
  • Weitere Regelungen zur wirtschaftlichen Arzneimittelverordnung (aut-idem, Analogpräparate, Festbetragsgruppen)
  • Regelungen zur Verordnung besonderer Arzneimittel*

* Diese Regelung ist in der Veröffentlichung der neugefassten AM-RL im Bundesanzeiger noch nicht enthalten, sondern wird gleichzeitig gesondert veröffentlicht. Sie ist trotzdem Bestandteil der neuen AM-RL, was auch aus der Veröffentlichung hervorgeht [Abschnitt N, Anlage XI]. In der „alten“ AM-RL war diese Regelung unter Abschnitt Q und Anlage 13 zu finden.

Unter III der Arzneimittel-Richtlinie wird die Anpassung und Aktualisierung der Arzneimittel-Richtlinie geregelt.

Unter IV der Arzneimittel-Richtlinie findet sich das Verzeichnis der Anlagen sowie eine Übersicht, wie die Anlagen der „alten“ Arzneimittel-Richtlinie geändert wurden (Beispiel: Anlage 2 wird Anlage IX etc.)

 

Übersicht der Anlagen der neugefassten Arzneimittel-Richtlinie
Anlage Titel
Anlage I OTC-Übersicht
Anlage II Life-Style-Arzneimittel
Anlage III Übersicht zu Verordnungseinschränkungen und -ausschlüssen in der Arzneimittelversorgung durch die Arzneimittel-Richtlinie […] sowie Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Anlage IV Therapiehinweise
Anlage V Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten
Anlage VI Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten (Off-Label-Use)
Anlage VII Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen (aut-idem)
Anlage VIII Hinweise zu Analogpräparaten
Anlage IX Festbetragsgruppenbildung
Anlage X Aktualisierung von Vergleichsgrößen
Anlage XI Verordnung besonderer Arzneimittel
 

Nachfolgend haben wir zu Ihrer schnellen Information eine Übersicht erstellt, wo die Anlagen der „alten“ Arzneimittel-Richtlinie in der neugefassten Arzneimittel-Richtlinie zu finden sind.

Bitte beachten Sie, dass Anlage 1 (Preisvergleichsliste) und Anlage 3 (Fertigarzneimittelübersicht zur Negativliste) nicht mehr in die Anlagen der neugefassten Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen wurden.

Anlage 1 bis 13 der alten AM-RL wird Anlage ? in der neuen AM-RL
Arzneimittel-Richtlinie alt Arzneimittel-Richtlinie neu
Anlage 1: Preisvergleichsliste entfällt
Anlage 2: Festbetragsgruppenbildung Anlage IX
Anlage 3: Fertigarzneimittelübersicht (zur Negativliste) Wird aus der AM-RL ausgegliedert und als selbstständige Übersicht gem. § 93 Abs. 1 SGB V im Bundesanzeiger gem. Veröffentlichung vom 18.10.2003 BAnz. 195a geführt
Anlage 4: Therapiehinweise zu ausgewählten Wirkstoffen Anlage IV
Anlage 5: Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen Anlage VII
Anlage 6: Hinweise zu sogenannten Analogpräparaten Anlage VIII
Anlage 7: unbesetzt  
Anlage 8: Ausschluss von Life-Style Arzneimitteln Anlage II
Anlage 9: Off-Label-Use Anlage VI
Anlage 10: Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln nach einer Nutzenbewertung wird Bestandteil der neuen Anlage III
Anlage 11: Aktualisierung der Vergleichsgröße Anlage X
Anlage 12: Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte Anlage V
Anlage 13: Verordnung besonderer Arzneimittel Anlage XI
 
Letzte Änderung 01.04.2009