G-BA: Arzneimittel-Richtlinie

Was bleibt in der neugefassten Richtlinie erhalten?

Die Inhalte, beispielsweise

  • zu gesetzlich zugelassenen Ausnahmen zur Verordnungsfähigkeit von Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysaten, Elementardiäten und Sondennahrung (enterale Ernährung),
  • zur Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten und
  • zur Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten (sog. Off-Label-Use)

sind deckungsgleich zur „alten“ Arzneimittel-Richtlinie.

 
Letzte Änderung 01.04.2009