Was bleibt in der neugefassten Richtlinie erhalten?
Die Inhalte, beispielsweise
- zu gesetzlich zugelassenen Ausnahmen zur Verordnungsfähigkeit von Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysaten, Elementardiäten und Sondennahrung (enterale Ernährung),
- zur Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten und
- zur Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten (sog. Off-Label-Use)
sind deckungsgleich zur alten Arzneimittel-Richtlinie.

