G-BA-Beschluss zur Verordnungsfähigkeit von Stimulantien
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2011 beschlossen, die rechte Spalte (Rechtliche Grundlagen und Hinweise) der Regelung zu den Stimulantien (Nr. 44, Anlage III) mit einem Hinweis zu versehen. Bis zu einem Beschluss über die Ergänzung möglicher Ausnahmen vom Verordnungsausschluss der Stimulantien bleibt die Verordnung von Methylphenidat bei Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) im Erwachsenenalter im Rahmen der arzneimittelrechtlichen Zulassung von den Regelungen in Nummer 44 der Anlage III der Arzneimittel- Richtlinie unberührt.
Hintergrund: Die bisherige Regelung in Nummer 44 der Anlage III schränkte die Verordnungsfähigkeit von Stimulantien (u.a. Methylphenidat) ein. Demnach durfte Methylphenidat zur Behandlung der ADHS nur bei Kindern über 6 Jahren und Jugendlichen unter bestimmten Verordnungsvoraussetzungen verordnet werden. Eine Zulassung zur Behandlung im Erwachsenenalter bestand bislang nicht, so dass eine weitere Ausnahme vom Verordnungsausschluss zum damaligen Zeitpunkt nicht festgelegt wurde. Mittlerweile ist ein Methylphenidat-haltiges Arzneimittel bei adulter ADHS zugelassen. Mit dem Zusatz in der rechten Spalte stellt der G-BA klar, dass die Verordnungseinschränkung nicht für Erwachsene gilt.
| Beschlussdatum | Inkrafttreten | Weitere Infos |
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| 23.06.2011 | 01.07.2011 | Link zum G-BA |

