G-BA: Verordnungsausschlüsse und Verordnungseinschränkungen

Verordnungseinschränkung bei Harn- und Blutzuckerteststreifen

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 17. März 2011 beschlossen, die Harn- und Blutzuckerteststreifen bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, die nicht mit Insulin behandelt werden, in der Verordnungsfähigkeit einzuschränken.                         

Harn- und Blutzuckerteststreifen sind bei den oben genannten Patienten nur noch verordnungsfähig, wenn eine instabile Stoffwechsellage vorliegt. Diese kann gegeben sein bei interkurrrenten Erkrankungen, Ersteinstellung auf oder Therapieumstellung bei oralen Antidiabetika mit hohem Hypoglykämierisiko (grundsätzlich je Behandlungssituation bis zu 50 Teststeifen).  

Für Patienten, die am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen, gilt diese Verordnungseinschränkung gleichermaßen. Auch hier können Teststreifen nur ausnahmsweise bei Ersteinstellung auf oder Therapieumstellung bei oralen Antidiabetika mit hohem Hypoglykämierisiko (grundsätzlich je Behandlungssituation bis zu 50 Teststeifen) verordnet werden. 

Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nicht für Gestationsdiabetes gilt, da es sich hierbei definitionsgemäß nicht um einen Diabetes mellitus Typ 2 handelt.

Die Regelung ist zum 1. Oktober 2011 in Kraft getreten.

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Beschlussdatum Inkrafttreten Weitere Infos
17.03.2011 01.10.2011 Link zum G-BA

 
Letzte Änderung 20.06.2011