Rahmenvorgaben

Rahmenvorgaben Arzneimittel 2013

Die KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bewerten für das Jahr 2013 die bundesweit festzulegenden Anpassungsfaktoren mit insgesamt 3,0 Prozent.

Für die Berücksichtigung des regionalen, medizinisch begründeten Versorgungsbedarfs und dessen Veränderung wurde erstmals eine Öffnungsregelung vereinbart. Darüber hinaus haben die Verhandlungspartner die für das Jahr 2012 prognostizierte Steigerung der Arzneimittelausgaben von ursprünglich 2,4 Prozent auf 2,7 Prozent angepasst.

Nach § 84 Absatz 7 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch müssen KBV und GKV-Spitzenverband jährlich für das Folgejahr Vorgaben vereinbaren. Diese Rahmenvorgaben sind Grundlage für Verhandlungen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen über die jeweiligen regionalen Ausgabenvolumina für Arznei- und Verbandmittel.


Anpassung nach § 84 Abs. 2 SGB V für 2013
Anpassungsfaktoren Festlegung Hinweise
1. Zahl und Altersstruktur der Versicherten regional festzulegen
2. Preisentwicklung      - 0,1%
3. gesetzliche Leistungspflicht            0%
4. Richtlinien Bundesausschuss      - 0,2%
5. Einsatz innovativer Arzneimittel     + 2,9%
6. Zielvereinbarungen, indikationsbezogen regional festzulegen
7. Verlagerung zwischen Leistungsbereichen     + 0,4%
8. Wirtschaftlichkeitsreserven, Zielvereinbarungen regional festzulegen
Anpassung von 2012 nach 2013     + 3,0%


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Rahmenvorgaben für Inhalte der Arzneimittelvereinbarungen nach § 84 Absatz 7 SGB V
19.10.2012 PDF-Dokument zum Download 134 KB
 
Letzte Änderung 09.11.2012