Rahmenvorgaben Arzneimittel 2013
Die KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bewerten für das Jahr 2013 die bundesweit festzulegenden Anpassungsfaktoren mit insgesamt 3,0 Prozent.
Für die Berücksichtigung des regionalen, medizinisch begründeten Versorgungsbedarfs und dessen Veränderung wurde erstmals eine Öffnungsregelung vereinbart. Darüber hinaus haben die Verhandlungspartner die für das Jahr 2012 prognostizierte Steigerung der Arzneimittelausgaben von ursprünglich 2,4 Prozent auf 2,7 Prozent angepasst.
Nach § 84 Absatz 7 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch müssen KBV und GKV-Spitzenverband jährlich für das Folgejahr Vorgaben vereinbaren. Diese Rahmenvorgaben sind Grundlage für Verhandlungen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen über die jeweiligen regionalen Ausgabenvolumina für Arznei- und Verbandmittel.
Anpassung nach § 84 Abs. 2 SGB V für 2013
| Anpassungsfaktoren |
Festlegung |
Hinweise |
| 1. Zahl und Altersstruktur der Versicherten |
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regional festzulegen |
| 2. Preisentwicklung |
- 0,1% |
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| 3. gesetzliche Leistungspflicht |
0% |
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| 4. Richtlinien Bundesausschuss |
- 0,2% |
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| 5. Einsatz innovativer Arzneimittel |
+ 2,9% |
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| 6. Zielvereinbarungen, indikationsbezogen |
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regional festzulegen |
| 7. Verlagerung zwischen Leistungsbereichen |
+ 0,4% |
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| 8. Wirtschaftlichkeitsreserven, Zielvereinbarungen |
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regional festzulegen |
| Anpassung von 2012 nach 2013 |
+ 3,0% |
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Dokument zum Download
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Titel |
Datum |
Datei |
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Rahmenvorgaben für Inhalte der Arzneimittelvereinbarungen nach § 84 Absatz 7 SGB V
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19.10.2012 |
134 KB |
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