G-BA fasst Beschluss zur Bewertung des Zusatznutzens von Ticagrelor
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das erste Verfahren einer frühen Nutzenbewertung für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, wie es der Gesetzgeber für nach dem 1. Januar 2011 zugelassene Medikamente vorsieht, abgeschlossen. Es geht um den Zusatznutzen von Ticagrelor, einem Thrombozytenaggregationshemmer zur Behandlung des akuten Koronarsyndroms.
Der Veröffentlichung des Beschlusses im Bundesanzeiger schließen sich die Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Hersteller über den Erstattungsbetrag an. Sollte nach sechs Monaten keine Einigung erzielt worden sein, wird das Schiedsamt innerhalb drei weiterer Monate entscheiden.
| Beschlussdatum | Inkrafttreten | Weitere Infos |
|---|---|---|
| 15.12.2011 | Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger | Link zum G-BA |
