Ipilimumab: Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen
Ipilimumab (Yervoy®) ist zugelassen zur Behandlung von fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen bei Erwachsenen, die zuvor eine Therapie erhalten haben. In Deutschland ist der Wirkstoff seit Juli 2011 auf dem Markt und unterliegt deshalb dem Verfahren der frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V.
Der G-BA sieht für Ipilimumab einen Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Beispielsweise bewirkt Ipilimumab eine bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens, da eine moderate Verlängerung der Überlebensdauer betroffener Patienten erreicht wird.
| Beschlussdatum | Inkrafttreten | Weitere Infos |
|---|---|---|
| 02.08.2012 | 02.08.2012 | Link zum G-BA |

