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Nach einer Mitteilung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) sind die Nettoausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel ohne Impfstoffe im Jahr 2011 gegenüber 2010 um 2,8 Prozent zurückgegangen. Rechnet man die Impfstoffe mit ein, lag die Entwicklung bei minus 2,7 Prozent. Die Zahl der eingelösten Rezepte stieg 2011 um 0,9 Prozent. Im Dezember 2011 lagen im Vergleich zum Vorjahresmonat die Ausgaben mit plus 0,1 Prozent und die Zahl der eingelösten Rezepte mit 0,0 Prozent nahezu unverändert. Die ABDA führt die Jahresergebnisse auch auf die gesetzlich festgelegten gestiegenen Abschläge für die pharma-zeutischen Unternehmen (2011: plus 800 Mio. Euro) sowie für die Apotheken und den Großhandel (2011: plus 320 Mio. Euro) zurück. Diese Beiträge seien damit höher als die gemessenen Einsparungen von 800 Mio. Euro. Die ABDA weist darauf hin, dass in ihre Zahlen auch abgegebene Hilfsmittel und Nichtarzneimittel eingeflossen sind, die über öffentliche Apotheken abgegeben wurden. Andererseits fehlen Arznei- und Verbandmittel von Sonstigen. Daher geben die ABDA-Zahlen nur ein ungefähres Bild von der Ausgabenhöhe und -entwicklung. Der Dienstleister Insight Health hat ebenfalls Zahlen zur Entwicklung der Arzneimittelausgaben im Jahr 2011 vorgelegt. Hierbei sind die Abschläge, aber auch die Zuzahlungen der Versicherten, nicht abgezogen. Nach Insight Health sind die Bruttoausgaben (einschließlich der Impfstoffe) 2011 um 0,7 Prozent und die Zahl der verordneten Packungen um 0,45 Prozent angestiegen. In beiden genannten Quellen sind die Einsparungen der GKV durch Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V nicht enthalten. (ABDA, Insight Health 31. Januar 2012)
Der AOK-Bundesverband hat Pläne für die Nutzenbewertung neuer Arzneimittel und die Einschränkung von Arzneimittelrabattverträgen als Aufweichung bezeichnet und scharf kritisiert. "Das jetzt bekannt gewordene Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion liest sich wie eine Wünsch-dir-was-Liste der Pharmaindustrie und der Apotheken-Lobby", sagte Uwe Deh, Geschäftsführender Vorstand des AOK-Bundesverbandes. Mit dem Arzneimittelneuordnungsgesetz (AM-NOG) gehe es nicht nur um den Preis, sondern darum, ob ein Medikament den Patienten tatsächlich etwas nütze, so Deh. Das AMNOG sei gerade erst dabei, seine Wirksamkeit unter Beweis zu stellen. Die Pharmaindustrie müsse sich endlich an Wettbewerb gewöhnen. Ziel der Nutzenbewertung sei mehr Wirtschaftlichkeit. Ausdrücklich begrüßte Deh den Vorschlag, die Nutzenbewertung auf den Bestandsmarkt neuer Medikamente auszudehnen, das heißt auch patentgeschützte Mittel zu bewerten, die vor Inkrafttreten des AMNOG zum 1. Januar 2011 auf den Markt gekommen sind. Die Möglichkeiten, Arzneimittelrabattverträge abzuschließen, sollten dagegen beibehalten werden auch mit Herstellern hochpreisiger Originalpräparate. (AOK-Bundesverband, 26. Januar 2012)
In einer Pressemitteilung hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf Neuerungen in der geplanten Apothekenbetriebsordnung hingewiesen, die jetzt im Bundeskabinett vorgestellt wurden. Die Novelle leiste einen Beitrag zu mehr Arzneimittelsicherheit bei einem gleichzeitigen Abbau bürokratischer Lasten für die Apotheken. Gleichzeitig passe man sie an neue Entwicklungen und Erfahrungen aus der Praxis an.Unter anderem sieht die Novelle vor, dass bei schwer kranken Palliativpatienten mit teils unerträglichen Schmerzen, Ärztinnen und Ärzten künftig erlaubt werden soll, diesen Patienten die notwendigen Schmerzmittel zu überlassen, um ihnen unverzüglich und ver-lässlich zu helfen. Entsprechende Regelungen dazu sollen in weiteren Rechtsakten, unter anderem einer Änderung des Betäubungsmittelrechts, getroffen werden. Die jetzt vorgesellte Novelle bedarf der Zustimmung des Bundesrates. (BMG, 1. Februar 2012)