Besuchen Sie uns im Internet: www.kbv.de
Letzte Änderung 15.08.2011

G-BA: Arzneimittel-Richtlinie

Wie ist die Arzneimittel-Richtlinie aufgebaut?

Zum 1. April 2009 ist die Neufassung der Arzneimittel-Richtlinie in Kraft getreten. Inhaltlich entspricht die Neufassung weitestgehend der ursprünglichen Fassung, wobei weitere Konkretisierungen vorgenommen wurden. Komplett überarbeitet sind hingegen der Aufbau der Richtlinie sowie die jeweiligen Formulierungen.

Die Arzneimittel-Richtlinie besteht nun aus insgesamt vier Teilen.

Im „Allgemeinen Teil“ (I der Arzneimittel-Richtlinie) werden unter anderem Antworten auf die folgenden Fragen beantwortet:

  • Was wird durch diese Richtlinie geregelt?
  • Was macht die Richtlinie eigentlich?
    • Sie konkretisiert beispielsweise den Inhalt und Umfang der gesetzlich festgelegten Leistungspflicht in der GKV.
    • Sie beschreibt Regeln, konkretisiert Leistungseinschränkungen und -ausschlüsse, schafft Entscheidungsgrundlagen, ermöglicht eine therapie- und preisgerechte Arzneimittelauswahl.
  • Für wen ist diese Richtlinie verbindlich?
  • Was sind die gesetzlichen Grundlagen zum Umfang und zu den Grenzen des Leistungsanspruchs? Hierunter sind unter anderem zu finden:
    • Apothekenpflichtige und nicht apothekenpflichtige Arzneimittel, verschreibungspflichtige Arzneimittel
    • Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen
    • Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, […] und enterale Ernährung
    • Verbandmittel, Harn- und Blutteststreifen sowie weitere Medizinprodukte
  • Was sind Voraussetzungen für die Arzneimittelverordnung?
  • Was ist bei der Dokumentation zu berücksichtigen?
  • Welche weiteren Anforderungen sind zu berücksichtigen?
    • z.B. Verordnung von Betäubungsmitteln; Gültigkeit der Rezepte

Im „Besonderen Teil“ (II der Arzneimittel-Richtlinie) werden dann die allgemeinen Ausführungen konkretisiert. Enthalten sind hier:

  • Verordnungsausschlüsse durch Gesetz und zugelassene Ausnahmen: Stichworte: OTC-Arzneimittel, Arzneimittel zur Behandlung von „Bagatellerkrankungen“, Life-Style-Arzneimittel
  • Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse durch Rechtsverordnung. Stichworte z. B: Arzneimittel bei geringfügigen Gesundheitsstörungen und Arzneimittel der „Negativliste“
  • Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse durch diese Richtlinie, z. B.
    • wenn der diagnostische oder therapeutische Nutzen oder die medizinische Notwendigkeit oder die Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen ist
    • durch Therapiehinweise
  • Regelungen zur Verordnungsfähigkeit „enteraler Ernährung“
  • Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten
  • Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten (Off-Label-Use)
  • Regelung zur zulassungsüberschreitenden Anwendung von Arzneimitteln in klinischen Studien
  • Weitere Regelungen zur wirtschaftlichen Arzneimittelverordnung (aut-idem, Analogpräparate, Festbetragsgruppen)

Unter III der Arzneimittel-Richtlinie wird die Anpassung und Aktualisierung der Arzneimittel-Richtlinie geregelt.

Unter IV der Arzneimittel-Richtlinie findet sich das Verzeichnis der Anlagen sowie eine Übersicht, wie die Anlagen der „alten“ Arzneimittel-Richtlinie geändert wurden (Beispiel: Anlage 2 wird Anlage IX etc.)

 

Übersicht der Anlagen der neugefassten Arzneimittel-Richtlinie
Anlage Titel
Anlage I OTC-Übersicht
Anlage II Life-Style-Arzneimittel
Anlage III Übersicht zu Verordnungseinschränkungen und -ausschlüssen in der Arzneimittelversorgung durch die Arzneimittel-Richtlinie […] sowie Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Anlage IV Therapiehinweise
Anlage V Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten
Anlage VI Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten (Off-Label-Use)
Anlage VII Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen (aut-idem)
Anlage VIII Hinweise zu Analogpräparaten
Anlage IX Festbetragsgruppenbildung
Anlage X Aktualisierung von Vergleichsgrößen
Anlage XI Verordnung besonderer Arzneimittel (weggefallen)
Anlage XII       Beschlüsse gemäß §35a SGB V (Frühe Nutzenbewertung)
 

Nachfolgend haben wir zu Ihrer schnellen Information eine Übersicht erstellt, wo die Anlagen der „alten“ Arzneimittel-Richtlinie in der neugefassten Arzneimittel-Richtlinie zu finden sind.

Bitte beachten Sie, dass Anlage 1 (Preisvergleichsliste) und Anlage 3 (Fertigarzneimittelübersicht zur Negativliste) nicht mehr in die Anlagen der neugefassten Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen wurden.

Anlage 1 bis 13 der alten AM-RL wird Anlage ? in der neuen AM-RL
Arzneimittel-Richtlinie alt Arzneimittel-Richtlinie neu
Anlage 1: Preisvergleichsliste entfällt
Anlage 2: Festbetragsgruppenbildung Anlage IX
Anlage 3: Fertigarzneimittelübersicht (zur Negativliste) Wird aus der AM-RL ausgegliedert und als selbstständige Übersicht gem. § 93 Abs. 1 SGB V im Bundesanzeiger gem. Veröffentlichung vom 18.10.2003 BAnz. 195a geführt
Anlage 4: Therapiehinweise zu ausgewählten Wirkstoffen Anlage IV
Anlage 5: Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen Anlage VII
Anlage 6: Hinweise zu sogenannten Analogpräparaten Anlage VIII
Anlage 7: unbesetzt  
Anlage 8: Ausschluss von Life-Style Arzneimitteln Anlage II
Anlage 9: Off-Label-Use Anlage VI
Anlage 10: Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln nach einer Nutzenbewertung wird Bestandteil der neuen Anlage III
Anlage 11: Aktualisierung der Vergleichsgröße Anlage X
Anlage 12: Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte Anlage V
Anlage 13: Verordnung besonderer Arzneimittel Anlage XI (weggefallen)
 
Dokumente zum Download
Dokument Stand Details
Schnellübersicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln nach der Arzneimittel-Richtlinie, § 92 Abs.1 Satz 2 Nr. 6 SGB V (AM-RL) 14.10.2011 PDF-Datei zum Download 120KB
Fragen-und-Antworten-Katalog zur Anlage III

08.08.2011

PDF-Datei zum Download 90KB