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Beschreibung
Behandlung des diabetischen Fußes
Obligater Leistungsinhalt
Abtragung ausgedehnter Nekrosen der unteren Extremität beim diabetischen Fuß,
Überprüfung und/oder Verordnung von geeignetem Schuhwerk,
Fakultativer Leistungsinhalt
Verband,
Abrechnungsbestimmung
je Bein, je Sitzung
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 02311 kann nur dann berechnet werden, wenn der Vertragsarzt - im Durchschnitt der letzten 4 Quartale vor Antragstellung - je Quartal die Behandlung von mindestens 100 Patienten mit Diabetes mellitus durchgeführt hat und die Qualifikation zur Durchführung von programmierten Schulungen für Diabetiker nachweisen kann. Fachärzte für Chirurgie, Orthopädie und Dermatologie können diese Leistung auch dann berechnen, wenn sie die Qualifikation zur Durchführung von programmierten Schulungen für Diabetiker nicht nachweisen können.
Abrechnungsausschluss
| Leistungen | Kapitel | |
| in derselben Sitzung | 02300, 02301, 02302, 02313, 02350, 02360, 10340, 10341, 10342, 30500, 30501 | |
| im Behandlungsfall | 02310, 02312, 07310, 07311, 07340, 10330, 18310, 18311, 18340 |
| Berichtspflicht |
| Ja |
Bewertung
| Gesamt (Punkte) | 395 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 1/2010, erstellt am 16.12.2009 (V. 7.1)