Glossar Gesundheitspolitik

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  Erklärung der Begriffe
HausarztIn Ärztekreisen wird immer wieder zwischen Haus- und Fachärzten unterschieden. Verwirrend dabei: Viele Hausärzte haben eine Facharztausbildung. Als Hausärzte bezeichnet man Ärzte für Allgemeinmedizin, hausärztlich tätige Internisten, Kinderärzte und Praktische Ärzte. Letztere sind Ärzte ohne Facharztausbildung. Man fasst diese Arztgruppen unter der Bezeichnung Hausärzte zusammen, weil sie an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen. Mit der Gesundheitsreform 2000 sind getrennte Honorartöpfe für Haus- und Fachärzte eingeführt worden. Für den Patienten ist der Hausarzt oft die erste Anlaufstelle, denn gewöhnlich hat der den besten Überblick über die Krankengeschichte des Patienten.
Hausarztmodell / HausarztvertragDie Krankenkassen müssen ihren Versicherten eine besondere hausärztliche beziehungsweise hausarztzentrierte Versorgung anbieten. So lautet eine Bestimmung des zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG). Dabei geht der Gesetzgeber von einem Einschreibemodell aus. Derartige Programme, die die Krankenkassen auf der Grundlage dieser gesetzlichen Regelung entwickelt haben, nennen sich auch Hausarztmodelle. Die vertraglichen Grundlagen sind die Hausarztverträge. Teilnehmende Versicherte müssen sich für mindestens ein Jahr einschreiben und dürfen in der Zeit den Hausarzt nicht wechseln. Die Teilnahme ist für die Ärzte und die Versicherten freiwillig. Die Idee: Ein Patient, der sich in ein solches Programm eingeschrieben hat, steuert bei Gesundheitsproblemen nicht gleich einen Spezialisten an, sondern geht zunächst zu seinem Hausarzt. Dieser soll den Überblick über das Versorgungsgeschehen behalten. So können Wechselwirkungen von Arzneimitteln schnell erkannt und mithilfe einer geänderten Verordnung ausgeschlossen werden. Außerdem sollen dadurch unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden. Für sein diszipliniertes Verhalten kann die Kasse den Versicherten mit Prämien oder Zuzahlungsermäßigungen belohnen.
Health Technology Assessment (HTA)Unter Health Technology Assessment wird die umfassende Bewertung neuer oder bereits auf dem Markt befindlicher Technologien (Medikamente, Instrumente, Eingriffe und Verfahren sowie Organisationssysteme zur Gesundheitsversorgung) im Rahmen einer strukturierten Analyse verstanden. Aufgabe von HTA ist die Aufarbeitung von wissenschaftlich fundierten Informationen für Entscheidungsprozesse, etwa bezüglich ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
HeilmittelHeilmittel sind persönlich zu erbringende, ärztlich verordnete medizinische Dienstleistungen, die nur von Angehörigen entsprechender Gesundheitsfachberufe geleistet werden können. Hierzu gehören Behandlungen mit Maßnahmen aus den Bereichen der Physikalischen Therapie (zum Beispiel Krankengymnastik, Massage oder Lymphdrainage), der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie der Ergotherapie.
HilfsmittelHilfsmittel sind Sachleistungen, die Ärzte verordnen. Dazu zählen Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel. Im Einzelfall sind diese Hilfsmittel erforderlich, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder gesetzlich ausgeschlossen sind.
Hippokratischer EidDem Eid des Hippokrates ist jeder Arzt verpflichtet. Der Text ist der ärztlichen Berufsordnung in deutscher Übersetzung vorangestellt. Unter anderem beinhaltet er folgende Selbstverpflichtungen des Mediziners: sein Leben in den Dienst der Menschheit zu stellen, ihm anvertraute Geheimnisse zu wahren, die Patienten auf Grund ihrer Religion, Nationalität, Rasse oder Parteizugehörigkeit nicht unterschiedlich zu behandeln. Hippokrates lebte von 460 bis 370 vor Christus und gründete die Schule von Kos, die Medizin als eigenständige Wissenschaft verstand.
HomöopathieDie Homöopathie ist eine 1796 entstandene Behandlungsmethode, die auf den deutschen Arzt Samuel Hahnemann zurückzuführen ist. Bei der Behandlung wendet der Homöopath das Ähnlichkeitsprinzip an: Er verabreicht dem Patienten ein Arzneimittel, dass ähnliche Symptome hervorruft wie die Krankheit. Ein wichtiger Grundsatz der Homöopathie ist die Arzneipotenzierung. Bei dieser werden homöopathische Mittel verdünnt und anschließend verabreicht. Die Herstellung der Mittel unterliegt dem Arzneimittelgesetz. Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist die homöopathische Behandlung nicht enthalten. Krankenkassen können ihren Versicherten homöopathische Leistungen im Rahmen von Zusatzversicherungen anbieten.
 
Letzte Änderung 25.11.2009
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