Gemeinsames Dokument der Bundesärztekammer, der Bundeszahnärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung
Verfassungsfragen und Umsetzungsprobleme im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
Die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen haben trotz diametral entgegengesetzter ordnungspolitischer Grundkonzeptionen den ernsthaften Versuch unternommen, ein Gesundheitsreformgesetz vorzulegen, das die bestehenden strukturellen Probleme des Gesundheitswesens und der Gesetzlichen Krankenversicherung lösen soll. Insbesondere in Auswertungen der umfassenden, gründlichen und problemorientierten Anhörungen im Bundestagsausschuss für Gesundheit muss festgestellt werden, dass der vorliegende Gesetzentwurf (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz GKV-WSG, BT-Drucksache 16/3100) in vielen Dimensionen den objektiven Notwendigkeiten nicht gerecht und zu enormen Umsetzungsproblemen führen wird.
Weder werden die Finanzierungsprobleme der Krankenversicherung gelöst, im Gegenteil - sie werden verschärft, noch enthält die Gesetzesvorlage überzeugende und umsetzbare Normen zum sinnvollen wettbewerblichen Umbau der Strukturen.
- Die Konzeption des Gesundheitsfonds mit den konkreten Vorschlägen für einen mor-biditätsorientierten Risikostrukturausgleich und der auf maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens begrenzten individuellen Prämie führt zu massiven finanziellen Verwerfungen und der Gefahr der gesetzlich erzwungenen Unterfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung.
- Die Normen zur Reform der vertragsärztlichen Vergütung sind in der vorliegenden Form nicht umsetzbar. Im Übrigen ist die Grenzziehung zwischen kollektivvertraglicher Versorgung und einzelvertraglichen Regelungen ordnungspolitisch indifferent.
- Die "Sanierungsbeiträge" der verschiedenen Sektoren sind dem Grunde, der Höhe und der Struktur nach nicht nachzuvollziehen.
- Die Lösungsvorschläge für den Personenkreis der Nichtversicherten müssen als sachlich und rechtstechnisch misslungen qualifiziert werden. Sowohl in der Sphäre der PKV als auch in der der GKV führen die Vorschläge zu massiven Verwerfungen und einem erheblichen sozialpolitisch nicht zu rechtfertigenden Missbrauchspotential.
- Eine Auflösung der heutigen Spitzenverbände der GKV als Körperschaften des öffent-lichen Rechts und die vorgeschlagenen Übergangsregelungen sind sowohl verfassungsrechtlich als auch faktisch hochproblematisch. Würden diese Normen Gesetzeskraft erlangen, wäre die Handlungsfähigkeit des Gesundheitswesens in den Jahren 2008 bis 2009 nachhaltigst eingeschränkt.
- Die Absicht, für alle Krankenkassen zwingend das Insolvenzrecht für anwendbar zu erklären, führt bei einer Vielzahl von Krankenkassen zu einem unmittelbaren Risiko der Überschuldung und hat für die verschiedenen Leistungserbringer und andere Geschäftspartner massive negative Konsequenzen.
- Die Ergänzung des Verschuldensprinzips in die GKV (Bindung der Überforderungsklausel an "therapiegerechtes" Verhalten) ist weder rechtsstaatlich umsetzbar noch ordnungspolitisch im GKV-Kontext akzeptabel.
- Eine Vielzahl der im Entwurf des GKV-WSG enthaltenen Normen birgt schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken.
Aus diesen Gründen und unter Hinweis auf die beigefügten gravierenden gesetzestechnischen Umsetzungsprobleme und die ernsthaften verfassungsrechtlichen Bedenken fordern die tragenden Organisationen des deutschen Gesundheitswesens die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen auf, den Entwurf des GKV-WSG zu stoppen beziehungsweise den in den Anhörungen dargelegten Mängeln durch umfassende Veränderungen im Gesetzgebungsverfahren Rechnung zu tragen.
| Titel | Datum: | Datei | |
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Mängel-Liste der Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen (mit Zusammenfassung) |
21.11.2006 | ||
