Sachleistung versus Kostenerstattung: ein alter Streit mit neuer Brisanz
Es ist in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder in Frage gestellt worden: das Sachleistungsprinzip. Während seine Befürworter den sozialen und solidarischen Charakter loben, kritisieren seine Gegner es als intransparent und propagieren statt dessen die Kostenerstattung. Die SPD hat stets am Sachleistungsprinzip festgehalten, die CDU/CSU die Einführung der Kostenerstattung gefordert. Das europäische Ausland arbeitet überwiegend mit dem Sachleistungsprinzip. In Belgien, Frankreich, Luxemburg und der Schweiz gilt im ambulanten Bereich die Kostenerstattung. In den Niederlanden können Patienten zwischen dem einen oder anderen System wählen. Angesichts der längst überfälligen Vergütungsreform für ambulante ärztliche Leistungen ist es geboten, das Thema aufzugreifen und Folgen von Änderungen der bisherigen Situation zu analysieren.
Viele Argumente sprechen gegen eine vollständige Umstellung
Die komplette Umstellung auf Kostenerstattung im ambulanten Sektor ist weder im Interesse der Patienten/Versicherten noch in dem der Vertragsärzte oder des Gesamtsystems.
Die Patienten/Versicherten:
- interessieren sich derzeit kaum für Transparenz/Kostenerstattung: Nur 0,04 Prozent der Versicherten haben vom Wahlrecht auf Kostenerstattung gemäß Paragraph 13 des Fünften Sozialgesetzbuchs Gebrauch gemacht.
- müssten teilweise hohe Vorauszahlungen leisten. Das kann eine Zugangshürde besonders für sozial Schwache werden. Sie verschleppen unter Umständen Krankheiten. Fachleute rechnen mit einem Fallzahlrückgang um 30 Prozent.
- haben einen hohen Aufwand zu leisten: Sie müssen ärztliche Rechnungen prüfen, bezahlen und bei der Krankenkasse einreichen; sie sollten den Eingang der Zahlung (in korrekter Höhe) auf ihrem Konto prüfen. Mancher Kranke wäre damit überfordert.
Die Vertragsärzte:
- müssten, weil sich die Versicherten aufgrund der Vorauszahlungen nun für die Kosten interessieren, mit ihren Patienten zunehmend um Preise feilschen.
- würden mit den Patienten ein direktes Geschäftsverhältnis eingehen, was das Vertrauensverhältnis zwischen ihnen verändern würde, etwa wenn der Patient nicht (pünktlich) zahlt.
- hätten erhöhten Verwaltungsaufwand durch Rechnungsstellungen und Mahnungen oder aber höhere Kosten durch die Auslagerung dieser Dienstleistungen. Die Gebührensätze von Verrechnungsstellen liegen derzeit bei sechs Prozent, das Inkassorisiko bei Privatpatienten beträgt 28 Prozent.
- bekämen so nicht wie viele Vertragsärzte erwarten automatisch mehr Geld. Niederländische Ärzte verdienen im Sachleistungssystem mehr als belgische Ärzte im Kostenerstattungssystem. Ein Vergleich zwischen Kanada (Sachleistung) und Frankreich (Kostenerstattung) bringt das gleiche Resultat.
- erhielten auch kein größeres Maß an Freiberuflichkeit. Im Gegenteil: Der Staat würde eine überarbeitete GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte, Grundlage der Privatabrechnungen) zu Grunde legen und könnte beliebig Leistungen eliminieren.
Das Gesamtsystem:
- müsste mit medizinischen Mehrkosten rechnen: Patienten, die sich eine Vorauszahlung bei ambulanter Behandlung nicht leisten können, würden sich im Krankenhaus behandeln lassen, wo eine teure Infrastruktur mitbezahlt werden muss.
- litte unter Qualitätseinbußen, denn durch Preisfeilschereien mit den Patienten wären einige Vertragsärzte geneigt, Dumpingangebote zu machen.
- geriete aus der Balance. Bislang sind Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) gleich starke Partner. Doch die KVen verlören dann weitgehend, wenn nicht sogar ganz die Aufgabe, Kollektivverträge mit den Krankenkassen zu vereinbaren, die Gesamtvergütung an die Vertragsärzte weiterzuleiten, Rechnungen zu prüfen, den Sicherstellungsauftrag wahrzunehmen und die hohe Qualität der Leistungen zu garantieren. All das würden im Wesentlichen die Krankenkassen übernehmen. Vertragsärzte wären dann von deren Wohlwollen und wirtschaftlichen Interessen abhängig.
Die Position der KBV
Trotz aller Gegenargumente: Die Kostenerstattung hat auch Vorteile. Das sind eine größere Transparenz und eine Sensibilisierung der Patienten für die Gesundheitskosten. Die KBV plädiert deshalb für eine weitgehende Wahlfreiheit der Versicherten zwischen Kostenerstattung und Sachleistung. Auch Vertragsärzte müssen ein solches Wahlrecht bekommen. Sie sollten sich für ihr gesamtes Leistungsgeschehen für die Kostenerstattung entscheiden können und würden dann nur die Patienten behandeln, die damit einverstanden sind.