Nutzenbewertung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen
Überprüfungen ärztlicher und psychotherapeutischer Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden, an denen das Dezernat 1 Innovation und Nutzenbewertung ärztlicher Leistungen, Prävention, amb. Behandlung im Krankenhaus, Psychotherapie der KBV maßgeblich beteiligt ist
Aktuelle Beratungsthemen des Gemeinsamen Bundesausschusses, Unterausschuss "Methodenbewertung"
(im Bundesanzeiger und im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht)
hier ambulante Methodenbewertung mit der Richtlinie "Psychotherapie" sowie der Richtlinie "Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung", Stand Januar 2012
- Überprüfung der anerkannten Verfahren der Richtlinie Psychotherapie
- EMDR als psychotherapeutische Methode bei PTBS (posttraumatische Belastungsstörung) bei Erwachsenen
- Ambulante Ernährungsberatung
- Osteodensitometrie
- PET sowie Kombinationsverfahren PET-CT
- Arthroskopie des Kniegelenks
- Katheterbasierte sympathische renale Denervation
- Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung (CGM) mit Real-Time Messgeräten zur Therapiesteuerung bei Patienten mit insulinpflichtigem Diabetes mellitus
- Proteomanalyse zur Erkennung einer diabetischen Nephropathie
- uPA und PAI-1 ELISA-Test
hier Kinder-, Jugend- und Erwachsenenprävention mit den Richtlinien "Kinder-Richtlinien", "Jugendgesundheits-Richtlinie", "Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie", "Krebsfrüherkennungs-Richtlinie", Stand Januar 2012
- Inhaltliche Überarbeitung aller U-Untersuchungen der Kinder-Richtlinien
- Neugeborenen-Screening auf Cystische Fibrose (Mukoviszidose)
- Früherkennung des Zervix-Carzinoms
- Überprüfung des Untersuchungsintervalles beim FOBT
- Überprüfung des Zugangs zur präventiven Koloskopie für Versicherte mit familiärer Belastung
Aktuelle Beratungsthemen des Gemeinsamen Bundesausschusses, Unterausschuss "Sektorenübergreifende Versorgung"
(im Bundesanzeiger bzw. im SGB V veröffentlicht)
hier zur Richtlinie "Ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V", Stand Januar 2012
- Aufgrund der durch das GKV-VStG geänderten Regelungen zu § 116b sind sämtliche bisherigen Richtlinien (und noch nicht bearbeiteten Erkrankungen) bis zum 15.12.2012 zu überarbeiten.
Letzte Änderung 05.01.2012