Nutzenbewertung ärztlicher Leistungen

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Der G-BA ist die zentrale, sektorübergreifende Einrichtung der gemeinsamen Selbstverwaltung mit untergesetzlicher, normativer Entscheidungskompetenz für die medizinische Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung.

Gesetzliche Grundlagen, Aufgaben und Struktur des G-BA werden im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) in den §§ 91 und 92 definiert. Durch die Bestimmungen im § 91 SGB V werden dabei die Besetzung für das übergreifende gemeinsame Beschlussgremium (Plenum) und darüber hinaus für die unterschiedlichen Untergliederungen des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt, in denen er seine Aufgaben für verschiedene Bereiche (z.B. Bewertung von Behandlungs- und Untersuchungsmethoden, Qualitätssicherung, Arzneimittel, etc.) wahrnimmt und die Ergebnisse in Beschlüssen niederlegt.

Der G-BA hat in übergreifender Kompetenz und Zuständigkeit Entscheidungen zu treffen über die Neueinführung, die Konkretisierung oder den Ausschluss medizinischer Leistungen für die ambulante, stationäre, sektorübergreifende, zahnärztliche sowie psychotherapeutische Versorgung der GKV-Versicherten. Darüber hinaus hat er Richtlinienkompetenz für die Konkretisierung der ambulanten Behandlung im Krankenhaus, die Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Bereich sowie für die ambulante Bedarfsplanung.

Die Entscheidungen des G-BA sind als Konkretisierung übergeordneter gesetzlicher Bestimmungen die wichtigsten Vorgaben für die medizinische Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung; sie definieren den Leistungsanspruch der GKV-Versicherten und damit für ca. 85 Prozent der deutschen Bevölkerung. Sie haben damit nicht nur medizinische, sondern auch weitreichende finanzielle Auswirkungen für Patienten und Ärzte, Apotheker, Heilmittelerbringer, aber auch für Hersteller z. B. von Arzneimitteln oder Medizinprodukten.

Die aktuellen Richtlinien des G-BA und weitere Informationen zur Arbeit des G-BA finden Sie über den folgenden Link:
www.g-ba.de

 
Letzte Änderung 02.12.2009